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Thema: Bildrechte unsigniertes Kunstwerk vom 18.07.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte unsigniertes Kunstwerk
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worshipper
Threadersteller

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.07.2017 10:27
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Danke.
Ich habe damit gemeint, dass ich das so weiterleiten werden.

Auch hat es mich persönlich interessiert. Sonst wird hier nur auf bestehendes Material zurückgegriffen, da war rechte am Bild immer nur so ein Randthema.
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.07.2017 10:38
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Das ist ja seine Sache, Hauptsache ist, die Nutzungsrechte sind geklärt. Das wäre von Vorteil. Lächel


Das ist ohne Frage. Wenn es im Vertrag so vereinbart ist und der Kunde dafür bezahlt -> * Applaus, Applaus * *Thumbs up!*
Ich kenne es nur so, dass der Kunde für die Klärung der Nutzungsrechten verantwortlich ist bzw. es ist vertraglich mit dem Kunden vereinbart. Sonst haftet ja man in Zweifel mit. Vermerk in AGB inbegriffen.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.07.2017 11:53
Titel

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eugen.schuetz hat geschrieben:
AGBs


Arrgh, da bekomme ich immer Augenkrebs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ist schon Mehrzahl, also bitte kein "s" dranhängen.
Danke.

Grins
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.07.2017 12:01
Titel

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SL-Design hat geschrieben:
eugen.schuetz hat geschrieben:
AGBs


Arrgh, da bekomme ich immer Augenkrebs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ist schon Mehrzahl, also bitte kein "s" dranhängen.
Danke.

Grins


* Ich bin unwürdig * Hast ja Recht *Thumbs up!*
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.07.2017 12:19
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eugen.schuetz hat geschrieben:
...
Ich kenne es nur so, dass der Kunde für die Klärung der Nutzungsrechten verantwortlich ist bzw. es ist vertraglich mit dem Kunden vereinbart. Sonst haftet ja man in Zweifel mit. Vermerk in AGB inbegriffen.


Besser ist das - wobei man bei offensichtlichen Urheberrechtsverstößen vermutlich trotzdem auch den Gestalter belangen könnte. (z. B. Micky Maus oder ICE auf Pizzaria-Werbung)

Zu AGBs: Finde ich auch nicht schön, aber da der Duden auch Lkws und GmbHs zulässt, sehe ich das als Geschmacksfrage. *pah*
http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/beugung-von-abkuerzungen
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 19.07.2017 13:02
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Grins
LKWs bildet eine Ausnahme, da der Singular und Plural identisch ist. GmbH ist Singular, also ist das "s" durchaus akzeptabel. AGBs bleibt dennoch falsch, da es bereits Mehrzahlt ist. Ausgenommen natürlich der doppelte Plural.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsbedingung

Ich habe hier mal auf die Schnelle einen Rechtschreibfehler korrigiert. Sonst wird das ja noch peinlich hier ... *bäh*
gez. GreenMan


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 31.07.2017 06:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Knorkepeter

Dabei seit: 22.07.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.07.2017 15:50
Titel

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Ich würde vom Kunden erklären lassen, dass er über die nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und mich insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt.
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