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Thema: Domaininhaber Recht, Impressumspflicht für Betriebsräte vom 16.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Domaininhaber Recht, Impressumspflicht für Betriebsräte
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Popkultur
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2006
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Verfasst Fr 16.05.2008 16:17
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Domaininhaber Recht, Impressumspflicht für Betriebsräte

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Hi,

kann jemand aus eigener Erfahrung Tipps geben? Ich frage mich, welche Vor- und Nachteile, vor allem aber rechtliche Konsequenzen es hat, wenn ich für einen Kunden eine Domain unter meinem Namen führe, mit seiner Website drauf. Ich habe sonst mit seinem Inhalt nichts zu tun.

Zweite Frage: Welche Rechtsform hat ein Betriebsrat? Welche Impressumspflichten gelten hier? Ich hätte im ersten Moment gesagt, so wie für Privatpersonen da es sich ja um kein Unternehmen handelt -- allerdings untersteht der Betriebsrat ja dem Unternehmen. Es geht hier um ein Bundesweites Unternehmen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 16.05.2008 16:53
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im impressum steht doch drin wer für die inhalte verwantwortlich ist und wäre nur der webmaster ist, oder das auch rauslassen. du hast die seite auf deinen namen angemeldet oder bist du auch inhaltlich verantwortlich?

der betriebsrat ist doch nicht eigenständig, sondern bildet sich aus den mitarbeitern der firma. ohne die firma gibt es auch keinen betriebsrat. also keine privatpersonen.
 
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.05.2008 23:49
Titel

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Wenn du der Owner der Domain bist dann lass dir schriftlich geben das der Kunde für den Inahlt verantwortlich ist. Oder macht direkt ein KK-Antrag und übertrage die Domain.
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TomRohwer

Dabei seit: 05.10.2007
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Verfasst Mi 21.05.2008 23:22
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Re: Domaininhaber Recht, Impressumspflicht für Betriebsräte

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Kreativist hat geschrieben:
Hi,

kann jemand aus eigener Erfahrung Tipps geben? Ich frage mich, welche Vor- und Nachteile, vor allem aber rechtliche Konsequenzen es hat, wenn ich für einen Kunden eine Domain unter meinem Namen führe, mit seiner Website drauf. Ich habe sonst mit seinem Inhalt nichts zu tun.

Was meinst Du mit "für einen Kunden eine Domain unter meinem Namen führen"?

Zitat:
Zweite Frage: Welche Rechtsform hat ein Betriebsrat? Welche Impressumspflichten gelten hier?

Die Impressumspflicht hat nichts mit der Rechtsform zu tun.

Die Impressumspflicht bei Websites ergibt sich aus dem Teledienstegesetz (TDG). Und das sagt:

Zitat:
§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...]

"Geschäftsmäßig" heißt laut Rechtsprechung "auf Dauer angelegt und in nicht nur geringem Umfang", und hat nichts mit "gewerblich" zu tun. Daran ändert auch das "in der Regel gegen Entgelt" nichts. (Die Rechtsprechung hat da ihre eigenen Vorstellungen.)

Die Website eines Betriebsrates braucht genauso ein Impressum wie die meisten anderen Websites auch.

Zitat:
Ich hätte im ersten Moment gesagt, so wie für Privatpersonen da es sich ja um kein Unternehmen handelt -- allerdings untersteht der Betriebsrat ja dem Unternehmen. Es geht hier um ein Bundesweites Unternehmen.

Privatpersonen brauchen üblicherweise auch ein Impressum für ihre Website - genauso wie sie z.B. ein Impressum für eine Familienzeitung brauchen, wenn sie eine herausgeben. (Auch eine Schülerzeitung braucht ja ein Impressum; jedes gedruckte Periodikum braucht eines.)

Wenn Du im Impressum als medienrechtlich Verantwortlicher auftauchst, verantwortest Du die Inhalte die Website. In jeder Hinsicht - strafrechtlich, zivilrechtlich... Das solltest Du nur tun, wenn Du auch die letzte Entscheidungshoheit darüber hast, was dort veröffentlicht wird.


Zuletzt bearbeitet von TomRohwer am Mi 21.05.2008 23:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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