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Thema: BMW- Front als Logo vom 04.02.2014


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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 24.02.2014 18:48
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@ mimimoma:
Kann das Schutzrecht nicht über die 25 Jahre hinaus, bei einem Design, verlängert werden? Geht das nur bei einer Marke?
 
mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.02.2014 17:18
Titel

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Ja, die Grenze von 25 Jahren ist die maximal mögliche Schutzfrist für Designeintragungen/Geschmacksmuster, wenn die Eintragung alle 5 Jahrer verlängert wurde. Ohne Einzahlung der Verlängerungsgebühr erlischt die Eintragung sogar früher. Bis vor einigen Jahren lag die maximale Schutzdauer sogar nur bei 20 Jahren.

Bei Marken muss der Schutz alle 10 Jahre verlängert werden. Eine maximale Schutzdauer gibt es bei Marken nicht. Die Marke kann allerdings durch Nichtbenutzung verfallen. Bei Designeintragungen gibt es dagegen keine Benutzungspflicht.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 25.02.2014 18:43
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Wieder was gelernt! Danke für die Info Grins
 
 
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