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Thema: Briefbogen nachbauen vom 20.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Briefbogen nachbauen
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easy-way-design
Threadersteller

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Verfasst Di 20.03.2007 09:49
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Briefbogen nachbauen

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Schönen guten Tach auch,

hab mal folgende Frage. Ein eventueller Kunde hat früher seine Briefbögen immer von einer anderen Agentur bekommen. Da diese aber mittlerweile wohl zu teuer geworden sind und dazu auch die druckfähigen PDF-Daten nicht rausrücken will (zumindest wollen sie mächtig Kohle für haben) hab ich nun ne Anfrage bekommen, ob ich den Briefbogen nachbauen kann. Er will dann selber zu ner anderen Druckerei.

Ist ja an sich auch grundsätzlich nicht das Problem.

Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich ohne Probleme den Briefbogen einfach so nachbauen oder hat die andere Agentur da irgendwelche Rechte drauf ?

Danke und Gruß Marco
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Di 20.03.2007 09:55
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Die Erstelleragentur hat ein Urheberrecht auf den Briefbogen.
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Cusari_o
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Ort: -

Verfasst Di 20.03.2007 09:59
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cyanamide hat geschrieben:
Die Erstelleragentur hat ein Urheberrecht auf den Briefbogen.



Wie willst du das beurteilen ohne den Briefbogen gesehen zu haben?
Au weia!
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.03.2007 10:07
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Das Urheberrecht hat nunmal jeder, der
ein Werk erstellt. Ob das ganze vor Gericht
nachher die notwendige Schöpfungshöhe
erreicht um klagen zu können, bleibt fraglich.
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Cusari_o
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Ort: -

Verfasst Di 20.03.2007 10:13
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
Das Urheberrecht hat nunmal jeder, der
ein Werk erstellt. Ob das ganze vor Gericht
nachher die notwendige Schöpfungshöhe
erreicht um klagen zu können, bleibt fraglich.


Natürlich hat jedes "Ding" einen Urheber, aber in diesem Thread geht es um den Schutz des Rechts. Und da wir den Briefbogen nicht gesehen haben können wir auch nicht sagen ob der Schutz besteht.

Oder willst du mir sagen, das auf diesem Briefbogen ein Urheberschutz besteht?
(mal abgesehen vom Logo, was wieder ein anderes Ding ist)



 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Di 20.03.2007 10:20
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Ein Briefbogen schließt doch nunmal idR Logo etc. ein, oder?

Ob ich nun ein Logo erstelle, ein Buchlayout, eine Visitenkarte
oder einen Briefbogen. Es ist doch mein Werk. Und das genießt
alles in allem zunächst mal den von dir erwähnten Urheberschutz.

Wie oben geschrieben kann man nicht pauschal sagen, was ein
Richter nachher durchgehen lässt und was nicht. Eine gewisse
Schöpfungshöhe muss erreicht sein. Ob das bei dem Briefbogen
der Fall ist, bleibt spekulation. Denn auch an dem kann ich Tage
oder Wochen arbeiten.
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
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Alter: 51
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Verfasst Di 20.03.2007 10:29
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okay ich sehe das also richtig, das ich ärger bekommen kann, wenn ich den Briefbogen (ja natürlich mit Logo) nachbauen würde?
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Cusari_o
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Ort: -

Verfasst Di 20.03.2007 10:31
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
Ein Briefbogen schließt doch nunmal idR Logo etc. ein, oder?

Ob ich nun ein Logo erstelle, ein Buchlayout, eine Visitenkarte
oder einen Briefbogen. Es ist doch mein Werk. Und das genießt
alles in allem zunächst mal den von dir erwähnten Urheberschutz.

Wie oben geschrieben kann man nicht pauschal sagen, was ein
Richter nachher durchgehen lässt und was nicht. Eine gewisse
Schöpfungshöhe muss erreicht sein. Ob das bei dem Briefbogen
der Fall ist, bleibt spekulation. Denn auch an dem kann ich Tage
oder Wochen arbeiten.



Schonmal dran gedacht, das das Logo von einer anderen Agentur gemacht wurde und für den Briefbogen benutzt werden darf, also überhaupt nichts zur Sache tut und es beim Briefbogen nur um die Anordnung der "Texte" geht.

Deine Werke, egal ob Briefbogen, Visitenkarten usw. besitzen nicht den Urheberschutz sondern nur das Urheberrecht. Ob ein Schutz besteht entscheidet, wie du sagts, ein Richter und ich verpreche dir, das bei dem Briefbogen (wie gesagt, ohne Logo) kein Urheberschutz besteht.


Übrigens ein sehr wichtiges Thema für uns. Da es viele gibt die immer noch an ein Copyright glauben und nicht wissen wofür das tm, c, r, Logo steht oder ob es überhaupt irgendwo stehen muss.


easy-way-design hat geschrieben:
okay ich sehe das also richtig, das ich ärger bekommen kann, wenn ich den Briefbogen (ja natürlich mit Logo) nachbauen würde?


Meine Meinung:
Zeig den Briefbogen und wir sagen dir was dazu. Aber rechtlich kann nur ein Richter drüber entscheiden!


Zuletzt bearbeitet von am Di 20.03.2007 10:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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