Autor |
Nachricht |
hilson
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 17:56
Titel E-Mail Korrespondenz rechtlich bindend? |
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Hätte mal eine Frage bezüglich E-Mail-Verkehr mit Kunden ...
Sind Mails als Nachweis/Beweis im Falle eines Rechtstreits verwendbar?
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gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2006 17:58
Titel
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verwenden kannste se natürlich,a ber für wie beweiswürdig das n richter hält, steht in den sternen. je kompetenter der richter, desto weniger chance.
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POCHOIR
Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 02.02.2006 01:06
Titel
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doch!!!...sie sind zulässig...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2006 01:18
Titel
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verschoben nach Recht
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NRK
Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2006 01:26
Titel
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interessante frage. würde mich auch interessieren, da ich im mom. probleme mit einem kunden habe dem ich die rechnung als pdf per email geschickt habe und er nicht reagiert (bin mir sicher er hat sie bekommen). habe mal gehört, das emails mittlerweile offiziel für den "briefverkehr" genutzt werden können, also auch rechtlich relevant sind. hat jemand spezifische quellen?
Zuletzt bearbeitet von NRK am Do 02.02.2006 01:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2006 04:35
Titel
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POCHOIR hat geschrieben: | doch!!!...sie sind zulässig... |
ach? der herr is richter?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2006 10:14
Titel
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POCHOIR hat geschrieben: | doch!!!...sie sind zulässig... |
Worauf stützt sich deine Behauptung?
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2006 10:19
Titel
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Wenn ich mal Wikipedia zitieren darf (hat aber auch nicht immer recht!):
Zitat: | Beweiskraft
E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat. Durch eine elektronische Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren (zum Beispiel E-Mail-Frachtdienst genannt).
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Quelle: Wikipedia: E-Mail (Stand: 02.02.2006, 09:17)
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