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19triumph95
Dabei seit: 14.12.2011
Ort: Tutzing
Alter: 64
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.12.2011 19:15
Titel
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zweiter Fall:
ich habe eine Domain (immer noch!). www.staycool.de (obacht: ist nur uralter müll drauf, wird nicht verwendet)
Eine weitere Kanzlei schickt mir nen Brief mit Fristsetzung 1 Woche auf Herausgabe der Domain inkl Androhung von Schadenersatz, GEbühren, beigefügter Kostennote (wie ich das Wort hasse). Begründung: Mandant hat gleichlautende Firma in Holland. Recherche beim Patentamt ergab: keinerlei Schuitz angemeldet in Deutschland, weil nicht schützbar.
staycool ist ein ungangssprachlicher Begriff, der nicht schutzwürdig ist, trotz daß er fremdsprachlich ist.
Es gibt zwar eine holländische Klimafirma namens staycool. Aber a) wussten die nix von einer Beauftragung die Domain zu holen und b) konnte die Kanzlei keine rechtsgültige Beauftragung der Holländer belegen, c) Fristsetzung unrealistisch
Festzustellen wäre: es gibt auch Kanzleien, die über Umwege Grabber sind ...
Mein Tipp, ohne Details zu kennen, wäre eine kurze Beratung durch einen Patentanwalt, spezialisiert auf Internet Recht oder ein Urheber-Spezialanwalt.
Ich hab mal in Berlin von einer Kanzlei (Name vergessen) einen Vortrag genau zu diesem Thema Namensrechte bei Domains gehört. Tenor: auch die Großen kommen nicht mit allem durch, wer zuerst kommt mal zu erst. Aber das war 2000. Inzwischen gibts viele Entscheidungen die anders sind als zu Zeiten Ende der 90er, als Internet noch etwas Exotisches war (ich glaube, der Erfinder von Facebook ist damals noch mit der Rassel um den Weihnachtsbaum gelaufen).
Als wir Anfang 95 Newsgroups abonierten und schon eine Email Adresse hatten, verstand niemand, was wir da überhaupt tun und wozu diese Zeitverschwendung gut sein soll - es gibt doch Fax und Daten überträgt man mit Hermstedt Leonardo, sagte man uns ...
"Es irrt der Mensch so lange er lebt"
Zuletzt bearbeitet von 19triumph95 am Mi 14.12.2011 19:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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easteregg
Dabei seit: 15.02.2003
Ort: Deutschland
Alter: 36
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Verfasst Mi 14.12.2011 19:22
Titel
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Mir hat in einem meiner Fälle ein Anwalt letztens gesagt, solange kein Inhalt auf dem Webspace ist und die Domain bloß registriert sei, wäre das eh Wurst. Aber was bringt dich das jetzt weiter? Kein Stück... Fazit ist und bleibt, dass du anwaltlichen Rat einholen solltest. Denn mein Beitrag ist keine Rechtsberatung, zumal dein Fall ja auch wiederum speziell ist.
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Need_you
Threadersteller
Dabei seit: 02.06.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.12.2011 19:27
Titel
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easteregg hat geschrieben: | Mir hat in einem meiner Fälle ein Anwalt letztens gesagt, solange kein Inhalt auf dem Webspace ist und die Domain bloß registriert sei, wäre das eh Wurst. Aber was bringt dich das jetzt weiter? Kein Stück... Fazit ist und bleibt, dass du anwaltlichen Rat einholen solltest. Denn mein Beitrag ist keine Rechtsberatung, zumal dein Fall ja auch wiederum speziell ist. |
Was wär dann wurscht? Im moment ist da was drauf. Soll ichs löschen?
Dachte das registrieren nur um weiterzuverkaufen ist nicht rechtens. Ergo benutz ich die Domain grade... Okay, ist nicht viel drauf, aber wird halt verwendet...
Zuletzt bearbeitet von Need_you am Mi 14.12.2011 19:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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easteregg
Dabei seit: 15.02.2003
Ort: Deutschland
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.12.2011 19:36
Titel
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Wie gesagt, bei dir ists ja nen anderer Fall - du willst die Domain ja verkaufen, das Interesse hatte ich in meinem Fall nicht (da war die Nutzung für eigene Zwecke vorgesehen). Hab mir die Links von jense mal durchgelesen, ziemlich interessant und rate ich dir auch. Dort erkennst du dich vermutlich auch in einigen Absätzen wieder.
Fazit aber weiterhin: Lass dich anwaltlich beraten.
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Need_you
Threadersteller
Dabei seit: 02.06.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.12.2011 19:47
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Ja, werde mich jetzt auch beraten lassen.
Also zum verkauf ist sie zur Zeit jetzt auch nicht mehr gelistet... denke das ist sicherer vorerst.
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Benutzer 110760
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 18.12.2011 11:08
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19triumph95 hat geschrieben: | zweiter Fall:
Mein Tipp, ohne Details zu kennen, wäre eine kurze Beratung durch einen Patentanwalt, spezialisiert auf Internet Recht oder ein Urheber-Spezialanwalt.
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Da Patentanwälte in Fragen des Wettbewerbsrechts nicht tätig werden dürfen, ist das ziemlich sinnlos. Der Fragende will nämlich Aufklärung über die Rechtslage und nicht Aufklärung über einen Teil der Rechtslage.
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.12.2011 11:37
Titel
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man kanns auch übertreiben...
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Richie71
Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.12.2011 12:05
Titel
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Klar kann mann das. Tausende Domains kaufen (oder eben nur eines) um Sie Gewinnbringend zu verkaufen.
Richard
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