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DanielLip
Threadersteller
Dabei seit: 10.10.2006
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Verfasst Sa 14.10.2006 12:20
Titel Copyright-Verletzungen bei Logos-wie kann ich mich schützen? |
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Hallo,
ich habe ein grundlegendes Problem, da ich gerade meine AGB´s neu aufsetze
und mich dieses Thema schon lange verfolgt hoffe ich daß jemand mir hier helfen kann.
Also folgendes grundlegendes Problem:
Es gibt ja die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die im Falle einer unkorrekten Arbeit oder
Druckfehler etc. für evtl. Kosten aufkommt.
Wie aber kann ich mich vor dem grundlegenden Problem einer Copyright-Verletzung schützen wenn
ich ein Logo oder CI gestalte, es meinem Kunden verkaufe (oder ihm Nutzungsrechte einräume) und
irgendwann später eine Webeagentur oder ein Unternehmen mit Klage droht oder sogar sofortigen schadens-
ersatz fordert weil deren Logo !zufällig! fast gleich bzw. genau gleich aussieht und schon länger existiert.
Kann ich mich allein durch die AGBs hinreichend absichern, indem ich alle "Schuld" von mir weise und dem Auftraggeber "in die Schuhe schiebe"? Reicht es aus die Nutzungsrechte dem AG zu überlassen und ihn damit als "alleinigen" Hafter für derartige Fälle dastehen zu lassen?
Kann man den Kunden darauf hinweisen daß eine Bildmarkenrecherche und ein dementsprechender Eintrag notwendig ist um evtl Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen??
Und wie sieht es international aus?
Ich habe von einem Fall gehört bei dem ein 1-Mann Büro hier in Deutschland für irgend eine kleine Firma vor Ort ein Logo erstellt hat und Monate später eine 3-Millionen! Klage von einem internationalen Konzern an die Backe bekam wegen angeblicher Copyright-Verletzung ihres ähnlich aussehenen Logos.
Derartige Horror-Meldungen lassen mich nicht schlafen und ich überlege wirklich ob ich unter diesen Umständen weiter Logos erstellen soll.
Ok, das ist ein ziemlich grundlegendes Thema und vielleicht sollte einem das klar sein, jedoch würde ich gerne einmal wissen was Ihr zu diesem Thema beitragen könnt.
Gruß an alle,
Daniel
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 14.10.2006 15:28
Titel Re: Copyright-Verletzungen bei Logos-wie kann ich mich schüt |
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DanielLip hat geschrieben: | (...) |
Benutze bitte erstmal die Suche. In Stichworten: Es gibt in Deutschland kein Copyright - Logos fallen nur in Ausnahmefällen unter das Urheberrecht, weil sie selten die nötige Schöpfungshöhe erreichen - Logos können als Bildmarke beim deutschen Patent- und Markenamt eingtragen und dort auch recherchiert werden.
c_writer
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Verfasst Sa 14.10.2006 16:11
Titel
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er schreibt ja auch von einem internationalen Konzern ...
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IchBins007
Dabei seit: 25.10.2006
Ort: -
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Verfasst Do 09.11.2006 12:00
Titel
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AGBs... woher kriege ich überhaupt die AGBs, wenn ich mit der Gestaltung mein Unternehmen gründen möchte? Gibts da so ne Art "Vorgaben" oder sollte ich damit die zum Anwalt gehen, damit er mir sowas erstellt!?
Grüße
Markus
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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IchBins007
Dabei seit: 25.10.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 09.11.2006 13:00
Titel
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Cool! Danke
Hast du schon Erfahrungen damit gemacht? Scheint ja sehr hilfreich zu sein.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.11.2006 13:22
Titel
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is nett - Hilft zumindest bei den Formulierungen
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.11.2006 18:34
Titel
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AGB läßt du dir am besten von einem Anwalt erstellen bzw. helfen. Wenn du es selber machst ist da immer die Gefahr, daß es für umsonst ist, denn solbald die gegen irgend eine Regelung verstoßen, sind sie eh nichtig. Reinschrieben kannst du ja viel.
Grundsätzlich sind sämtliche Sachen im Handelsrecht und so weiter geregelt. Du kannst mit geschickten AGB eventuell nur Kleinigkeiten etwas in deinem Sinne verändern, aber vergleichsweise wenig. Aber diese Kleinigkeiten zu finden erfordert schon etwas juristische Erfahrung - darum Anwalt.
Das ist natürlich nicht ganz billig, dafür haftet dieser dann auch dafür, wenn dir durch die AGB ein finanzieller Nachteil entsteht. (AUFGEMERKT: Nur wenn durch flasche AGB ein Nachteil entsteht! Nicht wie in deinem Beispiel!)
Solche Sachen wirst du wohl nie auf deinen Kunden abwälzen können. Kannst es gern reinschreiben, aber im Zweifelsfall geht das Gesetz vor deine AGB.
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