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Thema: [Datenschutz] Namensnennung in internen Foren vom 19.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Datenschutz] Namensnennung in internen Foren
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:28
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Das stimmt schon. Ab einer bestimmten Größe muss ein Datenschutzbeauftrager gem. Bundesdatenschutzgesetz ernannt werden. Und derjenige, über den Daten gesammelt werden, muss informiert werden.


Aufgaben des Datenschutzbeauftragen:
http://www.privcom.de/Leistungen/betrieblicher_datenschutz.html


//
Leider scheint es in den meisten Fällen nach dem Schema "wo kein kläger..." abzulaufen...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 20:33, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
cyanamide
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:33
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imho dürfen alle Mitarbeiterakten in einem Betrieb doch gesammelt werden, oder?

Mit geht es auch um das Wort Veröffentlichen; es ist doch keine Veröffentlichung,
sondern ein rein Geschäftsführungsinternes 'Briefing'.

Üble Nachrede ist es auch keine, es geht nur um Tatsachen. In diesem Fall Diebstahl.

Alles sehr sehr kompliziert.
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:35
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In einem Fall ist der Mitarbeiter ein Dieb, im anderen der Chef, der einen Unbequemen mal schnell loswerden will... mir fehlt da die letzte Instanz, und die ist nunmal das Gesetz. Weiß der Betreffende Bescheid, kann er sich mit Mitteln des Rechtsstaats zur Wehr setzen.

So ists nunmal hierzulande. Wenns nach mir ginge würde ich eh alle enteignen, aber soweit sind wir noch nicht.
 
Mischpult

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Verfasst Mi 19.01.2005 20:36
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XSchinkenX hat geschrieben:
http://www.einblick.dgb.de/archiv/0001/tx000101.htm Insbesondere ab Nummer 3.


Da steht auch "Der DGB-Bundesvorstand hat sich auf sieben Punkte verständigt, die in einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt werden müssen"

ist also mehr so der Vorschlag und kein Gesetz


Das was in dem anderen Link von Schinken zu lesen ist, ist zwar toll zu lesen aber in der Realitaet kaum zu leisten.

/// ich bleib bei dem vorhin geschriebenem - es ist ein internes Memo und keine Veroeffentlichung
/// auch haette der Datenschutzbeauftragte hier gar keinen Zugriff drauf haben muessen


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 19.01.2005 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:37
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xschinkenx hat geschrieben:
Leider scheint es in den meisten Fällen nach dem Schema "wo kein kläger..." abzulaufen...


aber wenn mal einer erwischt wird, dann richtig... und berücksichtigt dabei auch eventuellen imageschaden.

der link: es ging mir auch eher darum aufzuzeigen, dass persönlichkeitsrechte unabhängig vom vergehen des MAs hier durchaus eine Rolle spielen. aber such mal weiter, da gibts noch mehr ressourcen, ich schau jetzt mal halbwissend nur noch zu und grunze hie und da mal dazwischen...


Zitat:
auch haette der Datenschutzbeauftragte hier gar keinen Zugriff drauf haben muessen


wo kommen wir denn hin, wenn der DATENSCHUTZBEAUFTRAGE nicht WEISS, welche DATEN gespeichert werden? alter, geh shufflen...

Meine Güte!


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 20:42, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:39
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XSchinkenX hat geschrieben:
In einem Fall ist der Mitarbeiter ein Dieb, im anderen der Chef, der einen Unbequemen mal schnell loswerden will... mir fehlt da die letzte Instanz, und die ist nunmal das Gesetz. Weiß der Betreffende Bescheid, kann er sich mit Mitteln des Rechtsstaats zur Wehr setzen.

So ists nunmal hierzulande. Wenns nach mir ginge würde ich eh alle enteignen, aber soweit sind wir noch nicht.

Naja,
der Dieb wurde nach Gerichtsbeschluss entlassen, weil er nachweislich geklaut hat.

Also nix mit schnell loswerden
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:46
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XSchinkenX hat geschrieben:

Zitat:
auch haette der Datenschutzbeauftragte hier gar keinen Zugriff drauf haben muessen


wo kommen wir denn hin, wenn der DATENSCHUTZBEAUFTRAGE nicht WEISS, welche DATEN gespeichert werden? alter, geh shufflen...

Meine Güte!


Stell mir den Datenschutzbeauftragten vor der Zugriff auf ALLE Daten eines Unternehmens hat ...

und ich schenk Dir nen Shuffle - Du hast hier ein Wunschdenken der Arbeitnehmerverbaende

cyanamide hat geschrieben:
XSchinkenX hat geschrieben:
In einem Fall ist der Mitarbeiter ein Dieb, im anderen der Chef, der einen Unbequemen mal schnell loswerden will... mir fehlt da die letzte Instanz, und die ist nunmal das Gesetz. Weiß der Betreffende Bescheid, kann er sich mit Mitteln des Rechtsstaats zur Wehr setzen.

So ists nunmal hierzulande. Wenns nach mir ginge würde ich eh alle enteignen, aber soweit sind wir noch nicht.

Naja,
der Dieb wurde nach Gerichtsbeschluss entlassen, weil er nachweislich geklaut hat.

Also nix mit schnell loswerden


Ist auch voll ok - ist auch der groesste Vertrauensbruch finde ich


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 19.01.2005 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:50
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natürlich ist das nicht so einfach. ein datenschutzbeauftragter kümmert sich doch um personenbezogene daten. tu doch nicht blöder als du bist, mensch!

wenn der kerl geklaut hat, wird er gefeuert. basta. um die moral DIESER entscheidung geht es aber nicht!!!! mein gott.

Zitat:
Du hast hier ein Wunschdenken der Arbeitnehmerverbaende


Nein.



äääh ach so.

*grunz*
 
 
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