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Thema: CI Entwürfe für Kunden des alten Arbeitgebers vom 16.11.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> CI Entwürfe für Kunden des alten Arbeitgebers
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Micha_K
Threadersteller

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Verfasst Fr 16.11.2018 11:43
Titel

CI Entwürfe für Kunden des alten Arbeitgebers

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Hallo liebes Mediengestalter.info - Forum!

Ich habe da eine relativ heikle Lage. Letztes Jahr habe ich im Dezember eine neue Stelle als Marketing-Manager bei einem Unternehmen angetreten. Der Arbeitgeber hatte mich vorher schon in ein Projekt, was ich dann betreuen durfte, eingebunden, bevor ich meine Stelle angetreten hatte. Nun habe ich in meiner Freizeit einige Entwürfe für die komplette CI-Überarbeitung des Kunden von meinem alten Arbeitgeber angefertigt und es dann im Laufe der Zeit als ich dort beschäftigt war dem Kunden vorgestellt. Dieser hat sich bis Heute nicht für das Design entschieden und nutzt es nicht.

Nun bin ich seit einiger Zeit nicht mehr bei dem Arbeitgeber tätig, das Arbeitsverhältnis wurde aus gesundheitlichen Gründen aufgelöst - alles in allem eine sehr heikle Zeit gewesen in meinem Leben. Die Daten liegen jetzt aber nach meiner Ausscheidung aus der Firma immer noch auf dem Server meines alten Arbeitgebers und er möchte die Entwürfe nicht mehr rausrücken - auf die Frage ob ich die Arbeitsdatei haben darf (ist ja schließlich mein geistiges Eigentum und ich habe keine Rechte abgetreten) haben darf bekomme ich nur ein "Nein wir dürfen die Daten nicht rausrücken" gesagt.

Die Entwürfe sind für mich aber und meinen Bewerbungsprozess sehr hilfreich - es war bis jetzt das beste CI-Design das ich je aufgestellt hatte und möchte das gerne für Bewerbungen als Referenz in meinem Portfolio aufnehmen...

Ich habe auch schon Google durchsucht, jedoch nicht wirklich fündig geworden. Was könntet ihr mir empfehlen?

Hoffe auf Antworten und hilfreiche Tipps.

Liebe Grüße
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 16.11.2018 12:05
Titel

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Wenn du das CD in einem Angestelltenverhältnis und mit dem Equipment deines Arbeitgebers für einen Kunden deines Arbeitgebers erstellt hast, würde ich mal davon ausgehen, das dein Arbeitgeber auch alle nötigen (vlt sogar exklusive Nutzungsrechte hat, sofern das in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Allerdings ist es auch üblich, das man seine Arbeit als Referenz nutzt. Daher dürfen die Arbeiten idR auch als auf einer Homepage als Eigenwerbung genutzt werden. Es sei denn, man ist an eine Verschwiegenheitsklausel gebunden.

Ob du deinen ehemaligen Arbeitgeber zur Herausgabe zwingen kannst, weiß ich nicht. Das wird dir vermutlich nur ein Fachanwalt konkret beantworten können.
 
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Micha_K
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2010
Ort: Mainz
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.11.2018 12:15
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Wenn du das CD in einem Angestelltenverhältnis und mit dem Equipment deines Arbeitgebers für einen Kunden deines Arbeitgebers erstellt hast, würde ich mal davon ausgehen, das dein Arbeitgeber auch alle nötigen (vlt sogar exklusive Nutzungsrechte hat, sofern das in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.


Wie ich oben beschrieben habe war das mit meinen CC-Anwendungen und auf dem PC von daheim aus bevor ich in die Firma kam... dumme nur daran ist dass ich das nicht nachweisen kann. Wenn es ins gerichtliche geht, steht es Aussage gegen Aussage - es sei denn das Datum der Ersterstellung ist ausschlaggebend... Dann würde ich theoretisch die Oberhand haben. Quasi den high ground...

Nefliete hat geschrieben:
Allerdings ist es auch üblich, das man seine Arbeit als Referenz nutzt. Daher dürfen die Arbeiten idR auch als auf einer Homepage als Eigenwerbung genutzt werden. Es sei denn, man ist an eine Verschwiegenheitsklausel gebunden.


Das hab ich hier auch im Forum vorhin gefunden dass das LG-Berlin sich für die Nutzung als Referenz geäußert hat. Das gab mir Hoffnung und hat mir meine Laune aufgebessert. Ob ich da solch eine Klausel hab weiß ich nicht mehr - da muss ich den Vertrag nochmal durchlesen. Denke den hab ich vllt noch irgendwo liegen.

Nefliete hat geschrieben:
Ob du deinen ehemaligen Arbeitgeber zur Herausgabe zwingen kannst, weiß ich nicht. Das wird dir vermutlich nur ein Fachanwalt konkret beantworten können.


Mir wäre es recht wenn ich den Drecksack vernichte... Solch ein Sohn einer Ziege dürfte nichtmal Menschen führen dürfen. Wie der mit seinen Angestellten umgeht ist unter aller Sau - Angstzustände als er nach dem Namen des richtigen Angestellten gesucht hat waren da an der Tagesordnung.
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SL-Design

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Verfasst Fr 16.11.2018 14:43
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Wenn Du nit dem CD (Coporate Design), nicht CI, schon zu Hause angefangen hast, müsstest Du die Daten nicht auch da haben?
Wie weit liegt der Start deiner Gestaltung von dem Eintrittsdatum in dieser Firma auseinander?
Im Allgemeinen verfügen ID-Datein über ein Erstellungsdatum und wenn das vor dem Eintritt in die Firma liegt, kannst du doch beweisen, dass die Gestaltung älter ist.
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 16.11.2018 19:05
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Einmal als .idml gespeichert und wieder geöffnet und das Datum ist umgestellt ...
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SL-Design

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Verfasst Sa 17.11.2018 00:10
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Frank Münschke hat geschrieben:
Einmal als .idml gespeichert und wieder geöffnet und das Datum ist umgestellt ...

Wieder was gelernt. Lächel
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 19.11.2018 11:41
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Mir war das nicht so ganz klar, wann du was für welchen Arbeitgeber gemacht hast. Fakt ist aber, es war der Kunde von einem deiner Arbeitgeber. Hier würde ich tatsächlich einen Anwalt um Hilfe bitten.

Wenn du alles auf deinem Privat-PC gemacht hast, warum hast du die Daten dann nicht mehr?
 
 
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