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Thema: [Ebay] Versand/Rechtslage vom 13.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Ebay] Versand/Rechtslage
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JB

Dabei seit: 09.03.2004
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Verfasst Mo 15.03.2004 16:35
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§ 447 BGB ist der Quell dieser Weisheit *zwinker*
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 16:35
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geeeebookmarkt. Danke.
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 16:47
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VENTURA hat geschrieben:
//
allerdings ist es selten dreist vom käufer, zu behaupten er habe sich bei ebay erkundigt und nun eine frist zu setzen in der ich ihm gefälligst den betrag zu überweisen hätte. voll, versteht sich.

na er wollte bestimmt den käuferschutz in anspruch nehmen.vorher muss man aber mehere bedingungen erfüllen. zuerst muss man vom kaufvertrag zurücktreten und dem vermeintlichen betrüger eine frist setzen, in der er das geld zurücküberweisen kann.

sonst macht ebay keinen finger krumm
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ventura
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 16:51
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mahzell hat geschrieben:
VENTURA hat geschrieben:
//
allerdings ist es selten dreist vom käufer, zu behaupten er habe sich bei ebay erkundigt und nun eine frist zu setzen in der ich ihm gefälligst den betrag zu überweisen hätte. voll, versteht sich.

na er wollte bestimmt den käuferschutz in anspruch nehmen.vorher muss man aber mehere bedingungen erfüllen. zuerst muss man vom kaufvertrag zurücktreten und dem vermeintlichen betrüger eine frist setzen, in der er das geld zurücküberweisen kann.

sonst macht ebay keinen finger krumm


ja..stimmt. das würde das verhalten erklären . guter hinweis, danke. in dem fall hätte er dennoch 25 euro selbstbeteiligung, bei einem streitwert von 47 euro.
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 16:58
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na immerhin hätte er etwas bekommen. und ebay hätte das restliche gemacht.
meist gibts accountsperre bei solchen fällen. heb also den e-mailverkehr zwischen euch auf.
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ventura
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 17:02
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mahzell hat geschrieben:
na immerhin hätte er etwas bekommen. und ebay hätte das restliche gemacht.
meist gibts accountsperre bei solchen fällen. heb also den e-mailverkehr zwischen euch auf.


accountsperre? kann ich mir nicht vorstellen.





*Schnief*
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 17:12
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sperren werden sie bestimmt nicht ohne deine seite anzuhören. noch dazu hat er die möglichkeit anzeige zu erstatten. deswegen alles schön aufheben
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karmacoder

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: Fürth
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.03.2004 17:19
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im zweifelsfalle für den angeklagten. also keine panik schieben.
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