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Thema: Bestimmungen für Preisminderung bei Drucksachen? vom 15.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bestimmungen für Preisminderung bei Drucksachen?
Autor Nachricht
baluta
Threadersteller

Dabei seit: 15.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 15.08.2006 14:48
Titel

Bestimmungen für Preisminderung bei Drucksachen?

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Hallo und einen schönen Tag Euch allen!

Ich hätte da mal eine Frage, wer hätte das gedacht, und zwar ob es irgendwelche Richtlinien für Preisminderungen bei fehlerhaften Druckerzeugnissen gibt. Zum Beispiel wenn die Druckerei die Broschüren noch nicht ganz trocken verpackt, das gibt jetzt nicht so wirklich schöne Schlieren auf dem Deckblatt, oder letztens hatten wir unten am Rand mal einen richtig fetten weißen Fleck, sah so ungefähr aus wie beim Kopieren, wenn man den Deckel zu schnell hebt, auch nicht besonders hübsch.
Wäre für eine Antwort dankbar, da ich eigentlich keine Lust mehr habe für sowas den vollen Preis zu zahlen!

Gruß!

[edit]
Verschoben von Allgemeines - Print nach Recht
Titel geändert


Zuletzt bearbeitet von Cocktailkrabbe am Di 15.08.2006 22:48, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 15.08.2006 15:02
Titel

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Mit mehr Informationen wäre uns geholfen.

Auftragswert?
Onlinedruckerei?
Wieviele Druckerzeugnisse sind schadhaft?


Es kann ja auch sein, das du 4.000.000 Broschüren bestellt hast, die Druckerei aber Produktionsbedingt 4.000.200 geliefert hat. Dann ziehe deine 200 kaputten ab und fertig.

Oder druckst du zum 1. Mal bei denen?
Vielleicht springt ein kostengünstiger neuer Druck raus?


Is ja nicht so wie beim Reisemarkt. Eine Kakerlake im Zimmer = - 10%


Zuletzt bearbeitet von am Di 15.08.2006 15:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 15:24
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Hängt ja vom Auftragswert ab. Ist alles Verhandlungssache.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 15:25
Titel

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MacCon hat geschrieben:
Hängt ja vom Auftragswert ab. Ist alles Verhandlungssache.

So isses.

Im Extremfall müssen die halt neu Drucken.
Interessehalber: Kannst mal einscannen, wie schlimm es ausschaut?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 15:29
Titel

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Häufig bewegt sich eine Preisminderung so im Bereich 10-15%. Danach geht es dann schon los, dass man darüber spricht, dass bei Neudruck Papier von der Druckerei übernommen wird, oder Arbeiststunden von der Druckerei übernommen werden oder der komplette Neudruck übernommen wird. Ist auch ein wenig davon abhängig, ob der Fehldruck einen Einsatz des Druckobjektes unmöglich macht oder ob das ein Schaden ist, denn ein Dritter nicht erkennen würde.
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MikeG

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 16:33
Titel

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Hmm lecker Reklamationen, dass Salz des Alltags Lächel)
Zunächst einmal ist es wichtig, dass man den Fehler selbst in A / B oder C-Fehler einstufen kann, d.h. ob es sich um "Kleinigkeiten" bzw. "schwerwiegendere Fehler" oder auch "Unbrauchbar" handelt. Aufgrund dieser Einstufung kann man dann um die jeweiligen Prozente als Preisnachlass bzw. Nachbesserung bzw. Neudruck reden. Dass hier die Interessen und Meinungen natürlich auseinandergehen....logisch. Im Zweifelsfall Sachverständigen hinzuziehen (lohnt sich natürlich nur bei entsprechenden Auftragswerten, wegen 100 Briefbogen muss man sich nicht unbedingt mit sowas auseinandersetzen .... aus meiner Erfahrung: bis 5% ist eigentlich immer drin. Höhere Werte bedürfen dann auch wirklich einer gerechtfertigten Reklamation an das Produkt. Mit am wichtigsten ist letztendlich, dass man sachlich bleibt und sich auch nach einer Rekla noch "in die Augen" schauen kann.....
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