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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 17:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Darf ich meine Referenzen online zeigen? vom 08.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf ich meine Referenzen online zeigen?
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.11.2005 23:21
Titel

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pong hat geschrieben:
damit verabschiedet sich pong aus diesem thread


*ha ha*

Wie geil er ist, stellt Fragen, strotzt von unvergleichbarer Ignoranz und macht es dann vollkommen anders. Aber schön, dass wir das nun für die Nachwelt geklärt haben, auch wenn die Diskussionen zweckmäßig schon auf Seite 1 beendet war.

Und um Erlaubnis hast DU gefragt, ironischer Weise aber uns und nicht die Instanzen, welche die entsprechende Entscheidungsbefugnis haben.

Schüssss, viel Spaß im Haifischbecken!

* Ich geb auf... *
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.11.2005 23:39
Titel

Re: Darf ich meine Referenzen online zeigen?

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Hallo pong!

Dann will ich auch mal:


pong hat geschrieben:


Während meiner Ausbildung/Studium habe ich parallel in einer Werbeagentur gearbeitet.
Im Unternehmen habe ich einige schicke Entwürfe fabriziert die auch umgesetzt wurden.
Darf ich diese Arbeiten auf meinem privaten online-Portfolio ins Netz stellen?

Ich würde natürlich dazu schreiben, dass die Sachen bei meiner Zeit im Unternehmen entstanden sind.
Die portfolio-Site dient meiner derzeitigen Bewerbung. Ich will mich nicht selbständig machen oder so,
nur meine Referenzen präsentieren.

Ich frage, weil man als Kreativer im Angestelltenverhältnis ja alle Rechte an seinen "Kreationen" an
den Arbeitgeber abgibt.

Wer weiß was? Bin gespannt.


Hier geht es um eine Frage des Urheberrechts.

Zunächst: Du bist und bleibst Urheber der von Dir erstellten Werke. Das Urheberrecht kann rechtsgeschäftlich nicht übertragen, sondern nur vererbt werden.

Davon zu trennen ist das Nutzungrecht an Deinen Werken. Dieses Recht (z.B. das Recht der öffentlichen Darstellung) hast Du z.B. in Deinem Arbeitsvertrag an Deinen Arbeitgeber abgetreten. Damit kann alleine er darüber entscheiden, ob Dein Werk gezeigt oder verkauft wird oder ob er Deine Werke in der Schublade schlummern lässt.

Das Recht Deine Werke öffentlich zu zeigen hast Du also vertraglich verkauft. Lies in Deinem Vertrag nach, ob dieses Recht absolut ist - oder ob da Ausnahmen festgelegt wurden.

Falls Du Deine Werke heimlich zeigst, wirst Du sicher nicht gleich auf Schadensersatz verklagt werden. Ich denke, wie die anderen auch, daß das eher an Deinem Image, an Deiner Vertragstreue gegenüber Deinem Vertragspartner kratzt. Menno!

Gruß, Rick

// Nachtrag:

@pong : So was Unverschämtes hab ich selten in einem Forum erlebt. Ich wünsche Dir viel Spaß im Haifischbecken... pass auf Deinen Schw*** auf... muahaha

Meinen Artikel lasse ich hier trotzdem drin stehen. Ausdrücklich _nicht_ für pong geschrieben.


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Do 10.11.2005 23:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.11.2005 23:49
Titel

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pong hat geschrieben:

meine lösung für das online-portfolio lautet: passwortgeschützter zugriff. eigentlich müßte man da rechtlich auf der sicheren seite sein.


Warum ist man da auf der rechtlich sicheren Seite ?
Du umgehst trotzdem die Vereinbarung mit deinem ehemaligem Arbeitgeber und zeigst deine Werke Dritten.

pong hat geschrieben:

zum thema bewerbungsmappe: aus erfahrung kann ich sagen, dass es durchaus üblich ist sich mit den arbeiten, welche man beim letzten arbeitgeber angefertigt hat, zu präsentieren da es den neuen arbeitgeber verständlicherweise interessiert was man zehn stunden am tag in der vorigen agentur gemacht hat. logisch oder?

Ja aber nur wenn der vorherige Arbeitgeber dies ausdruecklich erlaubt.

pong hat geschrieben:

erlaubnis hin oder her. wer ist denn so bescheuert und zeigt eine gute arbeit (für die man auch wirklich verantortlich war) nicht her, nur weil der alte arbeitgeber das nicht möchte.


Jeder der das Risiko das der alte Arbeitgeber ihn erwischt nicht eingehen moechte.

pong hat geschrieben:

und da stimme ich meinem vorredner zu: man sollte natürlich möglichst genau beschreiben können, was da gelaufen ist. große projektkunden wie coca cola etc beeindrucken die wenigsten chefs. weil da die ci-vorgaben den gestaltungsrahmen eh enorm einschränken. (es sei denn man hat etwas wirklich neues entwickeln können)


manchmal ist die grosse Kunst auch dieses CI einfach einzuhalten Hmm...?!

pong hat geschrieben:

wenn du immer um erlaubnis fragst, wirst du es nicht weit bringen in diesem job.
das ist ein haifischbecken.


und noch mal z u m m i t s c h r e i b e n:
ich weiß was ich nicht darf! _ und ich mach es trotzdem. geschnallt?


ja aber selbst in einem Haifischbecken gibt es jemand der Dir das Wasser rauslassen kann
und dann guck mal wie weit Du schwimmst - da helfen Dir keine noch so flinken Flossen oder ne grosse Klappe mit vielen kleinen Zaehnen.

In diesem Sinne- mach womit Du meinst weiter zu kommen.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 10.11.2005 23:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 11.11.2005 00:01
Titel

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1. Es ist durchaus nicht unüblich das sich potentielle neue Arbeitgeber mit dem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen, und mal anfragen wie es denn so lief. Hab ich schon des öfteren am eigenen Leibe erfahren. Da kommt dann schon mal raus das man beim tollen Auftrag für Firma HansWurst in Wirklichkeit nur minimal mitgebastelt hat.

2. Wenn ich in einer Bewerbung angebe das ich für Agentur XYZ gearbeitet habe, und in welcher Position, dann kann man sich anhand der Agentur und meiner Position in etwa ausrechnen welche Tätigkeiten in meinen Arbeitsalltag fielen.

3. Da man künstlerische Freiheit und zeitintensive Sorgfalt in privaten, experimentellen Projekten wesentlich besser umsetzen kann sind diese oftmals die wesentlich besseren Referenzen.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 11.11.2005 00:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
HLDNGR

Dabei seit: 21.04.2005
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 10:06
Titel

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pong hat geschrieben:
Au weia!
wenn du immer um erlaubnis fragst, wirst du es nicht weit bringen in diesem job.
das ist ein haifischbecken.


Das druck ich mir aus und häng's gerahmt über meinen Schreibtisch.
Wie weit hätte ich's bringen können, hätte ich PONG schon früher ernst genommen?
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swampfever

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.11.2005 13:34
Titel

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Das Problem mit den Referenzen habe ich auch gerade.
Habe meine Chefin jetzt um Erlaubnis gebeten.
Von wegen veröffentlich: Sieht das anders aus wenn die Werke auf der Firmenwebseite eh offen einzusehen sind?
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 13:39
Titel

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swampfever hat geschrieben:
Das Problem mit den Referenzen habe ich auch gerade.
Habe meine Chefin jetzt um Erlaubnis gebeten.
Von wegen veröffentlich: Sieht das anders aus wenn die Werke auf der Firmenwebseite eh offen einzusehen sind?


Das heißt (in der Regel / wie bei uns) nur, dass der Kunde einverstanden ist, dass durch den Beuaftragten (deine Firma) mit seinen Aufträgen Werbung betrieben wird. Du kannst grundsätzlich darauf verweisen, nur wenn du eh die Erlaubnis hast, würde ich mir das von deiner Chefin noch schriftlich bestätigen lassen. Dann steckt da auch Glaubwürdigkeit hinter.

// Und ob du dann damit trotzdem für DICH "Werbung betreiben" (in Form von Referenzen) darfst, ist immernoch eine andere Frage. Immerhin hast du die Nutzungsrechte in der Regel an deinen Arbeitgeber abgetreten.


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Fr 11.11.2005 13:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.11.2005 16:50
Titel

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Oh je. * Ich geb auf... *

Ich glaube ihr schmeißt da jetzt noch mehr durcheinander.

Wenn ich zum Vorstellungsgespräch ein paar Ausdrucke mitbringe, ist das noch keine "Veröffentlichung"!
Siehe Wikipedia

(Die Arbeiten aber ungeschützt auf seine Seite packen sollte man nur wenn man die ausdrückliche Erlaubnis hat.)


So wie ich das Urhebergesetz verstehe, ist es ein Kernpunkt des Urheberrechts, dass man als Urheber eines Werkes gilt. Ich kann mir gut vorstellen, dass Vereinbarungen/Verträge die dies unterbinden wollen vor Gericht nicht standhalten würden. (Ich bin aber auch kein Jurist um dies beurteilen zu können.) * Keine Ahnung... *

Sein Urheberrecht kann man also genausowenig verkaufen wie ein Olympiasieger seinen Weltmeistertitel. *balla balla*


Das mancher Arbeitgeber es nicht gerne sieht, wenn der letzte Praktikant z. B. die Umsetzung der Website eines Großkunden als Referenz angeben wird ist verständlich. Die Anerkennung soll schließlich bei der Agentur landen und nicht der Eindruck entstehen, dass dort nur alles von Praktikanten zusammengekloppt wird. * Ich bin ja schon still... *

Ich würde beim Vorstellungsgespräch also nicht zu großspurig erzählen, dass alles 100% von einem selbst erstellt wurde (selbst wenn es stimmt Grins ). Wenn jemand tatsächlich bei deinem Ex-Chef anruft, wird dieser wohl kaum erzählen, dass er zu blöd ist und sich lieber auf seine Praktikanten verlässt. * Mal bisschen die Nase pudern... *


Ich würde dir empfehlen:
Sammel Referenzen von publizierten Ergebnissen. *Thumbs up!*
Also z. b. Zeitungsseiten mit deinen Anzeigen, fertige Flyer die dir besonders gut gelungen sind oder Screenshots und Kopien der Websites, an denen du beteiligt warst.

Referenzen von Produkten die tatsächlich zum Einsatz gekommen sind haben bei Vorstellungsgesprächen seltsamerweise viel mehr Gewicht als fiktive Übungsarbeiten. Frag mich nicht warum... * Keine Ahnung... *


Ach ja, soweit ich weiß, darf ein Ex-Chef einem auch nicht in seinem Beruflichem weiterkommen hindern. Sich dazu zu Verpflichten keinem seine Referenzen zeigen zu dürfen sehe ich schon als deutliche Beeinträchtigung.
Bei Verträgen, wonach jemand einen Wettbewerbsverbot für die gleiche Branche auferlegt wird, kann der Arbeitnehmer sogar einen finanziellen Ausgleich fordern, wenn er dadurch keinen gleichwertigen Job findet.
(Will dein Ex-Chef dich wegen solch einer Vertragsklausel nicht bei der Konkurenz arbeiten lassen, gibt es kein Geld vom AAmt, sondern dein Ex-Chef muss dich für den Zeitraum der Sperre weiterbezahlen. * Mmmh, lecker... * )
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