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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst So 27.06.2004 18:21
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Oehm ...das die Recht haben ist Dir aber schon klar ?
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dastef
Dabei seit: 03.11.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 27.06.2004 18:38
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also erst mal hier nix gegen die ulmer ja
und dann such ich hier, trotz ot, immer noch den sinn
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Benutzer 13273
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Di 29.06.2004 12:33
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Wichtig ist in dem endlosen Text von daniel rehbein, dass auch er das Urteil der Hamburger nicht ganz verstanden hat, obwohl er es immer wieder zu erleutern versucht.
Den wichtigen Punkt in dem Urteil fehlinterpretiert er glatt (eventuell bewusst): Der Webmaster, der hier die anrüchigen links gesetzt hat, tat dieses bewußt, in dem Wissen unrechtes zu tun.
Daher hilft hier auch kein disclaimer, sonder, wie sonst auch, nur der gesunde Menschenvertsand.
Interessanter ist das BGH Urteil, bei dem kurzgefasst gesagt wird: das setzen von links ist kein Problem, wenn man sich die Seite, auf die verwiesen wird, genau angesehen hat und sie nichts enthält, was gesetzeswidrig erscheint. (MENSCHENVERSTAND)
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DJ Iltiz
Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
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Verfasst Mo 15.11.2004 13:01
Titel
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Was heißt das denn nun?
Darf ich überhaupt keinen Disclaimer benutzen?
Was ist, wenn ich kurz schreibe, dass auf Grund der Schnelllebigkeit sich die zum Zeitpunkt des Linkerstellens verlinkte Seite mittlerweile geändert haben könnte. Ich kann ja schreiben, illegale Seiten bewusst ausgeschlossen zu haben, dies sich aber nur auf den Zeitpunkt des Verlinkens bezieht. Ich kann dies ja statt als "Disclaimer" als "Hinweise zu den Links" betiteln.
MfG
DJ Iltiz
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DJ Iltiz
Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2004 11:05
Titel
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Gut, dann lass ich den Disclaimer jetzt drin...
MfG
DJ Iltiz
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.12.2004 12:29
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DJ Iltiz hat geschrieben: | Was heißt das denn nun?
Darf ich überhaupt keinen Disclaimer benutzen? |
doch, ich würde das dann AGBs nennen und da sind ja die Grenzen bekannt.
dein haftungsausschluss hat geschrieben: |
Erklärung:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, |
Nein, das hat es nicht. Streich die Passage - du machst dich nur lächerlich damit. Ehrlich. Wirklich.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.12.2004 13:26
Titel
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saucer hat geschrieben: | doch, ich würde das dann AGBs nennen und da sind ja die Grenzen bekannt. |
Allgemeine GeschäftsBedingungens?
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