Autor |
Nachricht |
sabira
Threadersteller
Dabei seit: 14.12.2005
Ort: im Rand(en)-Gebiet
Alter: 56
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.12.2005 18:46
Titel Datenfreigabe für Weiterverwendung |
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Hallo zusammen,
jetzt stehe ich nach gut 10 Jahren weitestgehend komplikationslosem Arbeiten vor einem Problem:
Der Kunde möchte nach knapp 30 Stunden (!!!) Autorenkorrekturen, Druckfreigabe ohne mein Einverständnis und nicht vollständig bezahlter Rechnung nun auch noch die Daten als PDF, um einige (65) Seiten daraus als Werbung für sein Buch auf seine Homepage zu stellen.
Nach diesem ganzen Stress bin ich aber gar nicht bereit, ihm auch nur eine einzige Seite als PDF zu überlassen.
Wie handhabt ihr das?
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.12.2005 19:36
Titel
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Erst bezahlen, dann verwenden.
Vorher gibts nichts extra.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.12.2005 19:48
Titel
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wenns vertraglich vorher nicht geregelt ist wirds gerichtlich auf einen vergleich rauslaufen...
wie wir das handhaben? 70% derer die sich so aufführen kriegen von uns die daten weil wir sie als kunden nicht mehr behalten möchten, mit 30% regeln wir sowas vorher.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.12.2005 19:51
Titel
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Anti78 hat geschrieben: | Erst bezahlen, dann verwenden.
Vorher gibts nichts extra. |
qft.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.12.2005 21:12
Titel
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Nettes Anschreiben...
"... nach Ausgleich unserer noch offenen Rechnungsbeträge
und der für die Wandlung in PDF neu entehenden Kosten
in Höhe von € XXX werden wir Ihnen die gewünschten Daten
sofort auf CD-ROM zur Verfügung stellen."
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Falk Wussow
Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.12.2005 00:34
Titel
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wenn ein auftrag bestand und die leistung erbracht wurde, ist erstmal die auftraggebende partei verpflichtet, die geleistete arbeit zu bezahlen. dann kann er gerne die für ihn gestaltete arbeit (die er ja dann offiziell "besitzt") gern in empfang nehmen.
will er sie unter zeitaufwand bearbeitet haben, kostet das natürlich wieder neu ... außer es war vereinbart und bereits im auftrag verklausoliert
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sabira
Threadersteller
Dabei seit: 14.12.2005
Ort: im Rand(en)-Gebiet
Alter: 56
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.12.2005 12:27
Titel
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CAINAM hat geschrieben: | wenn ein auftrag bestand und die leistung erbracht wurde, ist erstmal die auftraggebende partei verpflichtet, die geleistete arbeit zu bezahlen. dann kann er gerne die für ihn gestaltete arbeit (die er ja dann offiziell "besitzt") gern in empfang nehmen.
will er sie unter zeitaufwand bearbeitet haben, kostet das natürlich wieder neu ... außer es war vereinbart und bereits im auftrag verklausoliert |
Ich danke euch für eure Antworten.
Nur ist es leider nicht ganz so einfach, denn der Kunde ist ein "Fuchs" und bezieht sich auf die Einräumung des entgeltlichen Nutzungsrechts - womit er auch seine (so dachte ich) unberechtigte Druckfreigabe begründet ...
Ächz, nie wieder den kleinen Finger geben.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.12.2005 13:29
Titel
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Nach dieser mittlerweilen doch unerfreulichen Auseinandersetzung
dürfte ja wohl klar sein, dass du mit Folgeaufträgen nicht unbedingt
rechnen brauchst.
Laß den Kunden doch jetzt mal einfach gegen den Poller laufen und
reagiere auf seine Anfragen nicht mehr.
Solange du die Daten besitzt, hast du doch die besseren Karten in
der Hand. Was will der Kunde denn machen - Klage einreichen?
Erst einmal würde ich ihm damit jetzt zuvorkommen und über einen
Anwalt Mahnbescheid auf Zahlung der noch offenen Beträge erlassen.
Ausserdem kann ja auch der allerbesten Fachfrau mal ein Malör bei
der Datensicherung passiert sein. Und die einzige Sicherungs-CD hat
seitdem eine kleine Schramme oben links.
Auf grobe Klötze gehören eben manchmal ganz grobe Keile...!
Ich persönlich finde es auch immer wieder zum , wenn diese
Art von "Kunden" mit ihren Einstellungen durchkommen.
Also laß dich nicht von solchen Sprüchen wie "entgeltliches Nutzungsrecht"
ins Bockshorn jagen. Erst einmal muß der Kunde das ja auch entgelten,
bevor er einen Anspruch darauf geltend machen kann.
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