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Thema: cd-gestaltung vom 01.12.2004


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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
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Verfasst Mi 01.12.2004 13:44
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so, die Putzfrau war da. Und jetzt bleibt mal beim eigentlichen Thema bitte.

Ich denke, du kannst Dich zumindest auf das UrhG (Urheberrechtsgesetz) berufen, denn jedes Foto ist gemäß §72 Ziffer 3 UrhG für 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung geschützt.
Da die Nutzungsrechte ja auch nicht bei den Jungs liegen (zumindest gibt's nix schriftliches), bist du da auch auf der sicheren Seite.

Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stehen auch Grundlagen zum Vertragsrecht, auf die Du dich beziehen kannst.
Musst mal schauen, wo genau, hab's auch nicht im Kopf...
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kool_colt
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2004
Ort: berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.12.2004 13:44
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cyanamide:
Zitat:
War ein Zeuge bei der mündlichen Vertragsschliessung dabei?


na nur die beiden jungs and me...aber wie gesagt: original bildmaterial und mein name wurde abgedruckt.
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kool_colt
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2004
Ort: berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.12.2004 13:51
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burnout hat geschrieben:

Ich denke, du kannst Dich zumindest auf das UrhG (Urheberrechtsgesetz) berufen, denn jedes Foto ist gemäß §72 Ziffer 3 UrhG für 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung geschützt.
Da die Nutzungsrechte ja auch nicht bei den Jungs liegen (zumindest gibt's nix schriftliches), bist du da auch auf der sicheren Seite.

Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stehen auch Grundlagen zum Vertragsrecht, auf die Du dich beziehen kannst.
Musst mal schauen, wo genau, hab's auch nicht im Kopf...


so, ein anfang ist gemacht... * Ich bin unwürdig *
danke.

kc
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