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Thema: Darf es ein anderer übernehmen? vom 11.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf es ein anderer übernehmen?
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christian.kuenst
Threadersteller

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Verfasst Do 11.10.2007 17:37
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Darf es ein anderer übernehmen?

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Hallo,

ich habe für eine Kundin eine Webseite angefertigt in Flash. Dort werden Artikel verkauft. Nun will Sie meine flash datei haben und es einen anderen übernehmen lassen. Das heißt ihr bekannter ist auch programmierer und sie will das kostenlos bei ihm umprogrammieren lassen. Die Frage ist, ist das kein Nutzungsrechtverstoß oder so?

Gibt es etwas was ich beachten muss? Weiß jemand was genaueres?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Do 11.10.2007 17:39
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Was stand in deinem Auftrag? Hast du einen Vertrag? Ist irgendwas geregelt?
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christian.kuenst
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 17:48
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Noch habe ich nichts geregelt. Aber gibt es keine Voraussetzungen? Ich bin noch im Auftrag, nun soll es ein anderer übernehmen....
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
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Verfasst Do 11.10.2007 17:51
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Ich denke sinngemäß gilt auch für Dich das, was auch hier besprochen wurde. Ich würde nichts ohne Bezahlung rausgeben, zumal offenbar noch nicht mal Geld geflossen ist. *balla balla*
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christian.kuenst
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 19:07
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acvtvs hat geschrieben:
Ich denke sinngemäß gilt auch für Dich das, was auch hier besprochen wurde. Ich würde nichts ohne Bezahlung rausgeben, zumal offenbar noch nicht mal Geld geflossen ist. *balla balla*


Hm danke, aber steht das nicht irgendwo geschrieben im § dass man die datei nicht rausrücken muss? Was ist wenn die Kundin mich klagen will weil ich die datei nicht rausrücken muss? Ich habe die Seite in Swf auf ihrem server geladen. Aber muss ich ihr auch meine selbst erstellte Fla datei hergeben? In dem Fla ist auch mein selbst erstelltes layout und die ganzen programmierungen....
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
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Verfasst Do 11.10.2007 20:46
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Hallo Christian, bleib mal hier in dem Thread und verteil das Thema nicht im ganzen Forum – auch wenn es wahrscheinlich bei „Recht“ thematisch besser aufgehoben wäre.

Ich unterstelle mal, dass Du noch keine Rechnung gestellt hast. Ich würde in etwa so vorgehen und der Frau persönlich mitteilen, dass sie auf alle Fälle von Dir eine Rechnung über die bisher geleistete Arbeit bekommt und dass Du die fla-Datei nur gegen eine weitere adäquate Vergütung rausrückst. Ich sehe nicht, dass Sie eine offene Datei einklagen könnte, wenn die Website doch funktioniert – aber ich bin natürlich auch kein Jurist * grmbl *

Hier gelten natürlich die üblichen Einschränkungen: Willst Du sie als Kundin behalten? Gibt es schriftliche Vereinbarungen?
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christian.kuenst
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 21:13
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acvtvs hat geschrieben:
Hallo Christian, bleib mal hier in dem Thread und verteil das Thema nicht im ganzen Forum – auch wenn es wahrscheinlich bei „Recht“ thematisch besser aufgehoben wäre.

Ich unterstelle mal, dass Du noch keine Rechnung gestellt hast. Ich würde in etwa so vorgehen und der Frau persönlich mitteilen, dass sie auf alle Fälle von Dir eine Rechnung über die bisher geleistete Arbeit bekommt und dass Du die fla-Datei nur gegen eine weitere adäquate Vergütung rausrückst. Ich sehe nicht, dass Sie eine offene Datei einklagen könnte, wenn die Website doch funktioniert – aber ich bin natürlich auch kein Jurist * grmbl *

Hier gelten natürlich die üblichen Einschränkungen: Willst Du sie als Kundin behalten? Gibt es schriftliche Vereinbarungen?


Wie kann ich Sie als Kundin behalten wenn Sie es von einem anderen übernehmen lassen möchte? Wenn Sie nicht will dann will sie das auch nicht. Schriftliche vereinbarungen gibt es darüber nicht dass Sie die fla bekommen kann....
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Nimroy
Community Manager

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Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.10.2007 05:51
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Für den Auftrag wurde ja ein gewisser Leistungsumfang definiert. Wenn dieser erüllt ist, dann ist gut.

Je nachdem wie sie drauf ist, wird die Kundin das möglicherweise nicht akzeptieren und sich dennnoch nen Anwalt nehmen. Damit musst du dann einfach umgehen lernen.
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