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Thema: Buchdruck: "MUSS" die Durckerei ins Impressum? vom 19.06.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Buchdruck: "MUSS" die Durckerei ins Impressum?
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SooV
Threadersteller

Dabei seit: 12.01.2009
Ort: Am Wiehengebirge
Alter: 104
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 00:20
Titel

Buchdruck: "MUSS" die Durckerei ins Impressum?

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Guten Morgen

Ich hab gerade einen Auftrag für ein Buch/Chronik (ist mein erstes Buch) und wollte gefragt haben ob ich im Impressum des Buches die Druckerei (ist eine online Druckerei) angeben muss, oder dies über mich im Impressum laufen kann?
Denn ich möchte diese Druckerei nicht beim Namen nennen weil alle Preise offen liegen und ich mir so mehr oder weniger selbst ans Bein pinkeln würde.

Kann mir da einer etwas genaueres sagen? Danke schon mal...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 03:50
Titel

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Mach mal ein Buch auf. Nein, besser 3 oder 4. Sind da immer die Druckereien genannt? Wahrscheinlich nein. Und das liegt daran, dass es kein Gesetz gibt, dass das vorschreibt.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 06:06
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Die Druckereien werden schon in den häufigsten Fällen genannt ... da bin ich ausnahmsweise mal anderer Meinung als Nimroy. Allerdings ist das keine gesetzliche Pflicht ... Es sei denn, der Kunde legt auf das Nennen des Druckortes besonderen Wert.
Früher war das auch kein Problem, da es Druckereien mit Onlineportal nicht gab sondern "nur" "normale" Druckereien. Heute hat sich aber eine (verständliche) Scham gebildet, die es schlicht verbietet, "...larm" oder "...ombe" oder ...irgendwas24" ins Impressum aufzunehmen ... * Keine Ahnung... *
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ernie-f

Dabei seit: 25.06.2008
Ort: Unterm Osser
Alter: 64
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 09:16
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
… das liegt daran, dass es kein Gesetz gibt, dass das vorschreibt.

Nicht ganz richtig.
Es kommt auf das Bundesland des Herausgebers an, denn Pressegesetze sind Landesrecht.

Ich hatte erst vor kurzem ein Buch für einen Verlag in Meck-Pom gesetzt und da musste die Druckerei mit ins Impressum.
Peinlich weil das Buch in Polen gedruckt wurde.


Zuletzt bearbeitet von ernie-f am Di 19.06.2012 09:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 09:23
Titel

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Frank Münschke hat geschrieben:
Die Druckereien werden schon in den häufigsten Fällen genannt ... da bin ich ausnahmsweise mal anderer Meinung als Nimroy. Allerdings ist das keine gesetzliche Pflicht ... Es sei denn, der Kunde legt auf das Nennen des Druckortes besonderen Wert.
Früher war das auch kein Problem, da es Druckereien mit Onlineportal nicht gab sondern "nur" "normale" Druckereien. Heute hat sich aber eine (verständliche) Scham gebildet, die es schlicht verbietet, "...larm" oder "...ombe" oder ...irgendwas24" ins Impressum aufzunehmen ... * Keine Ahnung... *


Ich glaube, so unterschiedlicher Meinung sind wir da gar nicht. Aber wenn sie angegeben ist, dann liegt das glaub ich meistens an langjährigen Geschäftsbeziehungen, oder die Druckerei steht dem herausgebenden Verlag (wenn nicht sogar unternehmensrechtlich) sehr nah.

Aber das mit dem Presserecht war mir auch neu.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 19.06.2012 13:04
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in nrw muss beispielsweise auch die druckerei im impressum genannt werden. buch & zeitschriften.

warum die angst vor "offenen" preisen?
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2012 13:42
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
in nrw muss beispielsweise auch die druckerei im impressum genannt werden. buch & zeitschriften.

..


Quelle ?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 19.06.2012 14:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pressegesetz nrw, § LPrG 8, Impressum
(+ behauptet auch der verlagsvertrieb)
 
 
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