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Thema: Darf man mit etw. werben,das ein anderer Dienstleister macht vom 27.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf man mit etw. werben,das ein anderer Dienstleister macht
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.11.2009 04:30
Titel

Darf man mit etw. werben,das ein anderer Dienstleister macht

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Der Titel ist ein wenig irreführend, aber mehr erklärung passte da nicht rein:

Frage ist folgende:
Darf man als Selbstständiger auf z.B. seiner Homepage mit etwas werben, was man an einen Dienstleister weiterleitet? Es soll natürlich nicht irreführend sein, als NICHT: "Wir drucken für sie" und dabei machts ne Onlinedruckerei.

Die Frage ist ob man das so darf:

Titelseite auf der Webseite:
Selbstständiger sowieso
Printdesign - Irgendwas anderesdesign - Druck - nochwasanderes

Unter dem Designpunkt erklärt man seine Designtätigkeit und unter dem Druckpunkt schreibt man, dass der Kunde sich keinen Kopf um Druck und so weiter machen muss, da ich das mit dem Drucker regle und ihm einen Dienstleister mit guter Qualität zu günstigen Preisen suche und die QS übernehme.

Wäre allein das große "DRUCK" auf der Titelseite schon (rechtlich) zu irreführend, wenn mans an einen dienstleister abgibt?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Fr 27.11.2009 07:25
Titel

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natürlich - du kaufst ne Leistung ein und verkaufst diese.
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.11.2009 14:13
Titel

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ich versteh deine antwort nicht ganz. meinste das ist dann in ordnung oder nicht, wenn ich das so hinschreibe?
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.11.2009 14:25
Titel

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Das ist, in dieser Form, völlig in Ordnung.

Mac meint: Du kaufst eine Leistung (in diesem Fall den Druck) und gibst diesen Leistungs- und Kostenfaktor an Deinen Kunden weiter, verkaufst also die gleiche Leistung 1:1 weiter. So machen das die meisten kleinen Anbieter die Leistungspakete anbieten. Kaum einer von denen hat selbst die Maschinerie, oder eine Vertragsdruckerei. Das ist völlig normal so.

Unterscheiden muss man nur in der Haftungsgeschichte durch die AGB. Du kannst die Leistung als solche Anbieten und real Weiterverkaufen, dann haftest Du aber auch für diese Leistung. Sprich - baut die Druckerei Mist ist das erstmal Dein Schaden, nicht der Deines Kunden. Im Zweifelsfalls zahlst Du also drauf. Oder aber Du "verkaufst" die Leistung in Form einer Vermittlertätigkeit. In dem Fall akzeptiert Dein Kunde deine Wahl der Druckerei etc bei Vertragsabschluss, Du selbst übernimmst aber keine direkte Haftung, weil der Druckauftrag effektiv durch den Kunden erfolgt.

Das ist vertragliches Wischiwaschi. Aber ansonsten ist das so, wie Du das machen willst, vollig richtig, ja.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.11.2009 14:43
Titel

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traumgaertner hat geschrieben:
...Kaum einer von denen hat selbst die Maschinerie, oder eine Vertragsdruckerei. Das ist völlig normal so.....


Wobei ich kaum eine Agentur kenne, die eine eigene Druckerei hat. Unabhängig von der Agenturgrösse

Aber so hate ich es gemeint. Ja.
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