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Thema: Bildrechte bei Rohmaterial vom 24.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte bei Rohmaterial
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maotin
Threadersteller

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: münchen
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Verfasst Do 24.06.2010 09:23
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Bildrechte bei Rohmaterial

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Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zu Bildrechten.

Ich habe hier eine CD mit Bildern eines Fotografen. Dieser hat bei einer Veranstaltung unseres Hauses fotografiert und hat mir nun die Bilder übermittelt, die allerdings sehr schnappschussartig sind. Ich wähle hier nun ein paar aus, nehme teilweise nur Ausschnitte heraus, da das derart schlecht fotografiert ist und mache noch Bildbearbeitung (Entzerrung, Farbkorrekturen, etc.).

Inwieweit darf der Fotograf denn nun eigentlich noch abkassieren bzgl. Bildrechte? Gelten die "vollen" Bildrechte, wenn im Endeffekt ICH die Arbeit damit habe, aus einem Schnappschuss etwas halbwegs gutes zu machen??

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten und Hilfe,
Maotin
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 09:31
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Du musst hier trennen. Bildrechte und die vereinbarte Güte des Werkes.

Den Bildrechten ist es meines Wissens nach herzlich egal, ob das aus der Hüfte und unterbelichtet ist. Ob die Bilder der vereinbarten Qualität entsprechen und ob ihr ggf. deinen Mehraufwand mit dem Honorar verrechnet, ist eine völlig andere Geschichte und frei zu gestalten.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 09:35
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Du hast die Dienstleistung des Fotografierens eingekauft ... oder was steht in dem Vertrag (den es doch hoffentlich gibt).
Dazu gehört das Erscheinen und Herumlaufen und Gucken und Fotografieren durch den Fotografen. Das hast er wohl alles gemacht und das musst du auch bezahlen (oder dich mit ihm streiten, dass dir da irgendwas nicht gefällt).
Wenn im Vertrag noch Bildbearbeitung etc. aufgeführt sind, muss er die machen, oder er kriegt nur einen Teil seines vereinbarten Geldes.
Urheberrechtsmäßig sind es aber seine Fotos!
--
Das Essen in einem Restaurant ist deswegen teurer, weil es dir von einem Dienstleister (dem Koch) gemacht und von einem anderen Dienstleister (der Bedienung) bis an den Tisch gebracht wird ... und das noch mit einem Lächeln
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maotin
Threadersteller

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: münchen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 24.06.2010 10:11
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vielen dank für die antworten Lächel

wenn jetzt also der fotograf als quelle erwähnt wird, kann er sich mit fremden federn schmücken, obwohl er grottenschlechte bilder bringt?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 10:15
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maotin hat geschrieben:
vielen dank für die antworten Lächel

wenn jetzt also der fotograf als quelle erwähnt wird, kann er sich mit fremden federn schmücken, obwohl er grottenschlechte bilder bringt?


Muss der Fotograf denn genannt werden? Kann man ggf. differenzieren zwischen Foto und Bearbeitung?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 10:24
Titel

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Ich denke der Fotograf (Urheber) muss genannt werden.
Und der Bildbearbeitung sollte extra genannt werden.
--
Im schlimmsten Fall behauptet der Fotograf, diese Art zu fotografieren, sei seine persönliche Note und daran dürfe nichts geändert werden ... es gibt ja bekanntermaßen nichts, was es nicht gibt ...
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snoe

Dabei seit: 04.08.2009
Ort: K/BS
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 12:21
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Ob sein Name genannt werden muss hängt davon ab, was ihr vereinbart habt, nicht von der Qualität der Bilder. Die kann noch so unterirdisch sein, der Fotograf ist und bleibt der Urheber und behält alle Rechte.
Insofern wäre es vielleicht tatsächlich ein guter Kompromiss den Bildbearbeiter separat zu nennen. Wenn man denn nicht auf die Namensnennung komplett verzichten kann.

Generell: Du musst das so sehen, wie bei jedem anderen Lieferanten auch: wenn die Leistung nicht stimmt musst Du reklamieren. Dann hat er das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung, d.h. schlimmstenfalls die Bilder eben neu zu schiessen. Bei einer einmaligen Veranstaltung ist das natürlich nicht möglich und man muss andere Lösungen suchen. Z.B. könnte der Fotograf die Bildbearbeitung auf eigene Kosten übernehmen oder einen entsprechenden Preisnachlass geben. Das übliche Troubleshooting im Geschäftsleben halt ...
Ich denke mal die Frage ob Namensnennung oder nicht ist da in so einem Fall noch das geringste Problem.
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taikrixel

Dabei seit: 16.02.2003
Ort: WEIMAR
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 12:34
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vielleicht wiederholt sich jetzt einiges, aber mein senf musst du trotzdem ertragen!
egal was und vor allem wie der fotograf abgebildet hat, die bildrechte bleiben bei ihm und natürlich musst du ihn nennen. es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.
wenn du nur schlechtes material hast, dann gibt es entweder den weg, dass du dich ran setzt und dich eventuell als bearbeiter nennst. oder du mit ihm einfach nochmal redest, ihm deine probleme darlegst und er aus kulanz die bildbearbeitung noch nachreicht. kommt halt ganz drauf an, ob die bearbeitung vertraglich gesichert war.

ganz nebenbei finde ich es traurig, dass ein fotograf schlecht bearbeitete oder unbearbeitete fotos abgibt, weil er mit diesen fotos ja auch sich und seine arbeit repräsentiert...
das nächste buchst du einfach mich. Grins
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