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Thema: CD-Rom einfach so bekommen, was tun? vom 04.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> CD-Rom einfach so bekommen, was tun?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 05.10.2007 12:07
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Dann hast du keine Zustimmung erklärt. Ein Vetrag erfordert i.d.R. Angebot und Annahme, oder im juristendeutsch "zwei unabhängige, freie und aufeinander bezogene Willenserklärungen". Soll heißen, die können dir nicht ne Spam-Mail schicken nach dem Motto "wir schicken dir ne CD und wenn du das Päckchen annimmst und aufmachst, dann kriegen wir nen Haufen Kohle von dir"
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 05.10.2007 17:16
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wichtig ist nur das du es nicht öffnest! vertrag hin oder her. du kannst es bei dir liegen lassen aber nicht öffnen. haste ma bei der firma angerufen und mit einer person gesprochen?
 
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stsy2k

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Verfasst Fr 05.10.2007 19:41
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Nefliete hat geschrieben:
wichtig ist nur das du es nicht öffnest! vertrag hin oder her.

Quark.
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worshipper
Threadersteller

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Verfasst So 07.10.2007 15:58
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Nefliete hat geschrieben:
wichtig ist nur das du es nicht öffnest! vertrag hin oder her. du kannst es bei dir liegen lassen aber nicht öffnen. haste ma bei der firma angerufen und mit einer person gesprochen?


Meinst du jetzt den Brief öffnen oder die Cd an sich?

Die Cd liegt in einem normalen Jewel-Case was nicht eingeschweißt ist. Von daher... *balla balla*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.10.2007 16:14
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Nefliete hat geschrieben:
wichtig ist nur das du es nicht öffnest! vertrag hin oder her. du kannst es bei dir liegen lassen aber nicht öffnen. haste ma bei der firma angerufen und mit einer person gesprochen?


Wieso? * Keine Ahnung... *
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Astro

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Ort: Lost Valley
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Verfasst So 07.10.2007 16:46
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http://www.sr-online.de/ratgeber/910/400131.html

Zitat:
Kurzerhand brachte Herr S. das Paket zur Verbraucherzentrale. Dort gab es schnell Aufklärung. Silke Schröder von der Verbraucherzentrale Saarbrücken lässt keinen Zweifel: "Nach neuer Rechtslage ist es so, dass man, wenn es offensichtlich unbestellte Ware ist, d.h. man kein Päckchen bestellt hat und es auch nicht eine Fehllieferung an jemand anders ist, dieses Päckchen behalten darf. Man kann es verbrauchen oder wegwerfen." Zurückschicken sollte man das Paket nicht, denn dann kommt es eventuell nach wenigen Tagen zurück und man muss teure Post-Gebühren zahlen.

Eindeutige Gesetzeslage
Der Umgang mit unbestellter Ware ist im deutschen Gesetzt klar geregelt. Man sollte sich also - vorausgesetzt man ist sich völlig sicher, dass man nichts bestellt hat - keineswegs von Mahnschreiben oder Ähnlichem einschüchtern lassen.


Also:
Ware nicht bestellt und offensichtlich keine Fehlzustellung?
Falls beides zutrifft:
Viel Spaß mit der CD. Du darfst damit machen, was immer dir passt?
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst So 07.10.2007 17:48
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Frag einfach nach, ob Du die kostenpflichtig entsorgen oder lagern sollst. Grins
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Zeithase

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Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst So 07.10.2007 21:28
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Jetzt schmeiß das Ding rein und guck endlich nach, was drauf ist. *Huch* Ihr denkt auch, der Tod im schwarzen Kapuzenmantel holt euch irgendwann ab.

// Vielleicht ist es ja der neue Bundestrojaner *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am So 07.10.2007 21:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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