mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 10:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: BMW M Logo vom 15.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> BMW M Logo
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.01.2009 18:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

designzicke hat geschrieben:
Frag deinen Anwalt!!! Im übgrigen ist es Designern rechtlich verboten verbindliche Rechtsauskünfte zu geben Jo!


Stimmt nicht mehr, inzwischen dürfen wir das fach gebunden auch. Müssen es aber nicht. Das Gilt übrigns auch für deine KFZ-Werkstatt und ähnliches.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10933/anwaltsverguetung-wer-darf-kuenftig-rechtstipps-geben_aid_314861.html
  View user's profile Private Nachricht senden
ocean85
Threadersteller

Dabei seit: 24.03.2008
Ort: Bad Kreuznach
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 09:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich hatte vor, ein Abbild des Originallogos von BMW auf einer Zeichnung in seinem Kosntrukt und seinen Maßen mit dem von mir gemachten zu vergleichen.

Also unterschiedliche Abmaßungen und Abmaßungsverhältnisse, Farbe und Schattierung und und und.

Dürfte das nicht genügen?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 09:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ocean85 hat geschrieben:
Also ich hatte vor, ein Abbild des Originallogos von BMW auf einer Zeichnung in seinem Kosntrukt und seinen Maßen mit dem von mir gemachten zu vergleichen.

Also unterschiedliche Abmaßungen und Abmaßungsverhältnisse, Farbe und Schattierung und und und.

Dürfte das nicht genügen?


Möglicherweise. Aber nochmal: Du, bzw. dein Kunde, muss sich ggf. auf einen rechtsstreit mit BMW einstellen. Und nur der Richter am Ende dieses Streites wird dir eine verbindliche Aussage geben können. Man wird vielleicht auch argumentieren, dass allein durch die Beistellung des Buchstabens M im Logo deines Kunden Verwechslungsgefahr besteht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ocean85
Threadersteller

Dabei seit: 24.03.2008
Ort: Bad Kreuznach
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 09:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Und noch etwas; wenn ich ein Logo schützen lasse, muss ich es dann nicht irgendwo hinterlegen?? Denn die Logos die ich von BMW M im Netz finde, unterscheiden sich alle in Ihren Abmaßungen was mir die Anfertigung dieser Zeichnung unmöglich macht...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 09:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ocean85 hat geschrieben:
Und noch etwas; wenn ich ein Logo schützen lasse, muss ich es dann nicht irgendwo hinterlegen?? Denn die Logos die ich von BMW M im Netz finde, unterscheiden sich alle in Ihren Abmaßungen was mir die Anfertigung dieser Zeichnung unmöglich macht...


http://publikationen.dpma.de/
  View user's profile Private Nachricht senden
fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 10:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dein Kunde wünscht ausdrücklich eine Ähnlichkeit zu dem von BMW bzw die Assoziation mit BMW und ihr wollt gleichzeitig ausschließen, daß es Ärger mit BMW gibt? Wird interessant!
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 11:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dann bau das M nicht nach, sondern nimm es aus einem normalem Font, dessen M schon recht nah am Original ran kommt.
Ob das aber reicht um einen Rechtsstreit zu vermeiden kann ich dir auch nicht sagen. * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden
O2noob

Dabei seit: 05.11.2005
Ort: frankfurt
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.01.2009 12:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich hab schonmal abschluss t-shirts mit einem motiv gemacht das dem jaegermeisterlogo aehnelte.
(ein kreis mit sonnenartigen srtahlen anstadt eines elches hab ich ein comichirsch reingezeichnet)

es hatte also nichts mehr damit zutun, trotzdem klingelte ein halbes jahr spaeter mein telefon.
sie waren allerdings "kullant" (vor gericht waeren sie damit nie durchgekommen) und
waren damit einverstanden dass es nach der abschlusszeit nie mehr sehen werden.

ich würde es nie drauf anlegen mich mit einem großen unternehmen zu streiten,
im zweifelsfall haben die einfach die besseren anwaelte und vorallem deutlich mehr ausdauer.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert?
fast identisches Logo auf einer »kauf-dir-ein-logo« Website
Logo
Logo Kleingewerbe
ISO Logo verändern?
Abkürzung im Logo
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.