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Thema: Domainrecht & KK-Antrag vom 10.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Domainrecht & KK-Antrag
Autor Nachricht
peppy
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.09.2007 10:45
Titel

Domainrecht & KK-Antrag

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

habe eben diesen Beitrag schon auf 123-recht gespostet, aber unabhängig
davon würden mich auch eure Meinungen interessieren. Vielleicht ist einem
von euch ja schonmal etwas ähnliches passiert:



Zitat:
Nehmen wir mal an, Max Mustermann* ist Webdesigner und betreut den
Internetauftritt von Michael Müller*. Beide zerstreiten sich und Max Mustermann
kündigt Michael Müller am 24.07. den Webhostingvertrag zum 01.08. Einen Tag
vor Ablauf der Kündigung (am 31.07.) geht Michael Müller zu einem neuen
Provider und stellt dort einen KK-Antrag.

Natürlich erhält Max Mustermann den KK-Antrag nicht sofort am 31.07. Sonst
hätte er dem Antrag zugestimmt. Die Domain wird am 01.08. also wieder frei.
Max Mustermann geht hin und registriert die freie Domain auf seinen Namen
und bietet sie nun zum Verkauf an.

Michael Müller hat nun erstmal keine Möglichkeit an die Domain zu kommen,
die ursprünglich ihm gehörte.

Nun stellen sich folgende Fragen:

a) Hat es gereicht, dass der KK-Antrag noch am 31.07. eingereicht wurde?

b) Wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Webhostingvertrag, wenn nichts
Spezielles vereinbart wurde?

c) Hat Michael Müller noch reelle Chancen ein seine Domain zu kommen, oder
sollte er sich das Geld und die Zeit sparen



*Namen geändert



Danke schon mal!

Gruß,
Peppy
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.09.2007 11:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das mit dem Domainweiterverkauf geht ganz fix, selber auch mal erlebt.
Die Domainhändler leben ja auch zum Teil davon, dass sich die Kunden ihre alten Namen wiederkaufen *zwinker*

Ich vermute mal, dass es hier aber noch sowas wie eine Widerspuchszeit gibt.
"Michael Müller" sollte schriftlich bei "Max Mustermann" widerspuch gegen den Domainverkauf einreichen.
Den vertrag vorher noch mal lesen..und sich evtl. genau auf die details beziehen.

Wenn ihm wirklich viel an seiner Domain liegt, sollte er zum Anwalt (Schwerpunkt IT-Recht) gehen.
Er könnte sich aber auch schon über die Kosten des Rückkaufs informieren (evtl. billiger)
insofern die Domain für die Allgemeinheit nicht sonderlich atraktiv ist
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