Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 19.12.2005 14:14
Titel
|
|
|
sabira hat geschrieben: | Nur ist es leider nicht ganz so einfach, denn der Kunde ist ein "Fuchs" und bezieht sich auf die Einräumung des entgeltlichen Nutzungsrechts - womit er auch seine (so dachte ich) unberechtigte Druckfreigabe begründet ...
Ächz, nie wieder den kleinen Finger geben. |
Wenn er nicht bezahlt hat - kann er auch nicht auf sein entgeldliches Nutzungsrecht bestehen,
da dieses wahrscheinlich nur fuer das Endprodukt gelten wird.
frank hat geschrieben: | Laß den Kunden doch jetzt mal einfach gegen den Poller laufen und
reagiere auf seine Anfragen nicht mehr. |
So Leute/Agenturen, die dieses Prinzip fahren sind leider nicht ernst zunehmen.
Das hier ist kein Kindergarten. "Der gibt mir die Schaufel nicht also rede ich 2 Tage nicht mehr mit Ihm" kann man gerne sonst wo auffuehren aber beim Kontakt mit Kunden ist das doch sehr unangebracht egal wie scheisse der Kunde sich verhaelt.
frank hat geschrieben: | Erst einmal muß der Kunde das ja auch entgelten,
bevor er einen Anspruch darauf geltend machen kann. |
Hier kann man ansetzen
Nimm deine 30 Stunden plus "Nervenbeitrag"
nach Bezahlung gibste ihm die PDFs und vergisst Ihn ganz schnell.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 19.12.2005 14:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|