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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2009 12:35
Titel
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Ok, das ist mir neu...
Ich würde es aber an der Stelle des TE trotzdem lassen dem Kunden mit nicht professionellen Halbwissen zu versorgen. Im schlimmsten Falle, wenn der Kunde von BMW trotzdem abgemahnt wird, kann der den TE regresspflichtig machen und dann kann er einpacken...
Ausserdem obligt es dem Kunden in diesem Fall seinen Anwalt zu konsultieren. Der Designer erbringt lediglich die Designleistung.
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 16.01.2009 12:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ocean85
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2008
Ort: Bad Kreuznach
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2009 16:45
Titel
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Also wenn ich in ne KFZ Werkstatt gehe und n dickeren Auspuff unten drunter haben will, dann erwarte ich auch das man mir dort sagen kann ob ich das darf oder nicht...
Meines Erachtens hat jeder der hierrauf keine vernünftige Antwort hat, inkl. mir (also alle) dringenden Nachholbedarf!!!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2009 17:04
Titel
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ocean85 hat geschrieben: | Meines Erachtens hat jeder der hierrauf keine vernünftige Antwort hat, inkl. mir (also alle) dringenden Nachholbedarf!!! |
Sorry, aber ich bin kein Jurist... Das ist der Einzige der darauf eine vernünftige Antwort hat.
Oder vielleicht bin ich auch bei deiner Sturrheit und Penetranz nur nicht gewillt mit dir mein Wissen zu teilen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2009 17:42
Titel
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ocean85 hat geschrieben: | Also wenn ich in ne KFZ Werkstatt gehe und n dickeren Auspuff unten drunter haben will, dann erwarte ich auch das man mir dort sagen kann ob ich das darf oder nicht...
Meines Erachtens hat jeder der hierrauf keine vernünftige Antwort hat, inkl. mir (also alle) dringenden Nachholbedarf!!! |
du vergleichst äpfel mit birnen. das problem an deinem problem ist, das gerade bei gestaltungsdingen vieles auslegungssache ist. wie schon erwähnt wurde, kann alleine die nennung des buchstaben M den hersteller evtl. zu einer abmahnung veranlassen. ob diese dann berechtigt ist, müssten das gerichte entscheiden und auch hier kann niemand vorher sagen wie das ausgehen wird, weil es eben nicht eindeutig ist. im zweifelsfall würde ich meine idee eben soweit abändern, das es von seiten irgendwelcher hersteller keine verwechslungsgefahr gibt oder du machst dem kunden klar, das es sein bier ist, seinen rechtsbeistand dahingehen zu konsultieren um juristische sicherheit zu erlangen oder eben selbst das risiko zu tragen. in letzterem fall würde ich mir das dann auch schriftlich geben lassen!
und hier kann keiner ne qualifizierte aussage treffen, weil niemand deinen entwurf kennt und entsprechend nicht beurteilen kann, ob das evtl. zu problemen führen kann oder nicht. es nützt dir ja nix, wenn wir dir jetzt sagen "mach nur" und dein kunden dann in n paar monaten die abmahnung bekommt. denn dann is das geheule groß.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 16.01.2009 17:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ocean85
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2008
Ort: Bad Kreuznach
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 18.01.2009 17:49
Titel
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Hallo zusammen, erst einmal ein dickes Dankeschön für eure Hilfe bis jetzt.
Ich habe morgen einen Termin bei dem ich das Logo erst einmal nach § 128BGB notariell Beurkunden lasse.
Nun hier der Link zum Logo selbst, vielleicht könnt ihr mir ja dann mehr dazu sagen, was ihr davon haltet:
http://www.schulbildung-bad-kreuznach.de/logo_2.jpg
Lieben Gruss
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 18.01.2009 17:51
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Hm, da seh ich eigentlich keine Verwechslungsgefahr. Aber ich bin ja auch kein Jurist ohne gesundes Vorstellungsvermögen.
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ocean85
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2008
Ort: Bad Kreuznach
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.01.2009 09:54
Titel
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Danke - Naja gut, hoffen wir das BMW das genauso sieht.....
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