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Verfasst Di 25.02.2014 17:18 Titel
Ja, die Grenze von 25 Jahren ist die maximal mögliche Schutzfrist für Designeintragungen/Geschmacksmuster, wenn die Eintragung alle 5 Jahrer verlängert wurde. Ohne Einzahlung der Verlängerungsgebühr erlischt die Eintragung sogar früher. Bis vor einigen Jahren lag die maximale Schutzdauer sogar nur bei 20 Jahren.
Bei Marken muss der Schutz alle 10 Jahre verlängert werden. Eine maximale Schutzdauer gibt es bei Marken nicht. Die Marke kann allerdings durch Nichtbenutzung verfallen. Bei Designeintragungen gibt es dagegen keine Benutzungspflicht.
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