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Thema: Dateien ohne eine Lizenz öffentlich verwenden vom 22.09.2018


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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mo 01.10.2018 17:00
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Nefliete hat geschrieben:
CC0 bedeutet ja keine Urheber- und Schutzrechte. Also ja.

CC0: Urheberrecht: ja (Weil im deutschen Recht nicht veräusserbar, also auch nicht verschenkbar), Nutzungs- und Schutz-rechte: nein, weil genereller Verzicht möglich.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 02.10.2018 11:03
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Keine Ahnung, was dein ja und nein bedeuten soll. * Keine Ahnung... *

Mit der CC 0 Lizenz machst du dein Werk gemeinfrei und es kann für alles auch kommerzielle Zwecke genutzt werden. Damit entfällt auch der Urheberrechtschutz* (freie Lizenz) und andere Schutzrechte - weltweit.

*Daran hast du dich vermutlich gestört, weil ich in der Eile "kein Urheberrecht" geschrieben habe. Ja, ist mir bekannt, Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar und man kann auch nicht einfach so darauf verzichten. Dafür gibt es eben die Creative Commons.
 
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Di 02.10.2018 14:21
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Die CC0 ist für die gemeinfreie Nutzung konzipiert, nicht für den Wegfall des Urheberrechts.
Das ist von den Schöpfern auch genau so gemeint, wohl wissend, dass das ganze sofort gescheitert wäre, wenn sie das nicht so gehandhabt hätten.


Ich dichte ein Gedicht.
Ich veröffentliche es unter CC0
Jeder darf es bei mir lesen, es kopieren und selber veröffentlichen, eine Musik dazu komponieren und so ein Lied draus machen oder es verfilmen, alles genehmigt.


ABER! Keiner darf behaupten der Text wäre von ihm! und daran soll auch CC0 nichts ändern und es war auch nie so gedacht.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 04.10.2018 09:46
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Ok.
 
Anaxagore

Dabei seit: 27.03.2015
Ort: Ilmenau
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.10.2018 11:39
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zum Thema Mut zu Lücke und nicht erwischt werden...

Erst einmal aus moralischer Sicht solltest du nicht einmal daran denken, da die Leute ja auch Zeit und Arbeit da rein investiert haben (du willst doch auch nicht, dass jemand deine Arbeit klaut)

zum Anderen ist es heutzutage sehr einfach so etwas im Netz zu verfolgen. Es gibt ganze Firmen die sich darauf spezialisiert haben. Und den Urheber kostet das keinen einzigen Cent, der muss nur sagen sucht und wenn die was finden, prüft dieser ob es legal oder illegal ist. Selbst wenn der Urheber das nicht weiß, kann er die Anwälte losschicken (wie gesagt keine Kosten) und du musst nachweisen, dass du es legal hast.
Die finanzieren sich dadurch, dass sie bei einem erfolgreichen Claim sich Provision gönnen.
So eine Firma ist z.B. Copytrack
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Rheg
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2017
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Verfasst Sa 06.10.2018 14:08
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Danke für die Informationen und Antworten
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Rheg
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2017
Ort: -
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Verfasst Do 11.10.2018 07:41
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Eine Frage hätte ich doch noch dazu. Ich hatte in den vergangen Wochen bereits mehrfach gelesen, dass man bei CC0 Elementen oder auch bei Dingen, die man "nur" kommerziell verwenden darf (aber eben nicht bearbeiten darf) auch einer Gefahr ausläuft, dass jemand die Inhalte im Internet wieder löscht und danach gegen die Verwender klagt.

Ist es wichtig, die Readme/Licence TXT zu behalten? Bei Templates habe ich die immer gelöscht, weil ich dachte, dass das eh nur ein Dokument ist, dass ich auch selbst erstellt haben könnte. Also kein fester Nachweis. Bei Pixabay zum Beispiel gibt es nicht mal so ein Dokument. Da steht rechts neben den Bildern nur "Kein Nachweis nötig".

Wie sichere ich mich richtig ab? Danke für weitere Ratschläge dazu!

Vielleicht hat hier auch schonmal jemand negative Erfahrungen mit diesem Thema gemacht?
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.10.2018 10:00
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Rehg hat geschrieben:
...

Wie sichere ich mich richtig ab? ...


Indem du auf kostenlose Angebote verzichtest und auf andere seriöse Quellen zugreifst. Die Bilder bei Pixabay werden zwar von Administratoren erst freigeschaltet, doch letztlich kann es dir immer passieren, dass da mal irgend ein Guffel Fotos von einem fremden Fotografen einstellt. Die finden das in der Regel nicht lustig wenn ihre Werke verschenkt werden. Da man über das Pseudonyme des Uploaders nicht an den Guffel ran kommt, wenden die sich dann (per Anwalt) an die Nutzer der Bilder und fordern (zu Recht) entsprechende Nutzungsgebühren (und Anwaltskosten).

Passiert das bei einer Plattform, bei der du die Fotos gekauft hast, kann sich der Anwalt des tatsächlichen Rechteinhabers zwar auch erstmal an dich wenden, kannst dann aber selbst bei dem Plattformbetreiber die Kosten für den Schaden einfordern. (Also auch da prüfen ob das Angebot seriös ist und was man da genau kauft.)

Ist wie mit dem billigem Einkaufen im Ausland: Wenn die dich an der Grenze mit einem Koffer voll Produktfälschungen erwischen, hast du ein Problem. * Ich geb auf... *

Und wie immer ist das hier keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung der Rechtslage. Wenn du ganz sicher gehen willst musst du einen (Fach-)Anwalt fragen. *zwinker*
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