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Verfasst Do 06.10.2005 14:00 Titel
Eine datenschutzerklärung ist glaub ich in jedem fall notwendig...
Das sag eine eMail die ein Kunde mal bekommen hat:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Unternehmen hat einen Internetauftritt, aber hier fehlt Ihnen die Datenschutzerklärung nach § 4 Abs. 1 TDDSG. Sie müssen die Besucher Ihrer Seiten über den Datenschutz aufklären - auch dann, wenn Sie dort keine personenbezogenen Daten erheben.
Verbraucherschützer, Abmahnvereine und unterbeschäftigte Anwälte machen derzeit gezielt Jagd auf Internet-Seiten, in denen wichtige Angaben vergessen wurden.
Das kann teuer werden: So kostet ein fehlerhaftes Web-Impressum laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Aber auch wenn's nicht gleich "so dick" kommt: Die Anwaltsgebühren von mehreren hundert Euro für eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung müssen Sie auf jeden Fall bezahlen!
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