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Jade-Haus
Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2015 12:22
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Ja klar. Anfechten würde ich den Unsinn auch. Niemand muss sich alles gefallen lassen. Schon gar nicht, wenn es ans Geld geht. Wehret den Anfängen! Wer weiß, auf welche Ideen der Chef sonst noch so kommt.
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Meek
Threadersteller
Dabei seit: 12.05.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 20.05.2015 13:05
Titel
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Mialet hat geschrieben: | Grundsätzlich bist du als Angestellter eh nie haftbar, ausser bei beweisbarer, willentlich begangenen Schädigung des Auftraggebers und gegen die Weisung deines Arbeitgebers. Das Risiko für Fehler der Mitarbeiter, trägt grundsätzlich die Firma. |
Klingt in meinem Fall ganz gut. Ich muss allerdings doch mal nach der Quelle fragen, die diese Aussage stützt.
Danke schön. Über das Prinzip der Einteilung der Fahrlässigkeit in drei Kategorien habe ich auch schon gelesen. Ist nun die Frage: Wer entscheidet wer da wann wo wie (sehr) fahrlässig gehandelt hat?
Nefliete hat geschrieben: | Ich sehe das genauso wie du. Und wenn Probleme bei euch so behandelt werden, ist das auch nur Vernüftig.
Aber davon hat Meek leider nichts. Daher muss er auf sein Recht bestehen und jegliche Lohnkürzungen oder andere illegalen Ausgleiche anfechten. |
Klingt ebenfalls wie eine Entscheidung, die ein Anwalt fällen darf/sollte.
Wie geht es also weiter? Der Boss besteht auf Wiedergutmachung meinerseits - ich bin nicht bereit sie zu leisten, denn die Druckfreigabe war ja da. Wie also vorgehen? Es aussitzen und irgendwann tatsächlich einen Anwalt einschalten, der dann bestimmt wie fahrlässig in einem solchen Fall gehandelt habe? Und dann? Egal wer Recht bekommt - wie schlecht ist das für ein gemeinsames Arbeiten ?
Zuletzt bearbeitet von Meek am Mi 20.05.2015 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.05.2015 13:56
Titel
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Die Frage nach dem "gemeinsamen Arbeiten" stellt sich doch ab jetzt sowieso ... Ob du mit jedem Zusammanarbeiten möchtest, der sich so verhält wie dein Chef ... diese Frage wird sich dir bei allem, was du machst, ab jetzt stellen. Egal ob dein Chef nun sauer ist auf dich (weil du nicht bezahlst), oder nicht (weil du seinem Wunsch nachgekommen bist).
Im Arsch ist im Arsch!
Zuletzt bearbeitet von Frank Münschke am Mi 20.05.2015 13:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.05.2015 14:13
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Hier findest du alle relevanten Paragrafen und Urteile.
Aber im Kern bleibt das, was Frank so trefflich ausgedrückt hat.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.05.2015 16:01
Titel
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http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung#Umfang
Zitat: | ... Fest steht lediglich, dass der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht, bei grober Fahrlässigkeit in der Regel und bei Vorsatz immer voll haftet. Im Bereich dazwischen erfolgt eine Quotelung. ... |
Ob dein Fehler mehr als eine leichte Fahrlässigkeit war, können wir hier nicht sicher beurteilen. So wie du es schilderst, würde mich auf Druckfreigabe berufen und auf keinen finanziellen Ausgleich einlassen. Wenn dein Chef den Kunden unbedingt halten will, soll er sich gefälligst mit dem Kunden einigen.
Frag deinen Arbeitgeber mal, wie er es sich vorstellt, dass solche Flüchtigkeitsfehler zukünftig rechtzeitig entdeckt werden.
Z. B.:
- Keine telefonischen Korrekturwünschen und alle Anweisungen müssen schriftlich per E-Mail kommen?
- Jede Änderung wird von nun an sorgfältig dokumentiert?
- Oder vor jeder Anfragen der Druckfreigabe noch mal sämtliche Vorgaben Schritt für Schritt zwei Mal durcharbeiten, damit auch wirklich nichts vergessen wurde?
- Oder ihr führt das Vier-Augen-Prinzip ein, so dass du zukünftig einen Kollegen neben dir sitzen hast, der alle Arbeitsschritte kontrolliert? (siehe Paarprogrammierung)
Ist dein Chef (und der Kunde) bereit dafür doppelt bis drei mal so viel Arbeitszeit einzuplanen wie bisher?
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Meek
Threadersteller
Dabei seit: 12.05.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 26.05.2015 12:57
Titel
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Ich bin tatsächlich überrascht darüber, dass Probleme dieser Art hier scheinbar unbekannt sind bzw. selten auftauchen! Kennt das tatsächlich niemand? Nie Ärger wegen Fehldrucken, Farbigkeit o.ä.?
Frank Münschke hat geschrieben: | Die Frage nach dem "gemeinsamen Arbeiten" stellt sich doch ab jetzt sowieso ... |
Auch hier: Mediengestalter-Jobs sind hier ziemlich rar und unbeständig. Ich kann nicht aussuchen.
top hat geschrieben: | Ob dein Fehler mehr als eine leichte Fahrlässigkeit war, können wir hier nicht sicher beurteilen. So wie du es schilderst, würde mich auf Druckfreigabe berufen und auf keinen finanziellen Ausgleich einlassen. |
So machen wir's!
top hat geschrieben: |
Frag deinen Arbeitgeber mal, wie er es sich vorstellt, dass solche Flüchtigkeitsfehler zukünftig rechtzeitig entdeckt werden.
Z. B.:
- Keine telefonischen Korrekturwünschen und alle Anweisungen müssen schriftlich per E-Mail kommen? |
Läuft immer alles schriftlich. Wie auch in diesem Fall. Geholfen hat es nichts.
top hat geschrieben: |
- Oder vor jeder Anfragen der Druckfreigabe noch mal sämtliche Vorgaben Schritt für Schritt zwei Mal durcharbeiten, damit auch wirklich nichts vergessen wurde?
- Oder ihr führt das Vier-Augen-Prinzip ein, so dass du zukünftig einen Kollegen neben dir sitzen hast, der alle Arbeitsschritte kontrolliert? (siehe Paarprogrammierung)
Ist dein Chef (und der Kunde) bereit dafür doppelt bis drei mal so viel Arbeitszeit einzuplanen wie bisher? |
Natürlich nicht. Endkontrolle liegt mMn beim Kunden - und da liegt sie richtig. Bis zum nächsten Flüchtigkeitsfehler...
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DaRealest
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: GT/BI
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.05.2015 13:55
Titel
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Also in meiner Ausbildung hieß es damals auch noch "der Kunde hat es freigegeben, somit sind wir da relativ fein raus"...
Hat sich Alles über die Jahre gewandelt. Mittlerweile interessiert es keinen unserer Kunde mehr ob es so freigegeben wurde oder eben nicht. Am Ende sind wir immer die Dummen. Schriftliche Stellungnahme zum Vorfall, kurzes Prüfen und dann kommt auch schon die Rechnung. Entweder heißt es dann die Gesamtkosten zu tragen oder zumindest sich zu beteiligen.
Ein Unding sondergleichen aber was willste da machen? Dann kann man nur schauen ob man auf den Kunden verzichten möchte/kann.
Dein Fall ist jetzt schon sehr speziell, wollte einfach dieser damaligen "der Kunde hat es freigegeben"-Geschichte Einhalt gebieten.
Kleiner Zusatz: Bin in der Verpackungsbranche, somit beziehen sich diese Aussage nur auf meine Berufssparte... Diese Art und Weise ist jetzt schon seit nen paar Jahren Gang und Gebe. Wurde im Laufe der Zeit immer schlimmer
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Platonis
Dabei seit: 05.09.2013
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 12.06.2015 14:05
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Darum... finde ich auch, dass man sich zumindest als Selbstständiger IMMER versichern sollte. Betriebshaftpflicht, am besten noch mit integriertem Rechtsschutz. Dann kann man ruhig schlafen.
Viele Kunden wissen heutzutage einfach um ihre Machtposition und nutzen sie auch schamlos aus...
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 12.06.2015 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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