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Thema: Brief von gettyimages.. Urheberrecht vom 23.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Brief von gettyimages.. Urheberrecht
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Psilo
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.09.2011 17:33
Titel

Brief von gettyimages.. Urheberrecht

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Hallo,

habe mir vor einigen Monaten ein Bild bei sxc.hu gedownloadet und auf einer Website verwendet.
Heute bekomme ich Post von gettyimages. Das Bild sei geschützt und ich habe keine Lizenz...
Jetzt wollen die ne Menge Geld von mir... zu viel...

Was kann ich jetzt machen?
Laut sxc.hu sind dort ja alle Bilder gratis und frei verwendbar.

Ich wollte das Bild dort gerade nochmal suchen um gettyimages den Link vorzulegen.
Aber fast schon wie erwartet, gibt es das Bild nicht mehr.
Was kann man da machen?

Muss ich zahlen?
Hab ich keine Chance?

Frechheit ist das...
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.09.2011 17:44
Titel

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gehe zu einem anwalt. ist das beste beste was du nun machen kannst.

btw.
Zitat:
© 2001-2009 HAAP Media Ltd, a subsidiary of Getty Images.
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.09.2011 11:38
Titel

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Hallo,

Eine Möglichkeit, das Bild wiederzufinden, gibt es mit „The Wayback Machine“ auf www.archive.org.

Hier werden Snapshots früherer Zustände von Websites archiviert.
Wenn Du den Zeitpunkt Deines Downloads kennst, die Bilder-Kategorie, die ungefähre Seitenzahl (page x von y) und den Titel, dürfte eine reelle Chance bestehen.

Ich drücke beide Daumen.

Der Umstand, dass G***y Im***s bei sxc.hu involviert ist, lässt das Ganze nach einem sehr üblen „Geschäftsmodell“ aussehen. Man muss ja nur mal nach dieser Bildagentur googeln – da weiß man Bescheid.

Edits Tipp für die Zukunft:
Finger weg von vermeintlich freien Fotos. Man kann nie ausschließen, dass Rechte Dritter verletzt werden oder lange nach dem Download Ansprüche durch den Rechteerwerb eines Dritten entstehen.


Zuletzt bearbeitet von Piki am Sa 24.09.2011 11:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 13:05
Titel

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Nach meiner Erfahrung (Rechtsanwalt in diesem Bereich) weiß bei Getty die rechte Hand nicht was die Linke tut. Da werden teilweise die (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Getty-Gesellschaften aus Deutschland, Irland etc. parallel verfolgt und deren Rechtsanwaltskanzlei hat keine Kenntnis davon, dass mit einer der Getty-Gesellschaften bereits eine Vereinbarung getroffen wurde.

Nach deutschem Recht (ob es zur Anwendung kommt, hängt u.a. von den Geschäftsbedingungen ab) muss Getty die Rechtekette lückenlos vom Fotografen bis zu sich selbst nachweisen können. Der Nutzer eines Fotos muss seinerseits eine lückenlose Rechtekette zur Berechtigung der Nutzung des Fotos nachweisen. Ob Getty der Nachweis gelingt, kann außerhalb eines Gerichtsprozesses niemand mit Sicherheit vorhersagen. Allerdings kann Getty die Vermutung des § 10 UrhG für sich in Anspruch nehmen, wenn es die frühere Nutzung mit eigenem Copyright-Vermerk nachweisen kann. Dann ist umgekehrt der Nutzer in der Beweispflicht, seine Nutzungsrechte nachzuweisen. Hierzu müsstest Du zunächst Deine konkret erworbene Lizenz prüfen. Diese sind zumeist auf bestimmte Länder oder Arten von Nutzungen beschränkt. Wenn Du eine Lizenz von jemandem erworben hast, der dazu selbst nicht berechtigt war, kannst Du diesen in Regress nehmen.

Da der Anbieter unter http://www.sxc.hu/contact_us seinen Sitz in Kanada hat, dürfte das zur Folge haben, dass die Kosten zum Eintreiben von Regressansprüchen höher sind als die Forderung von Getty. Das es sich bei dem Anbieter wohl um ein Tochterunternehmen von Getty handelt, ändert daran zunächst nichts. Denn es ist eine eigenständige juristische Person.

Ergo: Nur Fotos von Anbietern mit Geschäftssitz und Gerichtsstand in Deutschland erwerben. Allerdings ist ein ähnliches Chaos wie bei Getty von ebenfalls nicht in Deutschland beheimateten Anbietern wie fotolia bislang nicht bekannt. Was nicht ist, kann aber noch werden und dann ist der fehlende Gerichtsstand in Deutschland ebenfalls ein Nachteil.

Aber auch bei fotolia gilt:

Dieser Vertrag wird nach den Gesetzen des Bundesstaates New York und ohne Rücksicht auf eventuelle Kollisionen mit Rechtsgrundsätzen geregelt und ausgelegt. Jede sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebende Rechtshandlung oder Rechtsstreitigkeit ist bei einem sachlich zuständigen Bundes- oder Staatsgericht des Staates New York, USA einzuleiten und sowohl das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied als auch Fotolia unterstellen sich dem Zuständigkeitsrecht ("personal jurisdiction") eines solchen Gerichts und verzichten auf jedes Recht, das jeder Partei ggf. zusteht, um fehlendes Zuständigkeitsrecht oder einen ungelegenen Gerichtsstand geltend zu machen.

Nach deutschem Recht dürfte diese Vereinbarung gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam sein. Das schützt jedoch nicht davor, dass sich ein New Yorker - Gericht doch für zuständig hält.


Zuletzt bearbeitet von mimimoma am Mo 26.09.2011 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Horst Horstenhorst

Dabei seit: 05.05.2004
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2011 17:18
Titel

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Wollen sie soviel wie das Bild kostet oder eine Art zusätzliche "Strafgebühr" und wieviel wollen sie überhaupt?

Zuletzt bearbeitet von Horst Horstenhorst am Mo 26.09.2011 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pryan

Dabei seit: 12.02.2002
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.09.2011 09:02
Titel

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also wenn ich mir bei sxc das "image license agreement" durchlese würde ich mir dort keine bilder besorgen...
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Psilo
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.09.2011 16:30
Titel

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sie wollen einen vierstelligen betrag....
danke für die tipps..
das originalbild hab ich auf sxc leider nicht mehr gefunden.. allerdings den ursprünglichen link, unter dem man es downloaden konnte
vllt bringt das was....
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