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Thema: Chef empfängt Emails der Mitarbeiter vom 26.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Chef empfängt Emails der Mitarbeiter
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:12
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Eine Überwachung der Mitarbeiter E-Mail-Daten ist mit Einschränkungen zulässig. Ich zitiere mal aus einer Arbeit der Symantec GmbH und der Rechtsanwälte Bartsch und Partner. Eine Überwachung muss...
Zitat:
• sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen,
• vorher angekündigt bzw. angedroht werden,
• auf das nötige Mindestmaß beschränkt werden (z.B. Stichproben) und
• vertraulich erfolgen.


Hier kannst du die ganze Arbeit lesen. Überwachung am Arbeitsplatz
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Andi.R
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2009
Ort: Radolfzell
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:14
Titel

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naja, da wir eh alle unsere Zeiten mit Software fest erfassen (Start und Stop Button und nicht editierbar) geht das schonmal garnicht. Und sobald da einige Stunden fehlen wird nachgefragt:-) daher kann ich des Gegenargument schonmal entkraften:-)
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:15
Titel

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Da ist doch wieder Interpretationsspielraum in der Begriffsdefinition.
Hier geht es doch - in meinen Augen - um einer automatische Weiterleitung der E-Mails von Konto A auf Konto B.
Und das aus geschäftlichen Interessen bzgl. geschäftlich genutzter E-Mails.

Die Argumentation von Ghostface ist für mich schon schlüssig.
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Andi.R
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2009
Ort: Radolfzell
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:22
Titel

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• sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen, nein
• vorher angekündigt bzw. angedroht werden, nein
• auf das nötige Mindestmaß beschränkt werden (z.B. Stichproben) und nein, alle
• vertraulich erfolgen. naja, das ist vlt erfüllt

Zitat:

Hier geht es doch - in meinen Augen - um einer automatische Weiterleitung der E-Mails von Konto A auf Konto B.
Und das aus geschäftlichen Interessen bzgl. geschäftlich genutzter E-Mails.



am Anfang wurden die Mails am Server abgezwackt, wir haben das garnicht gemerkt, auch hat es keiner gewusst, wurde durch Zufall gemerkt...

Jetzt kommen die Mails alle nurnoch in ein Konto, also auch keine Weiterleitung an sich...

Aber ich seh schon, das ist wirklich ein Streitthema...
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ghostface

Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:28
Titel

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Andi.R hat geschrieben:

Jetzt kommen die Mails alle nurnoch in ein Konto, also auch keine Weiterleitung an sich...

Aber ich seh schon, das ist wirklich ein Streitthema...


Wenn das so ist und eure persönlichen Accounts deaktiviert wurden, dann gibts da auch keinerlei handhabe.
dann könnt ihr nichts machen ausser euch auf das recht der gewohnheit zu berufen. wie erfolgreich das wird und ob ihr das tatsächlich bis vor ein gericht durchziehn wollt, ist dann die andere frage.

wenn ihr nicht so scharf drauf seit persönliche accounts zu haben, weil ihr eh immer nur rein beruflich damit gearbeitet habt, dann würd ich da auch kein großes fass aufmachen.

Ihr könnt euch in diesem gemeinsamen Posteingang zum Beispiel ja auch Ordner erstellen, wo jeder seine "eigenen" Kunden ablegt, dann haben immernoch alle zugriff drauf, aber ihr habt trotzdem ne ordnung drin.

Da finde ich ist es eher zweckgemäß wie Asi Prollowski es geschildert hat, da braucht man nicht so auf seinen rechten rumreiten, wenn es eh nur ums prinzip geht.
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:29
Titel

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Das Problem ist, dass der Chef es heimlich und dauerhaft durchgeführt hat. Das ist ohne Ausnahme untersagt. Ein Mitarbeiter-Account darf nicht dauerhaft überwacht werden, eine Weiterleitung ist genau das. Ohne Zustimmung darf weder ein anderer Mitarbeiter, noch der Chef beliebig auf den Account zugreifen. Krankheitsfälle können eine erlaubte Ausnahme bilden. Ein Allgemeiner-Account kann vom Chef und anderen Mitarbeitern beliebig abgerufen und überwacht werden. Es muss nur deutlich sein, dass ein ein Allgemeiner-Account ist.

Es darf einfach keine dauerhafte heimliche Überwachung/Kontrolle stattfinden. Was dein Chef am Anfang gemacht hat war untersagt. Der aktuelle Zustand ist kein Problem, weil es nun ein Allgemeiner-Account ist und die Mitarbeiter wissen, dass es keine persönlichen Accounts sind.
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Andi.R
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2009
Ort: Radolfzell
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 22:31
Titel

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ja gut, die wurden nicht deaktiviert, die Kunden schreiben immernoch Mails auf die Adressen, bloß das alle in einen großen Ordner fallen aus dem wir sie dann rauskopieren müssen und dann wieder aus unserem Account raus den Kunden antworten. Die m.mustermann Adresse gibt es immernoch und der Kunde schreibt auch da hin...
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.09.2011 02:44
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Ich fand bisher Nimroys Vorschlag, sich bei der Gewerkschaft zu informieren und eine Betriebsvereinbarung anzustreben, am sinnvollsten. Für ver.di ist so was Tagesgeschäft! Alles andere ist Hörensagen und Stochern im Nebel ... Aber das geschieht ja hier im Forum gerne, wenn es sich um rechtliche Fragen dreht ...
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