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Thema: Darf man Promis bearbeiten, abbilden und damit Geld verdiene vom 22.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf man Promis bearbeiten, abbilden und damit Geld verdiene
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 23.03.2009 10:42
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die stars bekommen dafür auch kohle wenn sie abgelichtet werden. manchen wird auch ein deal angeboten BEVOR die sache in druck geht. und man kann sich wohl schlecht mit einem magazin oder verlag vergleichen. die stecken geldstrafen auch mal eher weg als ein privat man.

die beratungen müssen noch nicht einmal etwas kosten. aber das honorar wird sich wenn dann wohl um die 50-70 euro handeln. vlt auch weniger. das kommt auf den anwalt an. aber den solltest du auf jedenfall fragen.

das mit den logos kannst du sofort vergessen. dafür wirst du auch keine lizenz bekommen. ohne ist es dir nicht erlaubt.
 
coms

Dabei seit: 13.01.2009
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Verfasst Mo 23.03.2009 15:26
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Stimme mit allen überein!!! Man kann grundsätzlich mit Werten anderer Leute unerlaubt kein Geld verdienen!!! Paparazzi Fotos sind whrscheinlich im Medienrecht geregelt. Und diese Fotos dürfen auch nicht ohne Lizenz nicht genutzt werden!! Lächel

Zuletzt bearbeitet von coms am Mo 23.03.2009 15:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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computertheke
Threadersteller

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Verfasst Mo 23.03.2009 19:48
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... Das heißt doch, dass eBay überfüllt ist mit solchen Angeboten!
Kann man nicht allein damit Geld verdienen, diese alle anzuzeigen?

Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, denn sonst gäbe es die Angebote bei eBay nicht schon über viele Jahre!
Interessieren würd mich diese heiße Kiste aber ungemein, ob das nun verboten oder nicht verboten ist...
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
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Alter: 43
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Verfasst Mo 23.03.2009 21:51
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Also aus Erfahrung kann ich (aber ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit natürlich) sagen dass die Thematik "Künstler bildet Person ab" eine völlig andere Schiene ist als "Geld mit Promis verdienen".

Der Künstler hat hier enormen Spielraum im Rahmen künstlerischer Freiheit. Er vermarktet keine Person zum Zwecke der Gewinnerzielung, sondern erstellt eine freie Interpretation einer Thematik auf künstlerischer Schaffensbasis, und verkauft sein geistiges/kreatives/künstlerisches Gut im Idealfall weiter. Dieser künstlerische Freiraum ist nahezu unbegrenzt, selbst die Verunglimpung in der Öffentlichkeit stehender Personen hätte hier nur sehr selten ein Standbein auf Erfolg. Das zeigt die Kunstgeschichte der letzten 50 Jahre sehr deutlich. Bei Kunst handelt es sich also um die freie Interpretation einer Sach (= Thematik), in diesem Falle einer Person, aber nicht um die Person selbst im eigentlichen Sinne, womit eben dann auch das Motiv urheberrechtlich durch den Künstler geschützt ist, und nicht durch die Person auf die das besagte Werk bezogen ist.

Bestes Beispiel war wohl die Monroe von Andy Warhole, oder das berühmte Bild von Albert Einstein mit rausgestreckter Zunge, welches natürlich retuschiert ist.

Im Falle der Paparazzi ist das wieder etwas anderes: Hier stehen noch mehr Kompenenten zur Debatte. Zum einen die journalistische Freiheit und Berichterstattung (Fotos von Promis dürfen z.B. nie unkommentiert gedruckt werden, darum steht immer etwas dabei, und sei es noch so belanglos - der Aspekt der Journalistik und Berichterstattung wäre sonst nicht gegeben) ... zum anderen eine enorm schwere Lobby, also der politische Aspekt. Einschränkungen in diesem Recht würden auch die Berichterstattung ZUGUNSTEN von Promis, bspw. Politikern, stark negativ beinträchtigen, im Zweifelsfall ganzer Staatsformen.

Dann darf man aber auch nie vergessen:
Wo kein Kläger da kein Richter, erstens, und zweitens: Kein Kläger wenn nix zu holen. Ergo: Kleine Fische verderben den Cou!

Lange Rede, kurzer Sinn: Als Künstler darfst Du nahezu alles, als Geschäftsmann so gut wie gar nichts.

Hat Dein Motiv künstlerischen Charakter in verfremdeter Form (z.B. ein Popart oder eine grafische Silhouette) gibt es keine Probleme, solange Du damit niemanden negativ beinflusst. Wirst Du damit wider Erwarten millionenschwer will aber natürlich jeder etwas vom Kuchen abhaben, und das bedeutet Ärger, egal ob es Sinn macht oder nicht. Das ist aber bei allem so.

Gutes Beispiel derzeit:
Dr. House T-Shirts. Die Silhouette ist nicht verboten und kann vom Künstler vertrieben werden, denn (rechtlicher Kniff) - die Bezeichung "Dr. House Shirt" dient nur als Aufhänger für Suchabfragen, in der eigentlichen Artikelbeschreibung steht aber "Darsteller alias". Dr. House ist zwar ein geschützer Begriff, aber in diesem Fall nicht der Titel des Shirts, Hugh Laurie hingegen hat Persönlichkeitsrecht, wird aber nicht fotorealistisch abgebildet sondern interpretiert. Ergo: Keine Schwierigkeiten solange das ganze als inoffizielles Produkt vermarktet wird.

Dieses Beispiel habe ich gewählt weil ich selbst einer von zwei Personen bin der/die eine stilisierte Silhouette davon mit alleinigem Nutzungsrecht vertreiben *zwinker* Hat also soweit Hand und Fuss.

Anhand des Beatles-Beispiels dürfte man z.B. nicht den originalen Schriftzug verwenden und es als "Beatles Poster" oder was auch immer vertreiben, sondern als "Poster mit dem Motiv der Beatles".

Hm. Ist recht konfus gewesen, hm? ^^
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computertheke
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2005
Ort: Papenburg
Alter: 38
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Verfasst Mo 23.03.2009 22:43
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Ein wirklich interessantes Thema...
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
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Verfasst Mi 01.04.2009 14:11
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Jemand hat für ein Gewinnspiel G. Jauch's Bild auf das Cover gelegt. Er hat das Gerichtsverfahren um Unterlassung/Schadenersatz usw. vor 2 Tagen gewonnen!! ... Lächel
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Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mi 01.04.2009 15:17
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coms hat geschrieben:
Jemand hat für ein Gewinnspiel G. Jauch's Bild auf das Cover gelegt. Er hat das Gerichtsverfahren um Unterlassung/Schadenersatz usw. vor 2 Tagen gewonnen!! ... Lächel


Wer ist "er" - Jauch oder Jemand? Quelle, AKZ?
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Dreieckspixel

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Ort: Verl
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 15:20
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Ich vermute mal Jemand *zwinker*
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