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Thema: E-Mail-Signatur gesetzliche Angaben vom 26.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> E-Mail-Signatur gesetzliche Angaben
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X-Mac
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2006
Ort: Mittenindeutschland
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.02.2007 23:06
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E-Mail-Signatur gesetzliche Angaben

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Hat jemand etwas darüber gehört, ob es neue Gesetzmäßigkeiten über E-Mail-Signaturen gibt? Ich habe etwas in dieser Richtung erfahren, konnte aber keine Quelle ausmachen.

Mir sind Signaturen aufgefallen, in denen jedes Vorstandsmitglied aufgezählt wird und alle möglichen anderen Angaben, die ein Briefbogen enthalten muss.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.02.2007 23:54
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Jau, im Moment wird man echt bekloppt gemacht mit dem Kram. Von besorgten Kunden die was vom neuen Teledienstgesetz faseln, von Kollegen und von sich selbst *zwinker*

Bis ich genaueres weis steht in meiner Firmenmail Signatur die Daten wie auf einem Brief. Ich glaube das muss nicht immer drin stehen aber mich störts nicht, ich bin nicht so der Paranoide der Angst hat seine Steuernummer bekannt zugeben – jedenfalls nicht bei Kunden und denen die es werden sollen *zwinker*

ZIM
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.02.2007 23:55
Titel

Re: E-Mail-Signatur gesetzliche Angaben

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X-Mac hat geschrieben:
Hat jemand etwas darüber gehört, ob es neue Gesetzmäßigkeiten über E-Mail-Signaturen gibt? Ich habe etwas in dieser Richtung erfahren, konnte aber keine Quelle ausmachen.

Mir sind Signaturen aufgefallen, in denen jedes Vorstandsmitglied aufgezählt wird und alle möglichen anderen Angaben, die ein Briefbogen enthalten muss.


So isses!

Quellen:

http://www.gv-ober-ramstadt.de/336.php
http://www.kino-hdf.com/print.php?module=news&id=133&lang=de

Je nach Firma und Form der Unternehmung gelten entsprechende Regelungen. Wenn die Firma im HR steht muss das in die Sig rein, neben dem zuständigen Amtsgericht. Also eigentl alles was auch aufn Geschäftsbrief gehört.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 09:19
Titel

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Aber vor einer Abmahnung muss man sich deswegen scheinbar keine Sorgen mehr machen zu müssen:

http://www.absolit.de/rechtslage.htm

Für geschäftliche E-Mails würde ich empfehlen die Pflichtangaben trotzdem anzuhängen. Es signalisiert, dass man sich an die Spielregeln hält und nichts zu verbergen hat.
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JuliSue

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Augsburg
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.02.2007 10:33
Titel

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Schau mal hier:
http://www.it-business.de/themenkanaele/recht/vorschriften-regulierungen/allgemein/articles/52953/

..und hier zur Info:
http://www.it-business.de/themenkanaele/recht/nachrichten/allgemein/articles/53012/


Grüße,

Julie
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 11:53
Titel

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Noch ein Link der das ein bisschen aufschluesselt
http://www.cowedis.de/news-10071.html
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X-Mac
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2006
Ort: Mittenindeutschland
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 16:29
Titel

Dank an alle!

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Vielen herzlichen Dank an alle für die kompetenten Beiträge. Wir haben sofort die entsprechenden Ergänzungen vorgenommen.

Meine persönliche Meinung ist: Ich weiß nicht genau, was damit bezweckt werden soll – vernünftige Firmen haben sowieso bereits ziemlich ausführliche Signaturen. Privatpersonen, die sicherlich nicht abgemahnt werden, weil dort kein Geld zu holen ist, oder weil Privatleute wieder anders behandelt werden, als „Kaufleute“, schreiben sowieso alles in Kleinbuchstaben.

Spammer wird es nicht abhalten.

Wenn elektronische Datensendungen gleich gestellt werden mit postalischen Schreiben, sollten doch auch richtig große Geschäfte per E-Mail abgeschlossen werden können. Da frage ich mich, warum man extra in andere Länder fliegt, nur, um andere Hände zu schütteln und auf Zetteln zu unterschreiben?

Egal. Wir machen mit.
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