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Thema: Darf ich Druckaufwand berechnen ? (Kleinunternehmer) vom 24.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf ich Druckaufwand berechnen ? (Kleinunternehmer)
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cRazu
Threadersteller

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Verfasst Di 24.01.2012 15:22
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Darf ich Druckaufwand berechnen ? (Kleinunternehmer)

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Hei *zwinker*

Habe nun hier im Forum einiges gelesen und bin verwirrt:

Thema: Freiberufler und Druckabrechnung

Und zwar stellt sich mir die Frage, in wiefern ich Druckaufwand / Abwicklung auf die Druckrechnung "drauf setzen" kann?
Ein Kunde möchte über mich Drucken und Gestalten lassen, der Druck kostet ca. 1.500 Euro. Darf ich überhaupt den Aufwand, den ich damit habe, einfach noch dazu addieren und das auf meine Rechnung an den Kunden so schreiben?
hatte mal was von 20% gelesen, was ja einiges wäre.

jetzt habe ich hier gelesen, das dürfte man nicht, das wäre anbieten von gewerblichen Diensten (Druckabwickler) ?
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Illunatic

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Verfasst Di 24.01.2012 15:37
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Re: Darf ich Druckaufwand berechnen ? (Kleinunternehmer)

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cRazu hat geschrieben:
Hei *zwinker*
jetzt habe ich hier gelesen, das dürfte man nicht, das wäre anbieten von gewerblichen Diensten (Druckabwickler) ?


Hallo.

Das stimmt. Der Weiterverkauf ist eine gewerbliche Leistung, soweit ich weiss (belehrt mich, falls ich falsch liege).

Generell würdest du ja die Haftung gegenüber deinem Kunden übernehmen, wenn mit dem Druck etwas schiefläuft - hättest also im schlimmsten Fall zum einen den Abgabetermin nicht eingehalten, zum anderen aber auch Ärger mit der Druckerei.

Ich machs immer so - vor allem wenn es um solche Summen geht - dass ich gerne in Sachen Druckerei, Papier, etc. berate und natürlich auch die Daten dorthin übertrage. Auftraggeber für den Druck und Lieferadresse ist dann mein Kunde.
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kiwi244

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Verfasst Di 24.01.2012 15:45
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Hallo,

ich berechne auf der Rechnung an meinen Kunden die Gestaltung und die Auftragsbetreuung. Auftraggeber bei der Druckerei bin mündlich ich, die Rechnung geht an meinen Kunden (die Auftragsbestätigung mit Korrektur seitens der Druckerei geht an mich). Bei großen Aufträgen gebe ich noch eine Auftragsvollmacht an die Druckerei, in dem der Kunde bestätigt, daß ich seinem Namen den Auftrag geben kann. Und dann ist mit der jeweiligen Druckerei eine Provisionszahlung an mich abgesprochen und die wird fällig, wenn mein Kunde gezahlt hat.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 24.01.2012 16:27
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du darfst eine fremdleistung 1:1 weiter berechnen.
sobald du einen aufschlag addierst ist das eine gewerbliche leistung.

der nachteil für den kunden ist aber das er die ksk-abgaben auf die gesamte rechnung (also auch druckkosten) zahlen muss.
schlauer wäre, der kunde ist direkt auftraggeber und zahlt die rechnung. kein risiko für dich und weniger abgaben für den kunden. eine provision dürfte man wohl aus freiberufler kassieren...
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Di 24.01.2012 16:47
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Nefliete hat geschrieben:
du darfst eine fremdleistung 1:1 weiter berechnen.
sobald du einen aufschlag addierst ist das eine gewerbliche leistung.

der nachteil für den kunden ist aber das er die ksk-abgaben auf die gesamte rechnung (also auch druckkosten) zahlen muss.
schlauer wäre, der kunde ist direkt auftraggeber und zahlt die rechnung. kein risiko für dich und weniger abgaben für den kunden. eine provision dürfte man wohl aus freiberufler kassieren...


ein anderer nachteil für den kunden ist, wenn du kleinunternehmer bist, das er aus der rechnung die umsatzsteuer nicht mehr abziehen kann. bei 1500 € sind das immerhin 285 € die der kunde dadurch quasi mehr zahlen würde (vorausgesetzt er selbst ist kein kleinunternehmer und umsatzsteuerabzugsberechtigt).

somit steht fest - der kunde sollte die rechnung der druckerei direkt zahlen. du kannst ihm ja das datenhandling usw. in rechnung stellen.
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cRazu
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2006
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.01.2012 17:12
Titel

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Gut, danke ihr habt mir geholfen, dann weiß ich jetzt Bescheid!

Zitat:
somit steht fest - der kunde sollte die rechnung der druckerei direkt zahlen. du kannst ihm ja das datenhandling usw. in rechnung stellen.


Auf meine Rechnung darf rechtlich gesehen der Punkt "Datenhandling" ? Oder ist das auch wieder eine Fremdleistung?

Und ist das angebracht, der Prozentsatz von 20% ? Oder sollte man das pauschal machen?
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2012 17:26
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cRazu hat geschrieben:
Auf meine Rechnung darf rechtlich gesehen der Punkt "Datenhandling" ? Oder ist das auch wieder eine Fremdleistung?

Und ist das angebracht, der Prozentsatz von 20% ? Oder sollte man das pauschal machen?


"Datenhandling" finde ich ok. Du musst ja Druckdaten erstellen und diese übermitteln. Sei es per FTP oder als DVD per Post - du hast einen Aufwand damit, der zu deinem Job gehört, denn mit der Lieferung der Daten ist die eigentliche Leistung ja erst erbracht.

Die 20% fände ich dann hochgegriffen, wenn tatsächlich alles über den Kunden liefe, das heisst, er selber beauftragt und Daten hin- und herschickt. Wenn du das aber übernimmst, sind 20% von der Druckauftragssumme durchaus noch im Rahmen. Rechne doch einfach mal aus, was dir diese Leistung auf Stundenbasis gerechnet bringen würde. Wenn das dann noch im Verhältnis zu den 20% steht, ist es ok.
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 24.01.2012 17:57
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cRazu hat geschrieben:

Auf meine Rechnung darf rechtlich gesehen der Punkt "Datenhandling" ? Oder ist das auch wieder eine Fremdleistung?


Als Prüfer des Finanzamtes würde ich mir deine Rechnungen und deine sonstigen Unterlagen sehr genau ansehen, ggf. mal bei deinen Kunden nachfragen, wofür das ist. Und dir ggf. die Freiberuflichkeit aberkennen, wenn hier die gewerbliche Leistung Druckabwicklung zum Vorschein kommt.

Wenn du gewerbliche Leistungen anbieten willst, melde doch ein Gewerbe an.
 
 
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