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Thema: Bild von Politiker in Anzeige - Initiative Deutscher Zeitung vom 15.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bild von Politiker in Anzeige - Initiative Deutscher Zeitung
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heisenberg
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Verfasst Mo 15.10.2007 08:40
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Bild von Politiker in Anzeige - Initiative Deutscher Zeitung

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Hallo,

momentan findet man in einigen deutschen Zeitungen Anzeigen der "Initiative deustcher Zeitungen" bei denen der Mekrel zb. angekreidet wird, dass sie nicht für die Post arbeitet etc. mit Bild von Frau Merkel.

Nun zur Frage:
kann man Bilder von Politikern, sofern man Bilder verwendet, die zur gewerblichen Nutzung freigegeben sind, für solche Anzeigen Nutzen, wenn man Ihnen KEINE "falsche" Werbebotschaft in den Mund legt?

SAgen wir also nur mal als Beispiel: Bild von Merkel mit "Sie ist die Bundeskanzlerin - Ich bin der Werner"
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nighthawk96

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Verfasst Mo 15.10.2007 15:53
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kann teuer werden. Haste die Bildrechte, haste das Einverständnis von Frau Merkel dafür?
In der Regel werden Pressefotos für die Bereichterstattung freigegeben, nicht aber für Werbung. Wer das doch macht, dem droht eine saftige Abmahnung im schlimmsten Fall. Anwalt fragen oder besser lassen. Die Sache mit Politikern in der Werbung ist ja nicht die beste Lösung, oder?
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heisenberg
Threadersteller

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Verfasst Mo 15.10.2007 15:57
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wie gesagt, bild is freigegeben für kommerzielle zwecke ... außerdem ist das doch sowas mit dem Persönlichkeiten von höherem öffentlich interesse / Personen der Zeitgeschichte ... Frau Merkel wird ja nicht in den Mund gelegt "Mediamarkt ist geil" sondern es handelt sich lediglich um eine Feststellung der Tatsache, dass sie Bundeskanzlerin ist ...

Ich glaube auch nciht, dass Frau merkel Ihr einverständnis für die o.a. Kampagne gegeben hat ...


Zuletzt bearbeitet von heisenberg am Mo 15.10.2007 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nighthawk96

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Verfasst Mo 15.10.2007 16:05
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heisenberg hat geschrieben:
wie gesagt, bild is freigegeben für kommerzielle zwecke ... außerdem ist das doch sowas mit dem Persönlichkeiten von höherem öffentlich interesse / Personen der Zeitgeschichte ... Frau Merkel wird ja nicht in den Mund gelegt "Mediamarkt ist geil" sondern es handelt sich lediglich um eine Feststellung der Tatsache, dass sie Bundeskanzlerin ist ...

Ich glaube auch nciht, dass Frau merkel Ihr einverständnis für die o.a. Kampagne gegeben hat ...


Dann kannste das Bild für eine reine Darstellung, z.B. in einem Pressetext oder einem Buch verwenden, aber nur mit relevanten Informationen zur Person und nicht der Person als Werbefigur oder ähnlich. Sixt hat eine nette Kampagne mit Frau Merkel gemacht, ungefragt, eine nette Abmahnung und hohe Strafe kassiert. Wenn Du das auch möchtest?
So toll kann eine Kampagne im Kleinen garnicht sein, daß sich das Risiko lohnt. Das ist hier keine Rechtsberatung. Wenn Du meinst, Du müßtest es tun, bedenke die Konsequenzen, die eintreten können. Anwalt wäre hier ratsam, bzw. eine Änderung des Motivs.
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ChraCe

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Verfasst Mo 15.10.2007 16:07
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werbung ist (abgesehen von daraus resultierenden steuergeldern) nicht teil des öffentlichen interesses.
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nighthawk96

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Verfasst Mo 15.10.2007 16:11
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um die vielfältigen Sicht- und Klageweisen zu zeigen, habe ich mich mal eben auf die Suche gemacht. Vielleicht zeigt Dir der folgende Artikel die Tragweite auf, die das Ganze nehmen könnte, aber nicht muß.

http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq9a475c84cb1f71d4f07088848c4e696c.pdf

oder

http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=150&linkid=150&pageaction=PROFIFOTO-Artikel&lang=de

oder mal googlen unter politiker bild werbung
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Zeithase

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Verfasst Mo 15.10.2007 16:13
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Ohne einen Anwalt zu befragen, waere ich mir da gar nicht mal sicher. Hier mal ein Beispiel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,445015,00.html
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
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Verfasst Mo 15.10.2007 16:29
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Zeithase hat geschrieben:
Ohne einen Anwalt zu befragen, waere ich mir da gar nicht mal sicher. Hier mal ein Beispiel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,445015,00.html


das behandelt mein voriges Posting auch, aber schau mal in den Text bitte:

...Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klage Lafontaines abgewiesen, die Prozesskosten muss der frühere SPD-Politiker tragen....

für einen Politiker kein Problem in Sachen Kosten, für SIXT im Vorfeld jedoch auch nicht. Sie wurden verurteilt und gingen in Revision:
...Der heutige Chef der Linksfraktion im Bundestag hatte von Sixt Schadensersatz über 100.000 Euro verlangt. Im November 2004 hatte das Oberlandesgericht den Autovermieter zur Zahlung dieser Summe an Lafontaine verurteilt. Sixt legte daraufhin Revision ein und verlangte die Aufhebung des Urteils, weil "keine verbotene Benutzung des Bildes von Lafontaine" vorliege....

ebenfalls immense Kosten. Das ist es wohl in diesem Fall kaum wert, oder?
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