Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.04.2009 15:38
Titel
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Jauch hat den Prozess für sich entscheiden können, allerdings erst in dritter Instanz, was alleine schon für sich spricht wie unsicher die Rechtslage hier im Grunde ist. Das Urteil basiert aber auf dem Kontext dass das Rätselheft, um welches es hier geht, ein Bild von Günther Jauch abgebildet hatte ohne dass es dazu einen redaktionellen Beitrag gab. Also das was ich bereits erwähnte. Ohne redaktionellen Beitrag liegt das Persönlichkeitsrecht zugrunde, das ja besagt jeder kann über sich, seine Person und alles was damit zu tun hat frei entscheiden. Das Presserecht also wiegt weniger wenn es keine journalistischen Hintergründe zum betreffenden Bild gibt.
Fotos, insbesondere jene die ohne Wissen der Person gemacht werden, aus extrem weiter Entfernung oder aber entgegen ausdrücklichen Wunsch der abgelichteten Person sind aber immernoch etwas anderes als andere Bildnisse, wie bspw. Zeichnungen, Silhouetten, Poparts etc.
Ich denke, wer ohne Einwilligung Fotos verwendet, und das eben ohne journalistischen Hintergrund einer Berichterstattung, hat ein Stück weit auch selbst Schuld.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.04.2009 15:44
Titel
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Es zeigt aber auch etwas anderes: Wer mit sowas Geld verdienen will, braucht unter Umstänen nen guten Anwalt und finanzielles Polster, um längere Rechtsstreitigkeiten aussitzen zu können.
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Dreieckspixel
Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.04.2009 16:08
Titel
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Dann lieber selbst Promi werden ist glaube der "einfachere" Weg zum Geld, und man kann sich selbst ablichen wie, wann und wo so oft man will ohne jeglichen Rechtstreit ausser du stehst auf dem Rasen deines Nachbarn der dich dann dafür verklagt, dass er kein Geld abbekommt weil es ja SEIN Rasen ist. Also manchmal... naja ^^
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.04.2009 15:08
Titel
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Hallo,
der verkauf der Markenware im kommerziellen Bereich bedarf der Zustimmung des jeweiligen Marken-Inhabers, denn sonst werden dessen Rechte verletzt.
Um hier jedes Risiko auszuschließen, musst den jeweiligen Inhaber des Rechtes um die Erlaubnis fragen. Insbesondere bietet sich hier der Erwerb einer - etwa auf bestimmte bereiche beschränkten - Lizenz an.
Ähnlich verhält es sich mit dem Vertrieb von Artileln, die eventuell das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen. Siehe hierzu etwa Urteil in der Sache Jauch ./. Burda Verlag (OLG - Köln, Aktenzeichen: 15 U 163/0 bzw. allgemein zum Recht am eigenen Bild, die Entscheidung des BundesVerfassungsGerichts zum Fall Caroline von Monaco http://de.wikipedia.org/wiki/Caroline-von-Monaco-Urteil_II
Durch Umbildung eines geschützten Werkes kann unter Umständen aber auch ein neues "Werk" entstehen, an dem der Umbildende das Urheberrecht erwirbt.
Gruß
AF
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.04.2009 15:10
Titel
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Ähm...
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