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Verfasst Mo 22.09.2008 14:32 Titel
Dienste zweiter Person - Rechnung über mich?
Hallo,
ich betreibe nebenbei n Kleingewerbe. Ein Freund von mir würde bei passenden Aufträgen das Webdesign & Programmierung für meine Kunden machen (er ist jedoch nirgends gemeldet).
Kann er die Sachen erstellen etc. und die Rechnung läuft dann ganz einfach über mich, oder wie sieht das aus?
Dabei seit: 05.12.2006 Ort: Earth Rocks Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 22.09.2008 14:36 Titel
… und wenn du dadurch einnahmen von z.b. 5000€ hast du ihm aber 2500 unter der hand gibst hast du immer noch einnahmen von 5000€ vor dem finanzamt ---> schlecht
soll er ebenfalls ein gewerbe anmelden oder du stellst ihn als teilzeitarbeiter ein.
Dabei seit: 22.05.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 22.09.2008 14:37 Titel
Zim hat geschrieben:
… und wenn du dadurch einnahmen von z.b. 5000€ hast du ihm aber 2500 unter der hand gibst hast du immer noch einnahmen von 5000€ vor dem finanzamt ---> schlecht
soll er ebenfalls ein gewerbe anmelden oder du stellst ihn als teilzeitarbeiter ein.
ich betreibe nebenbei n Kleingewerbe. Ein Freund von mir würde bei passenden Aufträgen das Webdesign & Programmierung für meine Kunden machen (er ist jedoch nirgends gemeldet).
Kann er die Sachen erstellen etc. und die Rechnung läuft dann ganz einfach über mich, oder wie sieht das aus?
das ist für dich aber kein geschäft wie zim schon erklärte und strafbar ist es auch, also lass es. die nachteile liegen alle bei dir.
Dabei seit: 05.12.2006 Ort: Earth Rocks Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 22.09.2008 16:35 Titel
folgendes ist (dauerhaft) zu bedenken:
wenn er auch ein gewerbe hat und er dir dann rechnungen schreibt kann es für dich ein problem werden wenn du sein einziger kunde bleibst (6/5 seines jahresumsatz an eine rechnungsstellt). dann kann es passieren das das FA sagt er ist scheinselbstständig und du musst nachträglich sozialabgaben für ihn entrichten.
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