Dabei seit: 18.01.2009 Ort: Franken Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst So 05.04.2009 15:58 Titel
Ähm...na diese hier vermutlich?:
Zitat:
Zum Anspruch auf Privatkopien
Dieser Anspruch des Nutzers ergibt sich aus dem novellierten § 53 UrhG auch für Zwecke der digitalen Vervielfältigung. Danach steht dem User das Recht auf freien Werkgenuss zu: Er kann also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk im Rahmen seiner Privatnutzung so verfahren, wie immer er es möchte. Mit dem § 53 UrhG verzichtete der Gesetzgeber auf die Normierung von Verbotstatbeständen und erklärte die Anfertigung von Kopien zum privaten Gebrauch für zulässig.
Erweiternd dazu jenes:
Zitat:
2. Straflosigkeit bei privatem Gebrauch
Straflos bleibt allerdings die Tat, die ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Die persönliche Verbindung im Sinne der Norm ist aber eng allein im Sinne des Familien- und Freundeskreises auszulegen.
Es gibt tatsächlich sogar im neuen Urheberrechtgesetz einen Artikel der besagt dass analoge Kopien vom Gesetzesentwurf ausgeschlossen sind da sie technisch a) mitlerweile irrelevant geworden sind und b) aufgrund technisch nicht möglichen Kopierschutzverfahrens nichts ins neue Kopierschutzgesetz fallen.
Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am So 05.04.2009 16:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich hab so was auch mal für eine Hochzeit gemacht. Aus 1250 Urlaubsfotos eines Paares ein Mosaikbild, wo die beide drauf sind.
Und da war die Rechtelage ziemlich klar.
Dein Mosaik kannst Du ausschliesslich privat verteilen aber niemals verkaufen.
Dabei seit: 20.02.2002 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 06.04.2009 10:41 Titel
Zim hat geschrieben:
Das stimmt schon … es gibt ein gesetz was es erlaubt eine Kopie an einen Freund/Familienmitglied (wie auch immer man das definieren mag) weiterzugeben solange da keine kopierschutzvorrichtungen übergeht. Das ist tatsächlich noch aus Tonband zeiten aber meines wissens immer noch gültig.
Man sollte sich in diesem bereich des MGi echt mal angewöhnen die entsprechenden Quellen zu posten, die das gesagte belegen. Denn für "ich glaube" und "ich hab mal gehört, dass..." sind die meisten Sachen die hier besprochen werden echt zu heikel finde ich.
@Zim: Du meintest hier sicher §53 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1
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