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Thema: Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung vom 12.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung
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Meek
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Verfasst Di 12.05.2015 15:47
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Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung

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Hallo zusammen.

Als Gestalter hat man es ja bekanntermaßen nicht leicht Lächel. Immer wieder kommen Druckfehler vor, das Geschrei ist groß, dann beginnt die Suche nach dem Schuldigen. Schnell gefunden ist der arme Wicht namens Medien G. Stalter.

Konkretes Beispiel:
Ich setze, Abteilungsleiter nickt ab, Kunde unterschreibt die Druckfreigabe und dennoch das Malheur: Satzfehler, ein falsches Bild, o.ä. bei einer Großauflage.

Was also tun? Der Kunde wird natürlich sofort den Preis drücken oder kostenlosen Ersatz fordern. Die Druckfreigabe, die er gegeben hat ist A) dem Boss egal, denn er will den Kunden halten und B) dem Kunden egal, denn er sieht im Mediengestalter bzw. der Agentur den Schuldigen.

Wer zahlt nun was? Ich habe mich in diesem Fall durch Druckfreigabe abgesichtert. Der Boss droht mit Gehaltskürzung, -einbehaltung, fordert Gratis-Überstunden etc. Ist das rechtens? Mit einem normalen Gehalt ist ja ein Schadenersatz weder finanziell noch arbeitsstündlich auszugleichen. Muss hier wirklich ein Arbeitsrechtler kommen um den Fall zu klären?

Kann ich mich als Mediengestalter gegen solche Fehltritte, die ja immer und auch selbst (unabsichtlich) verschuldet vorkommen können, versichern? Kann bzw. muss ein Firmenchef sich gegen die Unachtsamkeit (die in diesem Fall meine war) versichern? Kann ich darauf drängen? Ist es vielleicht sogar Pflicht für den AG?

Welchen "Wert" hat eine Druckfreigabe durch den Kunden noch?

Hoffe jemand kennt sich gut aus und kann auf meine Fragen eingehen. Danke für's Lesen.
M.
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Mac

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Verfasst Di 12.05.2015 16:15
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er kann mit ner Abmahnung drohen, oder dich ggfs. bei vorsätzlichem Handeln fristlos entlassen. Mehr nicht.
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Mialet

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Verfasst Di 12.05.2015 16:17
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Re: Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung

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Meek hat geschrieben:
Kann ich mich als Mediengestalter gegen solche Fehltritte, die ja immer und auch selbst (unabsichtlich) verschuldet vorkommen können, versichern?
Das kannst du theoretisch tun, aber die Versicherung wird nie Zahlen, denn, durch die Druckfreigabe ist das Risiko auf den Freigebenden übergegangen, so dass er den entstandenen Schaden zu tragen hat.

Sie würde nur zahlen, wenn du eigenmächtig die Daten in den Druck gegeben hättest, und da stellt sich im üblichen Procedere einer Druckfreigabe die Frage, ob dass dann nicht grob fahrlässig war, und die Versicherung somit wieder aus dem Schneider ist.


Grundsätzlich bist du als Angestellter eh nie haftbar, ausser bei beweisbarer, willentlich begangenen Schädigung des Auftraggebers und gegen die Weisung deines Arbeitgebers. Das Risiko für Fehler der Mitarbeiter, trägt grundsätzlich die Firma.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.05.2015 08:17
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Re: Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung

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Meek hat geschrieben:

Wer zahlt nun was? Ich habe mich in diesem Fall durch Druckfreigabe abgesichtert. Der Boss droht mit Gehaltskürzung, -einbehaltung, fordert Gratis-Überstunden etc. Ist das rechtens? Mit einem normalen Gehalt ist ja ein Schadenersatz weder finanziell noch arbeitsstündlich auszugleichen. Muss hier wirklich ein Arbeitsrechtler kommen um den Fall zu klären?

Die Druckfreigabe ist damit ja auch obsolet, wenn bei Fehlern sowieso der Angestellte bluten soll. Die Forderungen deines Chefs sind ausgemachter Blödsinn.

Vlt hilft dieser Artikel: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-04/arbeitsrecht-haftung-arbeitnehmer
 
Jade-Haus

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Verfasst Mi 13.05.2015 08:29
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Re: Druckfehler 2015 - Haftung und Versicherung

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Meek hat geschrieben:

A) dem Boss egal, denn er will den Kunden halten


Deinem Boss scheinen seine Mitarbeiter egal zu sein. Wenn ihm die Kunden wichtiger sind, sollte er einmal darüber nachdenken, wer denn die Arbeit macht. Er sollte deine Arbeit mehr wertschätzen. Mitarbeiterzufriedenheit ist ein ganz wichtiges Kapital.

Wer als Arbeitgeber nicht hinter seinen Angestellten steht, muss dringend an seiner Einstellung arbeiten.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.05.2015 09:21
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Wer seine Mitarbeiter als Prellböcke einsetzt, macht sich über deren Zufriedenheit wohl weniger gedanken. Daher ist es umso wichtiger, das man als Angestellter seine Rechte auch verteidigt und wahrnimmt. Nachschub gibt es ja ausreichend.
 
Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
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Verfasst Mi 13.05.2015 10:29
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Nachschub vielleicht, aber auch der will erst einmal eingearbeitet respektive eingenordet sein.

Vielleicht arbeite ich ja auch nur bei der Wolken-Kuckucks-Heim GmbH, aber bei uns werden in solchen Fällen alle Parteien an einen Tisch geholt, über das Problem geredet und dann gemeinsam eine Lösung gefunden, mit der alle leben können. Uns ist deswegen noch nie ein Kunde abgesprungen.

Ganz im Gegenteil. Wer (als Chef oder als Angestellter) als Teil eines gesamten Unternehmens auftritt, zeigt Professionalität.

In dem vorgenannten Fall glänzt der Chef allerdings eher durch unprofessionelles Verhalten. Der Kunde wird auch wissen, dass er einen Fehler gemacht hat und hat gemerkt, dass der Chef der Agentur ein - sorry - "eierloser Löffel" ist, mit dem man alles machen kann.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.05.2015 10:56
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Ich sehe das genauso wie du. Und wenn Probleme bei euch so behandelt werden, ist das auch nur Vernüftig.

Aber davon hat Meek leider nichts. Daher muss er auf sein Recht bestehen und jegliche Lohnkürzungen oder andere illegalen Ausgleiche anfechten. Ich selbst habe auch schon die Erfahrung gemacht, das Strafe vor Problemlösung gestellt wurde. Moral und soziale Kompetenz spielen dann leider keine Rolle mehr. Eine Geschäftsleitung ändert sich nur schwerfällig, wenn überhaupt.
 
 
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