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nel
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.04.2009 12:56
Titel Bilderrecht bei Collage? |
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Hallo, ich habe für ein großes spieleportal(mit forum) ein wallpaper bzw auch poster angefertigt,
und zwar so ein mosaic bild, was aus vielen kleinen bildern ein großes ergibt
jetzt habe ich also 12000 verschieden kleine bilder (avatare) der user und habe viele interessenten die dieses bild kaufen würden (communityzugehörigkeit etc), nur habe ich ein kleines problem wegen der rechte dieser bilder
selbst die benutzer die avatare benutzen haben ja die rechte daran eigentlich nicht (denke ich mal), wie ist das nun wenn man artworks aus aller welt auf eine 30x30pixel größe schrumpft und sie zu einem neuen bild zusammenfügt
müsste man theoretisch trotzdem für jedes dieser bilde die rechte erwerben, oder gibts da ne klausel die mir das erspart?
hier könnt ihr sehen, was ich gemacht habe: http://www.enchained-art.net/mosaic.php
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst So 05.04.2009 13:23
Titel
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Das sieht leider schlecht für dich aus …
Das hierfür notwendige clearing, wenn in überhaupt in jedem Fall durchführbar, dürfte sehr sehr schwer werden.
Auf die Schnelle habe ich Apple, Simpsons, Britney, HalfLife, etc gesehen und dann noch viele Privatpersonen.
Also wenn du das für dich und ein paar Freunde ausdruckst ist das eine Sache – das zu verkaufen ist eig unmöglich.
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nel
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.04.2009 13:43
Titel
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Zim hat geschrieben: | Das sieht leider schlecht für dich aus …
Das hierfür notwendige clearing, wenn in überhaupt in jedem Fall durchführbar, dürfte sehr sehr schwer werden.
Auf die Schnelle habe ich Apple, Simpsons, Britney, HalfLife, etc gesehen und dann noch viele Privatpersonen.
Also wenn du das für dich und ein paar Freunde ausdruckst ist das eine Sache – das zu verkaufen ist eig unmöglich. |
das dachte ich mir schon fast, aber mit "für freunde ausdrucken ist eine sache" , gibts da einen freibetrag?
oder ist das eher so "wenns niemand merkt" ?
hab von sowas nicht viel ahnung
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst So 05.04.2009 13:54
Titel
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Das geht ganz klar auf die Schiene wenns niemand merkt! Aber damit meine ich echt deine freunde denen du das schenkst und nicht wo du was dran drehen kannst um das doch zu verkaufen. Im Internet würde ich das auch nicht zum verkaufen oder verschenken anbieten.
Ist halt ähnlich wie mit Mixtapes – die werden auch gemacht und unter Freunden verteilt – legal ist das auch nicht.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 05.04.2009 15:25
Titel
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um welche community geht es?
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
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Verfasst So 05.04.2009 15:35
Titel
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Zim hat geschrieben: | Ist halt ähnlich wie mit Mixtapes – die werden auch gemacht und unter Freunden verteilt – legal ist das auch nicht. |
Stimmt nicht ganz - analog ist das nach wie vor legal
Aber mal was anderes: irgendwie schon ein cooles Teil das Du da fabriziert hast
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 05.04.2009 15:36
Titel
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traumgaertner hat geschrieben: |
Stimmt nicht ganz - analog ist das nach wie vor legal |
sorry für OT, aber auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht denn bitte deiner Meinung, die Legalität, Musik kopiert auf Kasette weiterzugeben?
Zuletzt bearbeitet von type1 am So 05.04.2009 15:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.04.2009 15:58
Titel
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Das stimmt schon … es gibt ein gesetz was es erlaubt eine Kopie an einen Freund/Familienmitglied (wie auch immer man das definieren mag) weiterzugeben solange da keine kopierschutzvorrichtungen übergeht. Das ist tatsächlich noch aus Tonband zeiten aber meines wissens immer noch gültig.
Ist natürlich auslegungssache und eine sehr graue grauzone. Aber mit freunden ist bestimmt nicht die Facebook/Foren/oder sonstige freundesliste gemeint.
Für dieses Thema eh irrelevant da es hier um die verwendung von geschützen Markenzeichen geht und die eventuelle Persönlichkeitsrechteverltzung Dritter.
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