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Thema: Bilder von verstorbenen "Promis" benutzen. vom 30.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bilder von verstorbenen "Promis" benutzen.
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flohoto
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2008
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Verfasst Mo 30.11.2009 12:11
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Bilder von verstorbenen "Promis" benutzen.

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Hallo,

kann ich ein public domain Bild von A. Einstein einfach so einsetzen - ohne Einschränkungen?
Bekomme ich also Einstein als Testimonial für lau?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2009 12:25
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Nicht zwingend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
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flohoto
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 30.11.2009 12:44
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Habe mir jetzt noch mal den wiki-Artikel "Rechte am eigenen Bild" durchgelesen. Ein Promi darf bis zu einer gewissen Grenze abgebildet werden ohne Geld dafür zu bekommen. Ein verstorbener Promi fällt ja dann auch darunter. Andererseits darf durch dieses Recht keine Werbung mit Boris Becker gemacht werden. Aber wenn das Bild älter als 70 Jahre ist und die abgebildete Person verstorben ist verstehe ich es so dass man das Bild dann verwenden darf. Oder wer wäre denn jetzt hier:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Einstein1921_by_F_Schmutzer_2.jpg&filetimestamp=20060825135517
mein notwendiger Ansprechpartner wenn ich das Bild unbedingt verwenden will?
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2009 12:52
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Wenn der Fotograf der das Bild gemacht hat noch lebt isses ziemlich egal ob die Person auf dem Bild noch lebt oder nicht.
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Der Schnitter
NaturalBornGriller

Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2009 13:11
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Urheber
Ferdinand Schmutzer
Geburts-/Todesdatum 1870(1870) 1928(1928)
Arbeitsplatz
Austria


Ich würde sagen... Der is SOWAS von tot...

*zwinker*



Laut Wiki ist das Bild gemeinfrei

Zitat:
Genehmigung
(Weiterverwendung)
Public domain Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.

Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Australien und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Zuletzt bearbeitet von Der Schnitter am Mo 30.11.2009 13:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2009 13:21
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laut der Bildquelle:

Zitat:
Bildrechte/Bildnachweis Einstein-Fotos
In Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das Historische Museum Bern sind die Einstein-Fotos freigegeben. Der Bildnachweis muss zwingend abgedruckt werden.

Falls in anderem Zusammenhang verwendet, müssen die Rechte beim jeweils angegebenen Bildarchiv eingeholt werden.


http://www.bhm.ch/de/news_04a.cfm?bid=4&jahr=2006
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Liliana

Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Hamburg
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.12.2009 00:23
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Ich kenn das auch so, dass die Erben dann die Rechtinhaber sind... Also auch das würde ich im Zweifel mal abklopfen. Nur so vorsichthalber. Lächel
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 01:27
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Stimmt, irgendwo muss man ja hochauflösende Daten herbekommen - wenn es um Print geht, mein ich Grins * Such, Fiffi, such! *
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