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Nachricht |
Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2012 18:03
Titel
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Oder leiste dir einen Steuerberater.
Da ist die ganze Sache mit einem Anruf idR. gelöst und du kannst dich mit gutem Gefühl wieder deiner Arbeit widmen.
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cRazu
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2012 18:10
Titel
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Zitat: | Die 20% fände ich dann hochgegriffen, wenn tatsächlich alles über den Kunden liefe, das heisst, er selber beauftragt und Daten hin- und herschickt. Wenn du das aber übernimmst, sind 20% von der Druckauftragssumme durchaus noch im Rahmen. Rechne doch einfach mal aus, was dir diese Leistung auf Stundenbasis gerechnet bringen würde. Wenn das dann noch im Verhältnis zu den 20% steht, ist es ok. |
Ja, das würde alles über mich laufen. Also das vorbereiten der Dateien, hinschicken, abwickeln.
Zitat: | Als Prüfer des Finanzamtes würde ich mir deine Rechnungen und deine sonstigen Unterlagen sehr genau ansehen, ggf. mal bei deinen Kunden nachfragen, wofür das ist. Und dir ggf. die Freiberuflichkeit aberkennen, wenn hier die gewerbliche Leistung Druckabwicklung zum Vorschein kommt. |
Ja, deswegen frage ich ja nach, weil es überall anders steht/gesagt wird.
Zitat: | Wenn du gewerbliche Leistungen anbieten willst, melde doch ein Gewerbe an. |
Möchte ich ja nicht. Ich wollte quasi einfach wissen, wohin mit den Kosten, die ich für den Aufwand berechnen muss, da es schon einige Zeit einnimmt. Bisher habe ich es mit in meine Gestaltungskosten eingerechnet, was mit dem Kunden immer so abgesprochen war.
Aber vor 2-3 Jahren wurde mir von einem Berater empfohlen 20% auf die Druckkosten mit draufzupacken. Darauf las ich im Internet dasselbe - und jetzt eben etwas anderes.
Zitat: | Oder leiste dir einen Steuerberater.
Da ist die ganze Sache mit einem Anruf idR. gelöst und du kannst dich mit gutem Gefühl wieder deiner Arbeit widmen. |
Die Steuerberater waren sich bis her auch nicht einig
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.01.2012 18:42
Titel
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cRazu hat geschrieben: |
Ja, das würde alles über mich laufen. Also das vorbereiten der Dateien, hinschicken, abwickeln. |
Ja, Druckabwicklung halt. Das ist eine gewerbliche Leistung - und bleibt es, egal wie du es nennst.
Zitat: | Ja, deswegen frage ich ja nach, weil es überall anders steht/gesagt wird. |
Wo "überall" steht _was_ anders?
Zitat: | Möchte ich ja nicht. |
Ja nun, dann biete keine gewerblichen Leistungen an.
Zitat: | Ich wollte quasi einfach wissen, wohin mit den Kosten, die ich für den Aufwand berechnen muss, da es schon einige Zeit einnimmt. Bisher habe ich es mit in meine Gestaltungskosten eingerechnet, was mit dem Kunden immer so abgesprochen war. |
Ja, und anders geht es auch nicht unauffällig. Jeder Extraposten auf deiner Rechnung provoziert Nachfragen. Die Prüfer des Finanzamts sind nicht blöd.
Zitat: | Aber vor 2-3 Jahren wurde mir von einem Berater empfohlen 20% auf die Druckkosten mit draufzupacken. |
Für Gewerbetreibende ist das o.k, bei einem Freiberufler bedeutet es im Zweifelsfall das Aus. Musst du jetzt selbst wissen, ob du das Risiko eingehen willst.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.01.2012 12:52
Titel
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Du kannst ja z.B. auch das Datenhandling als "konzeptionelle Beratung" auf der Rechnung vermerken.
Das solltest Du nur vorher mit Deinem Kunden absprechen.
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fantasmo
Dabei seit: 29.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 26.02.2014 07:45
Titel
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Hallo,
hier mal noch die Frage von mir... setzt man die Fremdleistungen auf der Rechnung dann sicher unter die eigene Endsumme inklusive Mehrwertsteuer, oder?! Sonst würde man ja zweimal Mehrwertsteuer draufschlagen.
Bsp also:
1 Std Entwurf
+ 2 Std Reinzeichnung
------------------------
= Nettohonorar
+ 19 % MwSt
------------------------
= Bruttohonorar
+ Fremdleistung
------------------------
= Endsumme
==============
Passt das so?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.02.2014 07:53
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nein...
bei der fremdsumme setzt du den nettobetrag an zur weiterberechnung und schlägst dann insgesamt die umsatzsteuer oben drauf. zumindest dann, wenn alles in einem betrag vom kunden überwiesen werden soll. ansonsten könntest du auch 2 rechnungen stellen.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 26.02.2014 08:32
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... wenn du eine sonstige Leistung mit 7% anbietest, wird es also schon schwierig...
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fantasmo
Dabei seit: 29.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 26.02.2014 09:24
Titel
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Die Fremdleistung wäre mit 19% (z.B. Studiomiete)
Ich dachte halt, ich bekomme z.B. die Studiomiete mit + 19% in Rechnung gestellt und berechne sie deshalb mit + 19 % weiter aber leg eben nicht nochmal mein 19% drauf.
Dann muss ich es also so machen?!:
1 Std Entwurf
+ 2 Std Reinzeichnung
+ Fremdleistung netto
------------------------
= Nettohonorar
+ 19 % MwSt
------------------------
= Endsumme
==============
An den Fremdleister überweise ich danach die Fremdleistung brutto...
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