Autor |
Nachricht |
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 14:05
Titel Re: Bild Lizenz |
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Illumaus hat geschrieben: | NWebdesigner hat geschrieben: | 1.) Angenommen mein Kunde gibt mir Bilder welche ich einpflegen soll, für die er keine Rechte/Lizenz besitzt. Kann das später für mich zum Verhängniss werden (wegen Pflichtverletzung oder so?)?
Sollte doch aber durch einen Vertrag absicherbar sein, in welchem sich der Kunde verpflichtet, nur Bilder mit Lizenz/Rechten an mich zu geben. Oder? |
Dafür sind die AGB gut, da steht sowas im Idealfall drin, nämlich dass dein Kunde versichert, nur Material weiter zu geben, an dem er die Rechte besitzt. |
Und selbst das ist kein Freibrief.
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NWebdesigner
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 14:38
Titel
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Wie soll Ich mich denn dann gegen sowas absichern?
Wenn der Kunde unterschreibt, muss Ich doch davon ausgehen das es stimmt.
Und sollte es nicht stimmen, begeht er doch eine Pflichtverletzung!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 14:42
Titel
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NWebdesigner hat geschrieben: | Wie soll Ich mich denn dann gegen sowas absichern?
Wenn der Kunde unterschreibt, muss Ich doch davon ausgehen das es stimmt.
Und sollte es nicht stimmen, begeht er doch eine Pflichtverletzung! |
Nö.
Es kann ja durchaus sein, dass man dir das Bewusstsein der Tragweite unterstellen kann, bzw. die Annahme treffen kann, dass du trotz gegenteiligen Wissens handelst.
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 15:52
Titel
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Was type1 damit wohl sagen möchte: Wenn man (mehr oder weniger) offensichtlich "geklautes" Text- und/oder Bildmaterial, geliefert vom Kunden, trotzdem verwendet, hilft einem auch die Unterschrift und Zusicherung des Kunden nichts mehr.
Also, trotz Unterschrift, nicht "blind" alles verwenden was Kunden so anschleppen.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 16:37
Titel
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So ist es.
Oder wenn man wider besseren Wissens handelt im Allgemeinen.
Also Gesetze bricht, die jeder kennt. Oder aus seiner Proffession heraus.
Irgendwann handelt man dann einfach grob fahrlässig.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 04.05.2011 16:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NWebdesigner
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.05.2011 17:32
Titel
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Okay, dann weiß ich Bescheid
Danke!
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