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heisenberg
Threadersteller
Dabei seit: 10.11.2006
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Verfasst Mo 15.10.2007 08:40
Titel Bild von Politiker in Anzeige - Initiative Deutscher Zeitung |
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Hallo,
momentan findet man in einigen deutschen Zeitungen Anzeigen der "Initiative deustcher Zeitungen" bei denen der Mekrel zb. angekreidet wird, dass sie nicht für die Post arbeitet etc. mit Bild von Frau Merkel.
Nun zur Frage:
kann man Bilder von Politikern, sofern man Bilder verwendet, die zur gewerblichen Nutzung freigegeben sind, für solche Anzeigen Nutzen, wenn man Ihnen KEINE "falsche" Werbebotschaft in den Mund legt?
SAgen wir also nur mal als Beispiel: Bild von Merkel mit "Sie ist die Bundeskanzlerin - Ich bin der Werner"
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 45
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Verfasst Mo 15.10.2007 15:53
Titel
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kann teuer werden. Haste die Bildrechte, haste das Einverständnis von Frau Merkel dafür?
In der Regel werden Pressefotos für die Bereichterstattung freigegeben, nicht aber für Werbung. Wer das doch macht, dem droht eine saftige Abmahnung im schlimmsten Fall. Anwalt fragen oder besser lassen. Die Sache mit Politikern in der Werbung ist ja nicht die beste Lösung, oder?
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heisenberg
Threadersteller
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: -
Alter: 46
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Verfasst Mo 15.10.2007 15:57
Titel
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wie gesagt, bild is freigegeben für kommerzielle zwecke ... außerdem ist das doch sowas mit dem Persönlichkeiten von höherem öffentlich interesse / Personen der Zeitgeschichte ... Frau Merkel wird ja nicht in den Mund gelegt "Mediamarkt ist geil" sondern es handelt sich lediglich um eine Feststellung der Tatsache, dass sie Bundeskanzlerin ist ...
Ich glaube auch nciht, dass Frau merkel Ihr einverständnis für die o.a. Kampagne gegeben hat ...
Zuletzt bearbeitet von heisenberg am Mo 15.10.2007 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 45
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Verfasst Mo 15.10.2007 16:05
Titel
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heisenberg hat geschrieben: | wie gesagt, bild is freigegeben für kommerzielle zwecke ... außerdem ist das doch sowas mit dem Persönlichkeiten von höherem öffentlich interesse / Personen der Zeitgeschichte ... Frau Merkel wird ja nicht in den Mund gelegt "Mediamarkt ist geil" sondern es handelt sich lediglich um eine Feststellung der Tatsache, dass sie Bundeskanzlerin ist ...
Ich glaube auch nciht, dass Frau merkel Ihr einverständnis für die o.a. Kampagne gegeben hat ... |
Dann kannste das Bild für eine reine Darstellung, z.B. in einem Pressetext oder einem Buch verwenden, aber nur mit relevanten Informationen zur Person und nicht der Person als Werbefigur oder ähnlich. Sixt hat eine nette Kampagne mit Frau Merkel gemacht, ungefragt, eine nette Abmahnung und hohe Strafe kassiert. Wenn Du das auch möchtest?
So toll kann eine Kampagne im Kleinen garnicht sein, daß sich das Risiko lohnt. Das ist hier keine Rechtsberatung. Wenn Du meinst, Du müßtest es tun, bedenke die Konsequenzen, die eintreten können. Anwalt wäre hier ratsam, bzw. eine Änderung des Motivs.
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mo 15.10.2007 16:07
Titel
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werbung ist (abgesehen von daraus resultierenden steuergeldern) nicht teil des öffentlichen interesses.
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 45
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 38
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
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Verfasst Mo 15.10.2007 16:29
Titel
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das behandelt mein voriges Posting auch, aber schau mal in den Text bitte:
...Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klage Lafontaines abgewiesen, die Prozesskosten muss der frühere SPD-Politiker tragen....
für einen Politiker kein Problem in Sachen Kosten, für SIXT im Vorfeld jedoch auch nicht. Sie wurden verurteilt und gingen in Revision:
...Der heutige Chef der Linksfraktion im Bundestag hatte von Sixt Schadensersatz über 100.000 Euro verlangt. Im November 2004 hatte das Oberlandesgericht den Autovermieter zur Zahlung dieser Summe an Lafontaine verurteilt. Sixt legte daraufhin Revision ein und verlangte die Aufhebung des Urteils, weil "keine verbotene Benutzung des Bildes von Lafontaine" vorliege....
ebenfalls immense Kosten. Das ist es wohl in diesem Fall kaum wert, oder?
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