Autor |
Nachricht |
worshipper
Threadersteller
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 08:35
Titel Darf ich E-Mailadressen verwenden? |
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Hallo,
wir (ein mittelständ. Unternehmen) haben von einem Kooperationspartner eine Liste mit Kontaktdaten von unseren gemeinsamen Kunde erhalten. Dabei sind auch E-Mailadressen.
Jetzt wollten wir die für eine Newsletteraktion mit besonderen Angeboten speziell für diese Gruppe verwenden.
Meine Frage: Darf ich das so ohne weiteres?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 09:24
Titel
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Ganz klar: Nein
Die Mail-Adressaten haben evtl. zugestimmt, dass ihre Daten gespeichert werden.
Ob sie damit einverstanden waren, dass sie per Mail informiert werden, weißt du nicht.
Schon gar nicht, dass sie zugestimmt haben dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 09:25
Titel
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Mal abgesehen von der rechtlichen Seite solltest du dich besser fragen ob der Kunde dass denn
überhaupt will und ich denke dass ist definitiv mit einem "Nein!" zu beantworten. Möchte er euren
Newsletter erhalten so abonniert er ihn, ich persönlich würde dass sogar als Spam bezeichnen.
Zuletzt bearbeitet von m am Fr 16.05.2008 09:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 09:33
Titel
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Im Internet habe ich folgendes dazu gefunden:
Zitat: | Die Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung bzw. vermutetes Einverständnis des Empfängers stellt eine unzumutbare Belästigung dar und verletzt den Empfänger in seinem Persönlichkeitsrecht. Nicht nur, dass die Kenntnisnahme der Werbung - wenn auch nur geringfügige - Kosten verursacht; gravierender ist, dass mit der steten Zunahme von Werbung mittels E-Mail die Gefahr der Blockade des elektronischen Briefkastens besteht.
Die E-Mail-Werbung unterscheidet sich auch von der zulässigen Briefwerbung. Werbebriefe werden als Werbung erkannt und können aussortiert werden, ohne dass der Empfänger für die Entsorgung mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Eine Überschwemmung mit Werbepost der Gestalt, dass der Briefkasten die reguläre Post nicht mehr aufnehmen kann, ist nicht zu erwarten. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen für den Werbenden üblicherweise mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.
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Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 16.05.2008 09:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 09:59
Titel
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Es gibt auch noch ein paar Punkte mehr zu beachten. Die PDF auf dieser Seite scheint mir das recht gut zusammen zu fassen:
http://www.absolit.de/rechtslage.htm
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worshipper
Threadersteller
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:41
Titel
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Das ist nur leider ueberhaupt nicht aktuell. Erkennst Du bereits daran, dass nicht mal das Wort Double-Opt-In vorkommt. "Ganz klar" ist in diesem Fall gar nichts, sofern die jeweiligen Kunden nicht Datenweitergabe .. etc, wie bereits gesagt.
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 16.05.2008 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:44
Titel
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Wenn du das gelesen hast, dann hast du auch gelesen, dass es sich dort nicht um eine rechtsverbindliche Aussage handelt.
Wenn du der meinung bist dass du es darfst und gelesen hast gehe ich davon aus, dass das die Kunden deiner Kunden dem ganzen zugestimmt haben und du dir das von deinem Kunden hast nachweisen lassen und du eine ähnliche Ware oder Dienstleistung anbietest...
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