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Autor |
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.11.2009 00:28
Titel Datenschutz-Checkbox bei Kontaktformularen notwendig? |
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Hallo ihr lieben Leute,
ab und an sehe ich auf gewerblichen Internetpräsenzen dass man bei Kontaktformularen die Datenschutzerklärungen gelesen bzw. zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben muss, bevor man eine Nachricht an das Unternehmen schicken kann.
Dann sehe ich aber auch wieder Präsenzen, die ebenfalls Kontaktformulare anbieten, bei denen man aber nicht extra die Datenschutzerklärung bestätigen muss.
Wie ist das momentan bei gewerblichen Anbietern, die ein Kontaktformular zur Verfügung stellen.
Angegeben werden soll:
Name
E-Mail
Nachricht
Gibt es hierzu schon geltende Regelungen?
fragt
Markus
P.S.
Natürlich ist die Datenschutzerklärung explizit in den AGB´s geregelt und sogar durch einen seperaten, weiteren Link auf der Impressum Seite erreichbar.
Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Sa 21.11.2009 00:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.11.2009 09:07
Titel
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Wenn ich willentlich ein Kontakt-Formular ausfülle
und darin meine Kontaktdaten für einen von mir gewünschte
Kontaktaufnahme hinterlasse, halte ich den Hinweis auf den
Datenschutz für schlichtweg Blödsinn.
Wenn allerdings weitere Daten, die über eine reine Kontaktaufnahme
hinausgehen, erhoben werden, quasi Daten, mit denen jemand andere
Dinge anstellen könnte, könnte man unten einen Satz einschieben, dass
die erhobenen Daten nur für diesen Zweck der Anfrage, Bearbeitung,
Kundenkontakt etc gespeichert und nicht weitergegeben werden.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 70
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.11.2009 09:14
Titel
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... unabhängig von dieser Erklärung ist zum 1.9.2009 die gesetzliche Grundlage des Datenschutzes "aufgefrischt" worden ... Man muss also unabhängig etwaig geleisteter Erklärungen und gesetzter Häkchen für Datenschutz Sorge tragen und zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten definieren, der sogar in Haftung genommen werden kann ...
--
Es ist also nicht Sache des "Adressengebers" dieses Häkchen zu setzen, sondern des "Adressennehmers" mit diesen Daten entsprechend der gesetzlichen Richtlinien (sind INMO Ländersache) umzugehen. Auch wenn dieses Häkchen nicht gesetzt wäre, wäre die Rechtslage (innerhalb Deutschlands) nicht anders. Das Häkchen hat denn (für mich nur) den Sinn. den Adressengeber daraufhinzuweisen: "Hallo, du gibst persönliche Daten ab ... willst du das?"
--
Interessant wird es dann, wenn der Passus heißt, "Sind sie einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für ... weitergegeben werden!" Dann gibt man einen expliziten Freibrief!
Inwieweit diese Formulierung überhaupt (noch) zulässig ist, müssten unsere Juristen mal sagen ...
--
Auf die Schnelle habe ich dazu jetzt mal dieses kostenlose PDF gefunden ...
http://www.datenschutz-aktuell.de/shop/s344337.htm?gclid=CPXzsuXEm54CFQVgZwodFilUlw
Gruß Frank
Zuletzt bearbeitet von Frank Münschke am Sa 21.11.2009 09:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.11.2009 21:27
Titel
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Danke für die Antworten.
Ich denke, dass wenn man in dieser Kategorie extra die Datenschutzbestimmungen akzeptieren muss, dann wirkt das eher unseriös. Da man vielleicht glauben könnte "Ach, ich muss extra deren Bestimmungen akzeptieren. Dann wollen die bestimmt meine Adresse verkaufen oder so. Und da man das nicht ohne Zustimmung darf, wollen die jetzt hier meine Zusage"
Auf der anderen Seite. Nur weil andere das nicht haben kann es ja immer noch sein, dass man sich nicht 100%ig im Rechtssicheren-Raum befindet... Ist ja auch nicht das wahre...
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