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Thema: Bildrechte bei digitalen Verfremdungen vom 06.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte bei digitalen Verfremdungen
Autor Nachricht
colo
Threadersteller

Dabei seit: 06.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 06.01.2006 11:48
Titel

Bildrechte bei digitalen Verfremdungen

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Ich brauche dringend Hilfe; vielleicht könnt Ihr mir helfen ...
Ich möchte privat Pop-Art-Bilder verkaufen; die Motive sind im Grunde die bekannten Persönlichkeiten: Elvis, Marilyn, James Dean etc. etc.
Ausgangsmaterial ist ein Photo der entsprechenden Person, welches dann aber am Rechner auf farbige Flächen reduziert wird. Sprich: das finale Bild hat also keinen Fotocharacter mehr. Im Grunde noch extremer als Warhols Arbeiten.

Wie sieht es hier mit den Bildrechten aus? Besteht bei den Bildern (Fotos) dieser Personen irgendwelche Regelungen; z. B. Allgemeingut, Personen öffentliches Rechts etc., so dass diese Fotos einfach benutzt werden können?? Im Netz findet man ja unzählige Bilder ..

Wenn ein copyright besteht, fasst es dann bei einer derartigen Verfremdung noch? Im Grunde entsteht ja ein komplett anderes Bild (anderer Ausdruck).

Freue mich auf Antworten
colo
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.01.2006 11:53
Titel

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Die Rechte, die hier relevant sind, sind die des Fotografen.
Auch wenn du Bilder verfremdest, belibt der Ursprung geschützt. Du wirst dir damit Ärger einhandeln. Es sei denn, du hast die Einwilligung des Fotografen, was ich mal bezweifel.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 06.01.2006 12:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.01.2006 12:51
Titel

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Und nicht nur das. Nach den neuesten Urteilen von
deutschen Gerichten gegen die Bunte/Goldene Frau/Grüne Blatt...usw.
ist das Recht am eigenen Bild speziell von Persönlichkeiten der
Zeitgeschichte sehr gestärkt worden. Die Verlage wurden z.B. auf
Riesensummen an Entschädigungszahlungen rechtskräftig verurteilt.
Und da hatten die Paparazzi-Fotografen ja nun überhaupt nichts gegen
eine Veröffentlichung. Ganz im Gegenteil.

Finde ich auch richtig. Ich weiß nicht, was Du sagen würdest, wenn ein
anderer dein wenn auch verfremdetes aber deutlich erkennbares
Konterfei auf T-Shirts, Bügelbrettern oder Dartscheiben abbilden und
verkaufen würde. Wahrscheinlich auch Zeter und Mordio schreien.
Und erst recht, wenn jemand damit auch noch Kohle macht.

Von solch heissen Sachen würde ich also wirklich die Finger lassen -
so viel Kohle wirst Du nämlich nicht verdienen können um die
Entschädigungszahlungen leisten zu können. Gerade Künstler, und
solche die sich dafür halten, haben meistens schon Lizenzen an
Firmen zwecks eigener Vermarktung solcher Sachen vergeben.

Sehr interessant dazu der Link von http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild,
mit den entsprechenden Verweisen auf die Rechtsprechung in der EU
und Deutschland.
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zoefotografie

Dabei seit: 08.03.2008
Ort: Linz
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 08.03.2008 17:16
Titel

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hallo ihr!

ich möchte für ein cd cover ein altes gemälde verwenden, hab aber keinen blassen schimmer wie das da mit den verwendungs - bzw. bildrechten funktioniert!!! Kann mir da jemand helfen??? und würde es etwas ändern wenn ich das bild aus einem buch selber nochmal abfotografiere?

vielen dank!

tschüss,
zoe
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Schriftsetzer

Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 08.03.2008 18:08
Titel

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Das kommt auf das Bild an. Ich habe mir mal die York-Bibliothek gekauft, das sind tausende klassische Gemälde, die copyrightfrei sind. Normalerweise erlöschen, wenn ich nicht irre, Copyrights ja 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Inwiefern trotzdem Nachkommen oder Museen irgendwelche Rechte haben können, kann Dir nur ein Jurist erklären.
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