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Typo-Dieter
Threadersteller
Dabei seit: 05.08.2011
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 04.11.2011 14:17
Titel Bilder "redaktionell nutzen"? |
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Hallo,
ich habe ein Problem, ich habe für ein Werk Bilder von "Pixelio" verwendet, Bilder welche zur "Redaktionellen Nutzung" freigegeben sind.
Dieses Werk, um welches es sich handelt, ist eine Art Handbuch, welches allerdings verkauft wird im Zusammenhang mit einer Schulung.
Dieses Werk wirbt für gar nichts, es ist eine Anleitung in der Gesundheitsfürsorge, es wird auch zum Selbstkostenpreis weitergegeben.
Die Frage ist: kann man Bilder, welche nur zur "Redaktionellen Nutzung" freigegeben sind, in solch einem Werk nutzen?
Vielleicht gibt es einen rechtsgelehrten Menschen im Forum, welcher vielleicht weiterhelfen kann, einen Dank schonmal vorab.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Fr 04.11.2011 14:34
Titel
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ansonsten gehört eine solche Frage am einfachsten an die gerichtet, die ... wie in deinem Fall Pixelio ... die Daten zur Verfügung gestellt haben ...
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Typo-Dieter
Threadersteller
Dabei seit: 05.08.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.11.2011 15:06
Titel
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Hallo,
die Frage wird dort nicht beantwortet!
Unter "römisch eins" "Lizensart" wird bei "Pixelio" klar definiert:
"(...)Gestattet ist nur die redaktionelle (nicht-kommerzielle) Nutzung des Bildmaterials.(...)"
Das Werk, in welchem die Bilder eingebaut sind, wird verkauft, das ist faktisch eine kommerzielle Nutzung,
obwohl die Bilder nur redaktionelle Dienste leisten.
Das ist faktisch Haarspalterei, aber Juristen sind so, die bemühen gern mal ein Gericht für nichts.
Sicher sind kommerzelle Bildarchive die bessere Wahl, aber das Werk darf nichts kosten, auch ich fertige
ehrenamtlich.
Aber sicherlich werde ich auch noch die Leute von "Pixelio" kontakten, dennoch denke ich, dass im Forum die Frage gestattet sein darf.
Recht ist nun mal abstrackt definiert, sodass oft einige Interprätationen möglich sind!
Ich denke, das ist auch in diesem Fall so, welcher sich entschieden von dem verlinkten Fall unterscheidet!
Zuletzt bearbeitet von Typo-Dieter am Fr 04.11.2011 15:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.11.2011 16:25
Titel
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Dir ist aber schon klar, wie redaktionelle Nutzung definiert ist???
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 04.11.2011 17:11
Titel
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eine zeitschrift nutzt ja auch bilder für redaktionelle inhalte. eine zeitschrift kostet geld. dennoch ist es keine kommerzielle nutzung der bilder. die bilder dienen nur zur erklärung. werden sie aber in einem bildband oder kalender verarbeit, wäre das eine kommerzielle nutzung, da der redaktionelle teil fehlt.
also was ist an eurem handbuch den redaktionell? ihr braucht die bilder um eure schulung zu vermarkten, oder nicht?
natürlich ist der tipp mit der kontaktaufnahme einer der besten, aber die frage ist dennoch nicht verboten. es wird nur leider all zu oft hier erst einmal nachgefragt, ohne sich vorher wirklich gedanken gemacht zu haben. das hat dann immer diesen beigeschmack von ich-lass-die-arbeit-andere-machen. damit will ich dir nix unterstellen, sondern nur etwas aufklären.
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Typo-Dieter
Threadersteller
Dabei seit: 05.08.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.11.2011 11:41
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | eine zeitschrift nutzt ja auch bilder für redaktionelle inhalte. eine zeitschrift kostet geld. dennoch ist es keine kommerzielle nutzung der bilder. die bilder dienen nur zur erklärung. werden sie aber in einem bildband oder kalender verarbeit, wäre das eine kommerzielle nutzung, da der redaktionelle teil fehlt.
also was ist an eurem handbuch den redaktionell? ihr braucht die bilder um eure schulung zu vermarkten, oder nicht?
natürlich ist der tipp mit der kontaktaufnahme einer der besten, aber die frage ist dennoch nicht verboten. es wird nur leider all zu oft hier erst einmal nachgefragt, ohne sich vorher wirklich gedanken gemacht zu haben. das hat dann immer diesen beigeschmack von ich-lass-die-arbeit-andere-machen. damit will ich dir nix unterstellen, sondern nur etwas aufklären. |
Einen Dank an alle,
sicherlich wird überall die "redaktionelle Nutzung" defeniert, dass zum Bild auch Textbezug erscheinen muss, aber es gibt keine Klausel, die das BGB außer Kraft setzt.
Es wird nirgens Bezug zum BGB genommen, zumindest ich habe keinen Gesetzes-Paragraphen zu diesem Punkt irgendwo - egal welche Site ich im Netz besucht habe - angefügt gesehen.
Ich habe bisher jedes Bild gekauft, nur für dieses Werk ist überhaupt kein Geld vorhanden, sodass gespart werden muss. Allerdings entbindet Sparzwang nicht von Haftung!
Die Nutzungsbedingungen bei "Pixelio" sind auch wundersam geschrieben.
Es wird dort auch definiert, dass die Objekte von Pixelio in "bebilderten" und "nicht-bebilderten" Werken verwendet werden dürfen für die "Redaktionelle-Nutzung".
Hallo? Bilder in "nicht-bebilderten Werken"????
Sicherlich könnte man den Umschlag bebildern, auch bei einem "nicht-bebilderten" Werk, aber mir erscheinen die Bedingungen recht schwammig.
Dennoch Dank: "Ich bin geholfen worden!"
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 06.11.2011 09:17
Titel
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Es geht erst mal nicht um Interpretationsunterschiede, sondern darum, ab wann dir Pixelio seines Anwälte auf die Bude schickt, und nicht, ob hier im Forum jemand anderer Meinung ist! Drum kann man die Frage hier gerne stellen, muss sich aber über den Wert der Antworten im klaren sein.
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