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Thema: Bezahlung bei ergebnisloser Stilllegung eines Projektes? vom 07.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bezahlung bei ergebnisloser Stilllegung eines Projektes?
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Threadersteller

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Verfasst Di 07.06.2011 10:05
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Bezahlung bei ergebnisloser Stilllegung eines Projektes?

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hallo ihr lieben,

hoffe, ich bin in diesem thread richtig.

folgendes:
ich arbeite als freelancer mit einem kunden nun schon seit geraumer zeit an seinem logo
und seiner website. teilweise war dieser kunde extrem begeistert von den sachen, doch dann nach ein
paar tagen wieder eher unentschlossen und unzufrieden.
nun haben wir die zusammenarbeit recht friedlich abgebrochen und ich habe ihm die "schlussrechnung" wie
vereinbart übersand, auf dieser wird stundenweise abgerechnet – was ebenfalls anfangs vereinbart wurde.
doch er argumentiert nun, dass er ja faktisch nichts in der hand habe, was den ausgemachten preis nun rechtfertige.
(ich sehe es so, dass der designer eine dienstleistung anbietet ähnlich einem friseur, wenn der haarschnitt nichts wird,
muss man ihn dennoch bezahlen wie vereinbart – v.a. wenn das "Nicht-ergebnis" weniger mit seiner Kompetenz als
vielmehr mit der Sprunghaftigkeit des Kunden zu tun hat.) der kunde machte mir ein gegenangebot, das weniger als der hälfte des betrages entspricht.
ich muss noch dazusagen, dass da schon einige stunden zusammenkamen, da der kunde immer extrem hin- und hergeschwenkt ist. wir haben diese abmachungen: stundenweise und so weiter recht unformel gehandhabt, d.h. ich habe beim kostenvoranschlag keine entsprechenden agbs beigelegt. der stundenlohn wurde aber per email bestätigt. das problem ist eben, dass es sich dabei um meinen lebensunterhalt handelt – klarerweise.
ich möchte diese angelegenheit recht friedlich und v.a. professionell beheben, deshalb frage ich hier auch nach.
vielen dank schonmal vorab, ich hoffe, die problematik ist klar geworden,
anne
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antonio_mo

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Verfasst Di 07.06.2011 10:09
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Hallo Anne,

wurde ein vertrag aufgesetzt?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 07.06.2011 10:27
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Re: Bezahlung bei ergebnisloser Stilllegung eines Projektes?

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Schlagobers hat geschrieben:
stundenweise und so weiter recht unformel gehandhabt, d.h. ich habe beim kostenvoranschlag keine entsprechenden agbs beigelegt. der stundenlohn wurde aber per email bestätigt.


einen ersten hinweis gibt es ja schon.

dein argument ist, das du eine leistung erbracht hast und dein kunde nur unentschlossen ist. du kannst aus nettigkeit ihm mit 10 - 20 % rabatt entgegen kommen. er hat deine zeit in anspruch genommen und die kosten jede stunde summe x. das wird bei ihm nicht anders sein.

genau für soetwas gibt es aber die agb (ohne s) oder einen extra punkt im angebot.
 
SL-Design

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Verfasst Di 07.06.2011 10:51
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In Zukunft im Angebot deutlich die Layoutentwicklung preislich von der Reinzeichnung und den Nutzungsrechten trennen.
Ich mach das auch so und weise darauf hin, dass die Layoutkosten fällig sind, sollte man zu keiner Einigung kommen.
Sowas passiert schon mal.
Kauft ein Kunde ein Logo mit Nutzungsrechten, wäge ich ab, ob ich die Layoutkosten auch berechne.
Meistens schon, da sie der größte Bestandteil der Arbeit sind.
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Threadersteller

Dabei seit: 07.06.2011
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Verfasst Di 07.06.2011 10:55
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danke für die schnellen antworten.

ein vertrag wurde nicht aufgesetzt, die zusammenarbeit wurde eher locker gehandhabt.
der stundenlohn wurde per email ausgemacht – die habe ich auch noch.
ansonsten hatte ich eine "stunden-prognose" erstellt, und sie nannte mir ein maximalbudget.
zu diesem zeitpunkt konnte ich dennoch nicht wissen, dass es 5 logoabstimmungen gibt und 4 für die website,
um danach alles wieder umzuhauen.

ich möchte jetzt auch nicht nur auf die unentschlossenheit des kunden pochen, vermutlich hat es einfach nicht gepasst,
dennoch gab es wohl einen grund, wieso der kunde sich für die zusammenarbeit mit mir entschieden hat, bzw. sie nicht bereits zuvor abbrach, als die richtung erkennbar war.

habe eben auch schon überlegt, ob ich einfach etwas nachlass gebe, damit das maximalbudget nicht überstrichen wird.
das wäre ja ein entgegenkommen.

lg, anne
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Benutzer 37983
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Verfasst Di 07.06.2011 11:25
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Merke: lockere Vereinbarungen sind Mist. Das nur mal am Rande und fürs nächste Mal. Nützt dir ja jetzt auch nichts mehr.

Wenn aber eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart war und die Kundin ein Maximalbudget hat, das offenbar überschritten ist (weil du sagst, mit Nachlass könnte man sich dort einpendeln) frage ich mich, wie sie denn nach Abschluss alles bezahlen wollte? Wenn es doch eh schon das Budget überstiegen hat? Unabhängig ob sie das Logo nimmt oder nicht, war es wohl schon ne Weile über ihrem Budget. Das hätte man dann doch merken müssen und besprechen können.

"Wenn ich jetzt neue Entwürfe liefere, landen wir aber über Summe X" oder ähnlich. Warum merkt man das hinterher?

Ist ja grundsätzlich gut, Änderungen nach Stunden zu vereinbaren und die kosten eine Summe X. Das würde ich auch immer so schriftlich vereinbaren. Und in den AGB stehen haben.

Aber du hast eine Dienstleistung erbracht, die hat länger gedauert als geplant, weil es viele Änderungen gab, und die ist zu bezahlen.
 
VonM.

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Verfasst Sa 25.06.2011 00:42
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Auch mündliche Angebotsofferierungen sind bindend.
Sobald man im beidseitigen Einverständis ein Angebot unterbreitet und diese mündlich zustimmt, so ist man dazu verpflichtet diese Leistung zu erbringen (als Beauftragter) oder als Auftraggeber diese zu bezahlen.
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Nimroy
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Verfasst Sa 25.06.2011 08:00
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sorge der kundin ist, nix in der hand zu haben. was kannst du denn da anbieten, sprich, was kannst du ihr an gegenwert für ihr geld bieten? ist wie mit essen in nem restaurant. du kannst dir was bestellen, weil du meinst das es lecker klingt. wenn es dann doch nicht schmeckt, zwingt dich niemand es zu essen. aber bezahlen musst du es trotzdem. dafür kannstbdu es dir aber einpacken lassen und mitnehmen.
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