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Autor |
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Frau_Braun
Threadersteller
Dabei seit: 26.02.2006
Ort: -
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Verfasst Mo 13.11.2006 22:11
Titel Bildrechte. Web-Dokumentation mit verwendeten Fremdbildern |
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Wenn ich Beispielgraphiken auf meiner Website vorstelle, um zu dokumentieren, was ich bereits gemacht habe, darf ich dann solche Graphiken zeigen, die Bilder lebender Künstler verwenden (z.B. für einen Ausstellungskatalog oder eine Einladung)? Kann ich das als Bildzitat interpretieren, in dem es nicht in erster Linie um das Künstlerbild, sondern um meine Umsetzung einer graphischen Idee geht? Die Bildrechte für die Graphiken selbst sind seinerzeit geklärt/bezahlt/durch den Künstler abgesegnet worden.
Dankbar für Hinweise.
Frau Braun
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 10:08
Titel
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wo kein Kläger ist ???
Erklärung ist mir nicht ganz klar. Hast Du für einen Kunden ein Bild des Pabstes (netter Verweis auf einen anderen Tread ) verfremdet und der Kunde gab Dir die Einwilligung das als Referenz zu zeigen ?
Problem mit dem Bild (bzw. dem Recht eines Dritten auf dem Bild) hat dann Dein Kunde, nicht Du, wenn Du ordentliche Verträge gemacht hast, bzw. die AGB's in Ordnung sind. Darin sollte Dich Dein Auftraggeber von Bildrechten Dritter freisprechen. Oder hast Du das Grundmotiv irgendwo bei einer Bilddatenbank lizenziert ? Dann gilt diese Lizenz.
Bitte etwas konkreter formulieren, dann können wir hier auch mehr als nur Glaskugellesen (wer diese Redewendung mal hier im Forum eingebracht hat bekommt ein Denkmal )
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Frau_Braun
Threadersteller
Dabei seit: 26.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 11:07
Titel
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Also nochens:
Da gab es mal eine Ausstellung mit Bildern eines lebenden Künstlers. Dafür habe ich eine Einladungskarte gestaltet. Auf dieser Einladungskarte waren ein, zwei Bilder des Künstlers zu sehen. Das wurde damals über die VG Bildkunst geklärt. Bis hierhin also kein Problem. Einige Zeit ging ins Land, und ich erwog, die Einladungskarte auf meiner Website zu zeigen. Nun sind ja die Bilder noch drauf auf der Karte, und mein Kunde hat nichts mit meinem Vorzeigewunsch am Hut (er hat aber auch nichts dagegen).
Meine Vermutung ist, daß ich deshalb diese Einladungskarte nicht ohne weiteres verwenden darf, außer, es wäre vorher mit der VG Bildkunst so geregelt worden (was hier nicht der Fall ist). Oder habe ich das Recht, meine Sachen zu zeigen, da es mir ja um meine eigene Idee geht und nicht um den Künstler (dessen Ruhm selbstverständlich auch auf mich abfärbt...)? Mir soll ja die Internetseite praktisch das Herumgehen mit der Mappe in der Hand ersparen. Was machen denn Leute, die für ein großes Museum gearbeitet haben und verständlicherweise diese Arbeit als Referenz zeigen wollen?
Ich hoffe, ich habe mich jetzt etwas weniger kryptisch ausgedrückt.
Na, ich glaube, mir bleibt ein Anruf nicht erspart.
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 12:07
Titel
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wenn man es kompliziert machen will, kann man das mit allen Sachverhalten. Ist keine Rechtsberatung, aber warum machst Du es nicht einfach? Vergeudest viel zu viel Zeit mit weiteren Fragen. Wenn jemand was dagegen hat, kann er sich immer noch melden, kannst ja einen Link an die betreffende Einrichtung senden, aber als Referenz im Normalfall kein Problem. Sowas sollte wie gesagt in den AGB's vermerkt werden, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass Du die Arbeiten als Referenzen nutzen kannst.
Enzige Möglichkeit sonst: nimm Dir nen Anwalt - man kann es aber dann auch übertreiben
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 14.11.2006 12:37
Titel
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Frau_Braun hat geschrieben: | Was machen denn Leute, die für ein großes Museum gearbeitet haben und verständlicherweise diese Arbeit als Referenz zeigen wollen? |
Die klären das mit dem großen Museum. Am besten bereits im Vertrag. Auf jeden Fall schriftlich.
c_writer
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hyko
Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 12:51
Titel
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nighthawk96 hat geschrieben: | wenn man es kompliziert machen will, kann man das mit allen Sachverhalten. Ist keine Rechtsberatung, aber warum machst Du es nicht einfach? Vergeudest viel zu viel Zeit mit weiteren Fragen. Wenn jemand was dagegen hat, kann er sich immer noch melden, kannst ja einen Link an die betreffende Einrichtung senden, aber als Referenz im Normalfall kein Problem. Sowas sollte wie gesagt in den AGB's vermerkt werden, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass Du die Arbeiten als Referenzen nutzen kannst.
Enzige Möglichkeit sonst: nimm Dir nen Anwalt - man kann es aber dann auch übertreiben |
ganz heisser tip - nur das nicht alle so freundlich sind und sagen: lieber lieber webseitenbetreiber, das ist unser material, entferne es bitte.
schon was von abmahnungen gehört und verletzung des urheberrechts und zahlungen für verwendetes bildmaterial.
also am besten den künstler anschreiben nachfragen, beim entsprechende museum anfragen, und ggf. einen anwalt fragen. das internet ist halt nicht ananoym wie viele meinen.
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 13:00
Titel
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LeHyp hat geschrieben: |
ganz heisser tip - nur das nicht alle so freundlich sind und sagen: lieber lieber webseitenbetreiber, das ist unser material, entferne es bitte.
schon was von abmahnungen gehört und verletzung des urheberrechts und zahlungen für verwendetes bildmaterial.
also am besten den künstler anschreiben nachfragen, beim entsprechende museum anfragen, und ggf. einen anwalt fragen. das internet ist halt nicht ananoym wie viele meinen. |
wie Du ja sicherlich aufmerksam gelesen hast, ist das eine Meinung von mir in Verbindung mit dem Hinweis: besser vorher regeln und am Besten schriftlich. Damit möchte ich in keinster Weise behaupten, dass das Internet anonym ist. Jedoch weiß ich aus der Praxis, das man sich nicht von jeder Abmahnung einschüchtern lassen sollte. Komisch, oder : Jeder kann scheinbar abmahnen und Kosten berechnen - fragt jemand nach den Beweisen ? Und die liegen im geschilderten Fall meiner Ansicht nach zugunsten der "Angeklagten". Essenz sollte sein, da gebe ich Dir ja recht - vorher fragen, vereinbaren, damit es nachher keinen Ärger gibt.
Fein Fein
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 14:05
Titel
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Ja, also hier würde ich auf alle Fälle mal nen Anwalt zu fragen. Denn das der Künstler des Bildes da sich gegen äußern kann, erscheint mir praxisfremd. Sonst könnte getty sich ja auch beschwerenn, wenn ich ne Broschüre für nen Kunden zeige, wo ich Bildmaterial von denen verwende.
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