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krebs_75
Threadersteller
Dabei seit: 24.10.2008
Ort: -
Alter: 48
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Verfasst Fr 24.10.2008 10:15
Titel Echtheit digitaler Daten durch Gutachten? |
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Hallo,
in einem recht verworren Fall einer Unrheberechtsverletzung habe ich folgende Frage: Kann man durch einen Gutachter feststellen lassen, dass ein Entwurf, der im Jahr 2004 in Photoshop gemacht worden ist, auch "echt" ist, und nicht durch eine Datumsrückstellung des Rechners "manipuliert" worden ist.
Zur Geschichte: Ich habe Entwürfe im Jahr 2004 gemacht, die für Veranstaltungen in 2005, 2006 und 2007 auch 1:1 übernommen worden sind. Im Jahr 2008 wurden Stilelemente einfach von einem anderen Grafiker (im Auftrag der Beklagten) übernommen, die Typo ausgetauscht. Jetzt behauptet die Beklagte, dass die Ideen für die Gestaltung nicht mein geistiges Eigentum sind, sondern von Ihr in einer Besprechung vorgegeben worden sind und legt eine Eidessattliche Versicherung von sich und mehreren Angestellten vor. Dieses Gespräch hat es jedoch nie gegeben, die Vorgaben gab es auch nie. Alle Ideen sind von mir. Und auf meinen Rechner kann ich über die Dateieigenschaften belegen, dass die Datei aus 2004, also ein Jahr vor der vermeintlichen Besprechung erstellt worden ist. Ich habe einen Kollegen, der in einer EV bestätigt, dass ich die Entwürfe 2004 erstellt habe...
Darüberhinaus hat der andere Grafiker bereits gegenüber mir und zwei Zeugen zugegeben, dass die Daten aus einer Datei (PDF) einfach "übernommen" worden sind.
Hat jemand dazu eine Idee?
Danke
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redeye
Dabei seit: 13.10.2008
Ort: wo immer die arbeit is
Alter: 42
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 25.10.2008 07:36
Titel
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na zum einen hast du ja hoffentlich die verträge aus der zeit und so schon mal nen anahltspunkt was daten und entwürfe betrifft; beschreibung deines auftrages zu der zeit im jahr 2004.
außerdem existieren ja umsetzungen aus diesen jahren, wie du geschrieben hast, diese belegen ja schon, dass es diese entwürfe gab - in verbindung mit dem vertrag haste beweise genug.
die aussagen vom anderen grafiker machen erst dann sinn, wenn er sie nochmal vor gericht oder einem anwalt macht.
das bloße zurücksetzten der systemuhr hat zwar auswirkungen auf das datum (geändert am) aber nicht auf den eintrag "erstellt am" (pc).
mit tools zum ändern der meta-daten kann man nochmehr auslesen, so dass es kein problem sein sollte, die echtheit deiner daten zu beweisen.
es gibt weiterhin die möglichkeit einen grafsichen vergleich anstellen zu lassen; wie was und details dazu erfrag doch mal bei der innung/handelskammer für grafiker und designer.
good luck
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
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Verfasst Sa 25.10.2008 15:53
Titel
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An einer Digitalen Datei kann man so ziemlich alles so umschreiben wie man es braucht.
Zur not in Notepad ziehen und da umschreiben.
Denke nicht das sowas als richtiger Beweiß aufgeführt wird.
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redeye
Dabei seit: 13.10.2008
Ort: wo immer die arbeit is
Alter: 42
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 25.10.2008 16:02
Titel
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kein streit, kein zank!
änder doch mal bitte die metadaten von psd's, ai's, fh's und co im notepad...sollte es klappen, dann poste das bitte, dann spar ich mir das konvertieren der exportierten jpg's.
bin gespannt....
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 26.10.2008 03:12
Titel
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Zuhause hab ich grad nix zur hand, jpg ging grade wunderbar. Hab hier ne Datei von 1909 rumliegen grade :p
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redeye
Dabei seit: 13.10.2008
Ort: wo immer die arbeit is
Alter: 42
Geschlecht: -
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Verfasst So 26.10.2008 08:01
Titel
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na ja - mit wicrosoft painter ist das werk ja wohl nicht gemacht worden. die quelldaten/originaldaten - nicht jpg - sind das entscheidene in verbindung mit dem vertrag indem ja eine beschreibung des auftrags, der auftraggeber und der auftragnehmer steht. schriftverkehr mit anhängen (entwürfe zum original) und co sind natürlich auch gut - und ne rechnung wird krebs_75 ja hoffentlich auch haben und damit is dann schonmal ne ganze menge geklärt.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 26.10.2008 09:26
Titel Re: Echtheit digitaler Daten durch Gutachten? |
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krebs_75 hat geschrieben: | Im Jahr 2008 wurden Stilelemente einfach von einem anderen Grafiker (im Auftrag der Beklagten) übernommen, die Typo ausgetauscht. |
Und die paar Stilelemente erreichen die notwendige Schoepfungshoehe? Um welchen Betrag / Produkt streitest Du Dich denn, wenn Du jetzt einen dermaßen hohen Aufwand betreibst? "Entwuerfe fuer Veranstaltungen" bedeutet Plakate?
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