ich vermute weiterhin dem institut, da diese auch die rechnung bezahlt, oder? der herr mustermann wird wohl eher ansprechpartner gewesen sein. aber das ist natürlich keine rechtlich bindende auskunft.
Dabei seit: 15.11.2006 Ort: Essen Alter: 39 Geschlecht:
Verfasst Fr 22.08.2008 11:57 Titel
Zitat:
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Zitat:
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain DOMAIN.DE betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
schau einfach mal unter denic.de nach, gib deine internetadresse ein.. schau nach welcher domaininhaber eingetragen ist.. etc.
und lies dir die anmerkungen und faqs etc. pp. durch...
Dabei seit: 22.08.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.08.2008 12:31 Titel
wenn Herr Mustermann nur Angestellter der Firma war dann hat er auch nur im Auftrag der Firma gehandelt. Das heist ganz klar das die Firma bzw. das Institut dir Rechte an der Domain hat.
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