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Thema: CI-Verwendung vom 01.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> CI-Verwendung
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Mistress91
Threadersteller

Dabei seit: 01.12.2010
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Verfasst Mi 01.12.2010 19:53
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CI-Verwendung

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Hallo!

Ich habe mit der Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag auf meine Frage gefunden, und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

Ich soll für einen Bekannten eine Bruschüre für sein Unternehmen gestalten.
Dies ist jedoch nur sowas wie eine Zweigstelle einer großen Firma, die natürlich ein eigenes CI und alles haben.
Der Bekannte möchte aber nicht zur Agentur gehen die eig. alle Produkte für die Firma erstellen da diese zu weit weg ist, und ich in greifbarer Nähe...
Meine Frage jetzt, darf ich so eine Bruschüre überhaupt für Ihn erstellen, wenn sie trotzdem so ähnlich aussehen soll wie das gesammte CI? Darf ich das Logo, die Haupsfarben etc. überhaupt verwenden, wenn er mir den Auftrag gibt?
Oder darf das dann trotzdem nur die zuständige Agentur?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! ...hätte sonst doch etwas bedenken dabei

Liebe Grüße,
Mistress
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.12.2010 22:04
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Kann man pauschal nicht beantworten. Einige Unternehmen bzw. Lizenzgeber (falls es Franchise ist) schreiben tatsächlich vor, welche Agenturen zu beauftragen sind. Oder haben Online-Publishing-Systeme, damit sich die Zweigstellenbetreiber selbst was zusammenklicken. Dein Bekannter muss das also mit der Muttergesellschaft klären. Wenn es OK ist, dann müssen die ihm alle Unterlagen über das Corporate Design zur Verfügung stellen, damit Du das nutzen kannst. Und Du musst Dich dran halten.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Do 02.12.2010 13:18
Titel

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monika_g hat geschrieben:
Kann man pauschal nicht beantworten. Einige Unternehmen bzw. Lizenzgeber (falls es Franchise ist) schreiben tatsächlich vor, welche Agenturen zu beauftragen sind. Oder haben Online-Publishing-Systeme, damit sich die Zweigstellenbetreiber selbst was zusammenklicken. Dein Bekannter muss das also mit der Muttergesellschaft klären. Wenn es OK ist, dann müssen die ihm alle Unterlagen über das Corporate Design zur Verfügung stellen, damit Du das nutzen kannst. Und Du musst Dich dran halten.


Oftmals muss jeder Entwurf dann nochmal von
der Marketing- / Werbeabteilung abgesegnet
werden... Und das kann Zeit kosten... args!
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decon

Dabei seit: 18.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 02.12.2010 14:00
Titel

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Welche Auflagen Dein Auftraggeber bei seinem Mutterkonzern hat, ist für Dich nicht erheblich.
Für Dich stellt sich ja nur die Frage, ob Du ohne Einverständnis der Agentur, die das CI erstellt hat, das Ci benutzen kannst um neue Sachen damit zu erstellen.

Wenn der Uhrheberrechtsschutz greift, dann darst Du das nicht. Werbliche Gestaltung (Logos etc.) erreicht in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Somit könntest Du es also nutzen. Da es dazu aber eben keine eindeutige Rechtssprechung gibt, kannst Du Dich darauf nicht verlassen.

Lass Dir sämtliches Material vom Kunden geben und weise Ihn schriftlich darauf hin, daß Du davon ausgehst, daß er alle notwendigen Nutzungsrechte dafür hat. <Vermutung>Dann solltest Du rechtlich aus dem Schneider sein. </Vermutung>
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.12.2010 14:40
Titel

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Auch als reiner Gestalter gehört es für mich zum Leistungsportfolio, meinen potenziellen Auftraggeber auf mögliche Fallstricke beim Umgang mit CI/CD aufmerksam zu machen.

Insofern sind die Auflagen des Mutterkonzerns schon interessant.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 02.12.2010 15:34
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Die sind auch dann interessant, wenn mir die Beratung egal ist. Spätestens wenn es an das Bezahlen einer Rechnung geht, könnte es ein Problem geben, falls der Mutterkonzern sich weigert.
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Mistress91
Threadersteller

Dabei seit: 01.12.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 03.12.2010 09:15
Titel

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Danke, ihr habt mir schon sehr geholfen!
Ich werde veranlassen dass mein Auftraggeber das mit der Firma abklärt und diese mir dann auch alle nötigen Daten zur verfügung stellen.
Anderenfalls lass ich den Job.

Vielen Dank!
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